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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/kopie-von-monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-4

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-3

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-2

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/integrationsamt

    Das Integrationsamt fördert und sichert die Be­schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Neben verschiedenen Beratungsangeboten kann das Integrationsamt auch fi­nanzielle Unterstützung leisten. Dafür werden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet, die für diesen Zweck bestimmt sind.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-4

    Das von den Schülerinnen und Schülern mit autistischen Verhaltensweisen gezeigte Verhalten führt häufig zu Irritationen und zu Fehleinschätzungen des tatsächlichen Lernniveaus. Unterforderung kann dasselbe Rückzugs- und Verweigerungsverhalten hervorrufen wie Überforderung.

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  • Website: ⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabeBlog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-3

    Gerade die frühen Jahre im Leben eines Kindes verlangen eine ganzheitliche Sichtweise, die sowohl die Stärken und Vorlieben des Kindes als auch dessen Schwierigkeiten und die als belastend erlebten Verhaltensweisen in den Förder- und Entwicklungspro- zess einbezieht.Ein zentraler Unterschied in der Entwicklung von Kindern mit autistischen Verhaltensweisen gegenüber der "normalen" Entwicklung ist, dass Entwicklungsreize wesentlich stärker von außen initiiert und verstärkt werden müssen. Die autistischen Verhaltens- weisen bewirken oft ein Verhaftetsein und Beharren an vertrauten, gewohnten Abläufen und Situationen und erschweren die Öffnung gegenüber Neuem.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-2

    Der besondere Erziehungsbedarf und die spezifischen Lerngegebenheiten von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen fordern Eltern und Schule zu einem Zusammenwirken heraus, das von gegenseitiger Offenheit geprägt ist.

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    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-1

    Aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Autismussyndroms ist die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler manchmal erst nach einer längeren Phase der Eingewöhnung und der Erprobung schulischer Förderformen feststellbar. Die geeignete Schule für eine autistische Schülerin oder einen autistischen Schüler zu finden, kann daher mit einem längeren Suchprozess verbunden sein. Ebenso kann es erforderlich werden, dass der Schulbesuch durch ein abgestimmtes System schulischer und außerschulischer Hilfen unterstützt wird.

    Der Kooperation zwischen den Schularten, zwischen Schulen und außerschulischen Unterstützungssystemen und insbesondere mit den Eltern kommt daher bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen eine herausragende Bedeutung zu

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    Die ‘Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung’ ist ein Konzept, das Menschen mit Behinderungen die Chance geben soll, auch ohne Berufsabschluss Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.

    Die Maßnahme stellt eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar. ‘Unterstützte Beschäftigung (UB)’ ist der Sammelbegriff für die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) und die Einarbeitung und Begleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

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    Unter Zuverdienst Fallen Angebote Zur Stundenweisen Beschäftigung.

    Psychische Erkrankungen können die Teilhabe am Arbeitsleben erheblich erschweren oder sogar verhindern. Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind dauerhaft erwerbsgemindert und erhalten eine Rente oder Grundsicherung. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Beschäftigungsmöglichkeiten haben oder wünschen. Für diese Zielgruppe gibt es in Deutschland verschiedene Zuverdienstprojekte, die eine niedrigschwellige und flexible Form der Arbeit anbieten.

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    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Zu den Aufgaben der SBV gehört es, ihre Teilhabe zu fördern, sie zu beraten, die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen zu überwachen sowie eine Inklusionsvereinbarung zu verhandeln.

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    Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit Schwer­be­hin­de­rung einzustellen. Zudem schafft sie einen finanziellen Ausgleich für den daraus resultierenden erhöhten Aufwand. Die Zahlung der Abgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht auf.

    Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung nicht beschäftigen (Beschäftigungspflicht, § 154 SGB IX), haben sie für jeden unbesetzten Pflicht­ar­beits­platz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

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    Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen durch eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Alternative zum Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich und zum Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten. Dadurch sollen sich ihre Chancen und Wahlmöglichkeiten verbessern und eine langfristige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

    Zuständiger Leistungsträger ist i.d.R. die Bundesagentur für Arbeit, in besonderen Fällen auch ein anderer Reha-Träger.

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    YouTube: https://youtu.be/AAFy8zybSi4

    Mit dem BTHG wurden neue Optionen geschaffen, um mehr Menschen mit Behinderung eine berufliche Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu wurde am 1. Januar 2018, durch die Einführung der anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX), eine Alternative zur WfbM unterbreitet.

    Sie bieten Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) sowie im Arbeitsbereich einer WfbM (§ 58 SGB IX) vollständig oder teilweise, in Form von Leistungsmodulen an.

    Sie sind somit keine Arbeitgeber, sondern „Anbieter beruflicher Bildung oder Beschäftigung“ wie die WfbM.

