Episodios
-
Innerhalb von drei Monaten kam es in Deutschland zweimal zu Messerangriffen, bei denen mehrere Menschen verletzt und sogar getötet wurden. Beide Taten wurden mutmaßlich von jungen Männern mit einer Verbindung zum islamistischen Milieu ausgeübt.
-
Jährlich sitzen 50.000 Menschen im Gefängnis – und zwar nur, weil sie arm sind. Wenn Menschen eine Geldstrafe nicht zahlen können, kann diese in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Ersatzfreiheitsstrafen treffen meist nur Menschen, die bereits verschuldet oder obdachlos sind und zudem oft an gesundheitlichen Problemen leiden. Menschen, die gesund sind und ein gutes Einkommen haben, sind in der Regel nicht betroffen. Was sagt die Zivilgesellschaft zu dieser Ungleichheit? Und was das Grundgesetz? Unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden hat mit Arne Semsrott (FragDenStaat/ Freiheitsfond) und Ronen Steinke (Süddeutsche Zeitung) gesprochen.
-
¿Faltan episodios?
-
Mietpreisbremse, Mietendeckel, Vergesellschaftung und Enteignung. Der Wohnungraum wird knapper und die Mieten steigen. Städte wie Berlin, Hamburg und München kommen einem direkt in den Sinn, wenn man an die Wohnungskrise denkt. Aber auch in manchen ländlichen Gegenden finden Menschen kaum noch Wohnraum – und bezahlbaren schon gar nicht. Die Wohnungsknappheit hat einige unerwünschte soziale Folgen. Muss der Staat die Menschen nicht besser schützen? Im Gespräch mit der Juristin und Wohnraumexpertin Pia Lange.
-
Rekordtemperaturen, Waldbrände und Fluten: Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Deutschland längst spürbar. Und doch passiert scheinbar wenig. Ein Teil des Kampfes um mehr Klimaschutz wird auch vor den Gerichten ausgetragen. Mit Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf Klima- und Umweltklagen, haben wir über die Frage gesprochen, ob es einen grundrechtlichen Anspruch auf Klima- und Umweltschutz gibt - und wie man den einklagen kann.
-
Rechtlich kompliziert und gesellschaftlich umstritten: Der Schwangerschaftsabbruch. In einem scheinbar unauflöslichen Grundrechtskonflikt stehen das Recht der schwangeren Person, über den eigenen Körper zu entscheiden, dem Recht auf Leben des Embryos und Fetus gegenüber. Dem Staat kommt in dem Ganzen die Pflicht zu, das ungeborene Leben zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte der schwangeren Person zu achten. Eine rechtlich einmalige Situation.
Derzeit haben wir eine Strafnorm, die regelt, dass Abbrüche zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind, aber trotzdem als rechtswidrig angesehen werden. Ein politischer Kompromiss, der stigmatisiert und wenig Rechtssicherheit bietet.
Deshalb hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr eine Expert*innenkommission eingesetzt, die sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob der Schwangerschaftsabbruch nicht auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Die Interviewpartnerin Paulina Starski war Teil dieser Kommission: Starski ist Rechtswissenschaftlerin und leitet die Abteilung Europa- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. -
In dieser Folge beschäftigen wir uns mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Beispiele für umstrittene Versammlungen gibt es einige, wie z.B. die Klimaproteste der Letzten Generation oder die sogenannten Bauernproteste. Entlang dieser Proteste und ihrer verschiedenen Formen stellt sich immer wieder die Frage: Was ist verfassungsrechtlich geschützt? Darf ich Straßen blockieren, mich vermummen oder mir aussuchen, wann und wo ich protestiere? Und was ist eigentlich die Rolle der Polizei? Dürfen Demonstrationen aufgelöst oder sogar vorab verboten werden?
All diese Fragen hat Moderatorin Janina Zillekens-McFadden dem Juristen Michael Plöse gestellt. Michael Plöse ist Rechtsanwalt und lehrt an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Dort unterrichtet er u.a. Polizist*innen im Bachelorstudiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst“. Hier liegt der Fokus auf dem Recht der Versammlungen, der polizeilichen Datenverarbeitung und dem polizeilichen Zwang. -
Im Januar veröffentlichte die Plattform correctiv eine Recherche zu einem geheimen Treffen: AfD-Politiker, Neonazis und Unternehmerinnen diskutierten, Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben. Diese antidemokratischen und rassistischen Überlegungen haben die Öffentlichkeit in Bewegung gesetzt. Millionen Menschen sind in ganz Deutschland auf die Straße gegangen, um für den Erhalt unserer Demokratie zu demonstrieren. Viele Menschen fordern jetzt ein Verbot der Partei, die der Verfassungsschutz auf Bundesebene bereits als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft.
