Episodios
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Das Gutachten beleuchtet zahlreiche politisch relevante Fragestellungen, die für die Stärkung eines wirksamen Wettbewerbs in Deutschland entscheidend sind und gibt der Politik konkrete Handlungsempfehlungen.
Fernwärmesektor erfordert preisbegrenzende Maßnahmen Maßnahmen für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im Bahnsystem unzureichend -
Die Monopolkommission stellt ihr 13. Sektorgutachten Telekommunikation vor.
Mobilfunkfrequenzen um maximal drei Jahre und mit wettbewerbsfördernden Auflagen verlängern. Infrastrukturwettbewerb zulassen und Glasfasernetze weitgehend öffnen. Verfahrenslaufzeiten bei der Bundesnetzagentur reduzieren. -
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Die Monopolkommission stellt ihr 13. Sektorgutachten Post vor.
Das seit 1998 nahezu unverändert geltende Postgesetz bedarf dringend einer umfassenden Überarbeitung. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bildet eine gute Grundlage dafür und sollte zeitnah umgesetzt werden. Die Vorgaben für den Universaldienst, der das Mindestmaß an postalischer Versorgung darstellt, sollten entschlackt und so an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden. In dicht besiedelten Regionen können die Vorteile des Wettbewerbs auch im schrumpfenden Briefbereich weiterhin genutzt werden. Wo nötig, können Sendungsströme der Postdienstleister gebündelt werden. Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen müssen auch im Postwesen wirksam durchgesetzt werden. Dazu sollten die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, Missstände zu erkennen und anonym zu melden. -
Die Monopolkommission stellt ihr neuntes Sektorgutachten Energie vor.
Wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung erforderlich. Die Importstruktur bei Gas sollte stärker diversifiziert und flexibilisiert werden. Im Stromsektor empfiehlt die Monopolkommission einen wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt. Die Energiepreisbremsen sollten auslaufen; direkte Transferzahlungen sind Preiseingriffen auf der Haushaltsebene vorzuziehen. Bei der Elektromobilität müssen Ausschreibungen auf kommunaler Ebene unterstützt werden und mehrere Wettbewerber an Raststätten zum Zuge kommen. -
Die geplante Umstrukturierung des DB-Konzerns bietet Chancen für den Wettbewerb im Bahnsektor. Hierzu sollte die neue Infrastruktursparte InfraGo wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig aufgestellt sein.
Notwendige Voraussetzung für die Belebung des Wettbewerbs und die Attraktivität der Schiene ist eine bessere Qualität der Infrastruktur. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine neue qualitätsorientierte Entgeltregulierung.
Einen Beitrag zur Qualität können auch innovative Vertriebsdienstleister von digitalen Fahrkarten leisten, sofern sie Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Echtzeit- und Prognosedaten der Infrastruktur erhalten. Die InfraGo müsste diese Daten allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stellen.
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Die Monopolkommission macht in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2022“ Empfehlungen, wie eine Anpassung der Wettbewerbsordnung zur ökologisch-digitalen Transformation beitragen kann.
Die Wettbewerbsordnung in Deutschland ist ein wichtiger Pfeiler für die Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Marktmacht, die sich im Zuge der Digitalisierung und der Konzentrationszunahme in einzelnen Sektoren ergibt, begrenzt wird. Auch die jüngsten Überlegungen des Wirtschaftsministeriums zu einer Verschärfung des Kartellrechts bewertet die Monopolkommission grundsätzlich positiv. Die Möglichkeit einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung hat sie schon 2010 untersucht und Empfehlungen für die Voraussetzungen eines solchen Instruments vorgelegt, aber auch seine Grenzen aufgezeigt. -
83. Sondergutachten der Monopolkommission
Die Aufgaben der Krankenhausplanungen in den Ländern sollten klarer und wirksamer auf die Versorgungssicherstellung ausgerichtet werden. Die duale Krankenhausfinanzierung sollte neu strukturiert werden, in weiterentwickelte Fallpauschalen und von den Ländern steuerbare Vorhaltezuschläge. Patientinnen und Patienten sollten mehr Möglichkeiten erhalten, die medizinische Versorgungsqualität von Krankenhäusern zu vergleichen. -
12. Sektorgutachten Post der Monopolkommission
Die Deutsche Post AG hat in den meisten Postmärkten weiterhin eine starke Position. Das Postgesetz bedarf einer grundlegenden Reform. Amazon belebt den Wettbewerb auf dem Paketmarkt, sollte aber wegen der Möglichkeit, als Plattformbetreiber Marktmacht zu übertragen, beobachtet werden. -
12. Telekommunikations-Sektorgutachten der Monopolkommission
Der Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze sollte wettbewerbskonform ausgerichtet werden. Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch eine Versteigerung erfolgen. Eine Überregulierung bei interpersonellen Telekommunikationsdiensten sollte vermieden werden. -
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Jürgen Kühling, stellt die Inhalte des aktuell veröffentlichten Sektorgutachtens Bahn "Wettbewerb in den Takt" vor:
Eigenkapitalerhöhungen: Die geplanten Eigenkapitalerhöhungen des Bundes zugunsten des DB-Konzerns können zu Wettbewerbsverzerrungen im Eisenbahnsektor führen. Die Monopolkommission fordert daher, das Bahnsystem stattdessen über wettbewerbsneutrale Investitionskostenzuschüsse oder Infrastrukturkostenförderungen zu fördern.
Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes: Die Monopolkommission schlägt für eine höhere Frequenz und verbesserte Attraktivität des Bahnsystems die Einführung einer kapazitätsbezogenen Entgeltregulierung vor.
Deutschlandtakt: Die Monopolkommission fordert eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des Deutschlandstaktes. Hierbei kann die Einführung eines Ausschreibungs- oder Konzessionsmodells den Wettbewerb fördern und zu einer Verkehrssteigerung auf der Schiene beitragen.
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Achim Wambach (Vorsitzender der Monopolkommission) spricht mit Elif Senel über aktuelle Wettbewerbsthemen aus dem 23. Hauptgutachten der Monopolkommission:
Teil 1 - Wettbewerb in Zeiten von Corona
Teil 2 - Reaktion auf Chinas Staatskapitalismus
Teil 3 - Fußball, Hotels und Krankenhäuser - Wettbewerbsrecht in Aktion