Im Grundgesetz ist die Möglichkeit eines Parteiverbots angelegt. Aber was sind die Voraussetzungen dafür? Wie läuft ein Verbotsverfahren ab und ist es im Falle der AfD überhaupt realistisch? Darüber hat Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Jelena von Achenbach gesprochen. Seit Oktober letzten Jahres ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der staatswissenschaftlichen Universität Erfurt. -
Im Januar hat das Bürgergeld Schlagzeilen gemacht – und das gleich doppelt: Zum 1.1. stiegen die Sozialleistungen um 12 Prozent auf 563 Euro für Alleinstehende. Gleichzeitig drängt das Haushaltsfinanzierungsgesetz die verschiedenen Ressorts zum Sparen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will seinen Anteil an den Sparmaßnahmen mit härteren Sanktionen beim Bürgergeld leisten. Wer sich kategorisch weigert zu arbeiten, dem sollen die Leistungen für maximal zwei Monate komplett gestrichen werden. Damit sollen 170 Millionen Euro gespart werden.
Aber sind extreme Kürzungen wie diese mit dem Grundgesetz vereinbar? Für die dritte Folge des GFF Podcasts „Grundgesetzlich“ hat unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Andrea Kießling gesprochen. Kießling ist Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Migrationsrecht an der Goethe Universität in Frankfurt am Main. -
Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan warten. Dabei stehen 84 Prozent einer Organspende nach ihrem Tod eigentlich positiv gegenüber. Jedoch nur knapp die Hälfte dieser Menschen hat ihre Zustimmung auch dokumentiert. Aktuell warten 8500 Menschen auf ein Organ. Es liegt auf der Hand, dass wir dringend mehr Spenden brauchen. Die Geister scheiden sich jedoch – auch grundrechtlich – an der Frage nach dem „wie“.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen haben im Bundesrat das Thema Organspende auf die Agenda gesetzt – mit Erfolg. Der Antrag wurde angenommen. Jetzt muss das Bundesgesundheitsministerium sich mit der Widerspruchslösung befassen. Anders als bei der Entscheidungslösung ist der Kern dieses Modells, dass Menschen explizit widersprechen müssten, um nicht als Organspender infrage zu kommen.
Aber ist die Widerspruchlösung grundrechtlich wasserdicht? Darüber hat unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Josef Franz Lindner gesprochen. Lindner ist Jura-Professor und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät Augsburg inne. Seit Jahren setzt er sich für eine Lösung ein, die mehr Organspenden möglich macht. -
Den ganze November über haben verschiedenste Gewerkschaft gestreikt: Von Erziehern, über Krankenhauspersonal und Hochschulmitarbeiterinnen bis hin zu Lokführern legten Arbeitnehmerinnen wiederholt ihre Arbeit nieder. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kritisieren zum Beispiel, dass die Gehälter mit der steigenden Inflation nicht mehr ausreichen und die Arbeitsbelastung zu hoch sei. Eine Einigung ist in vielen Fällen noch nicht in Sicht.
Das Thema Streik spaltet die Gesellschaft: Gewerkschafter und Betroffene sagen, Streik ist ein wichtiges politisches Instrument. Es ist unabdingbar, um Arbeitnehmerinnenrechte durchzusetzen. Arbeitgeber hingegen kritisieren, Streik ist ein illegitimes Druckmittel. Verbraucherinnen sind oftmals bloß genervt.
Doch was sagt eigentlich das Grundgesetz dazu? GFF-Pressereferentin Janina Zillekens-McFadden hat mit Prof. Dr. Johanna Wenckebach darüber gesprochen. Johanna Wenckebach ist seit Juni 2023 Professorin für Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der University of Labour in Frankfurt am Main. Seit Juli 2019 leitet sie als wissenschaftliche Direktorin das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Arbeiter nahen Hans-Böckler-Stiftung. Außerdem ist sie ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht. -
Auf den Punkt - um was geht es in diesem Podcast.