    Durch die Alternative zur WfbM wird das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung (§ 62 SGB IX) bezüglich der Art und des Ortes ihrer Beschäftigung gestärkt.

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    Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen – als Alternative zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Betrieb, der einen Menschen mit Behinderung beschäftigt sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung.

    Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__61.html

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    Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist das primäre Ziel der beruflichen Rehabilitation. Hierfür können Betroffene verschiedene Leistungen beantragen, wie z.B. technische und finanzielle Hilfen zur beruflichen Teilhabe, die dazu beitragen, die Leistungseinschränkung durch Krankheit oder Behinderung auszugleichen. Wenn es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich ist, den aktuellen Job zu behalten, können innerbetriebliche Umsetzungen beim aktuellen Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt werden.

    Zur (Wieder-)Erlangung des Arbeitsplatzes können verschiedene Leistungen beantragt werden, wie z.B. technische Hilfen, persönliche Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfen, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Wohnungshilfen, Arbeitsassistenz und Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss).

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    Berufliche Teilhabe: Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt

    Die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen ist ein wichtiger Bestandteil der Inklusion in unserer Gesellschaft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern. In diesem Blogbeitrag werden wir uns näher mit der beruflichen Teilhabe und den Maßnahmen, die im Rahmen des BTHG ergriffen werden, beschäftigen.

    Die Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe sind vielfältig und sollen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben erreichen können. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf eine Anstellung haben wie Menschen ohne Behinderung und damit ein selbstbestimmtes Leben führen können.

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  • In dieser Reihe gehen wir der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen der TEACCH-Ansatz zur Verminderung von herausforderndem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit frühkindlichem Autismus bietet. Zur Beantwortung dieser Leitfrage, wird aufgezeigt, inwiefern frühkindlicher Autismus mit herausfordernden Verhaltensweisen in Zusammenhang steht und welche Rolle dabei die Symptome der Störung spielen. Dazu wird die Bedeutung der Kommunikation im Hinblick auf herausfordernde Verhaltensweisen erläutert und die ökologische Entwicklungstheorie von Bronfenbrenner herbeigezogen.

    Ziel dieser Reihe ist es, durch die Auseinandersetzung mit frühkindlichem Autismus und der Thematik herausfordernder Verhaltensweisen erkennen zu können, welche Faktoren das Entstehen und die Funktionen von herausforderndem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit frühkindlichem Autismus beeinflussen. Dadurch kann analysiert werden, inwiefern der TEACCH-Ansatz auf diese Einflussfaktoren eingeht und eine Interventionsmethode im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen mit frühkindlichem Autismus bietet.

    Die Erkenntnisse haben gezeigt, dass der TEACCH-Ansatz durch die Methode des Structured TEACCHing und den Visualisierungen sowie den Kommunikationshilfen verschiedene Funktionen herausfordernder Verhaltensweisen angehen kann, sodass dieses vermindert werden kann. Wo dieses problematische Verhalten jedoch in weiteren Komorbiditäten von frühkindlichem Autismus, wie beispielsweise psychischen Störungen, begründet liegt, greift der TEACCH-Ansatz zu kurz, sodass weitere Behandlungsmassnahmen ergriffen werden müssen. Auch Funktionen von herausfordernden Verhaltensweisen, die nicht durch Strukturierungen und Visualisierungen beeinflusst werden können, wie zum Beispiel die Vermeidungs- oder Durchsetzungsfunktion, stellen Grenzen des TEACCH-Ansatzes im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen bei der besagten Zielgruppe dar.

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  • In dieser Reihe gehen wir der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen der TEACCH-Ansatz zur Verminderung von herausforderndem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit frühkindlichem Autismus bietet. Zur Beantwortung dieser Leitfrage, wird aufgezeigt, inwiefern frühkindlicher Autismus mit herausfordernden Verhaltensweisen in Zusammenhang steht und welche Rolle dabei die Symptome der Störung spielen. Dazu wird die Bedeutung der Kommunikation im Hinblick auf herausfordernde Verhaltensweisen erläutert und die ökologische Entwicklungstheorie von Bronfenbrenner herbeigezogen.

    Ziel dieser Reihe ist es, durch die Auseinandersetzung mit frühkindlichem Autismus und der Thematik herausfordernder Verhaltensweisen erkennen zu können, welche Faktoren das Entstehen und die Funktionen von herausforderndem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit frühkindlichem Autismus beeinflussen. Dadurch kann analysiert werden, inwiefern der TEACCH-Ansatz auf diese Einflussfaktoren eingeht und eine Interventionsmethode im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen mit frühkindlichem Autismus bietet.

    Die Erkenntnisse haben gezeigt, dass der TEACCH-Ansatz durch die Methode des Structured TEACCHing und den Visualisierungen sowie den Kommunikationshilfen verschiedene Funktionen herausfordernder Verhaltensweisen angehen kann, sodass dieses vermindert werden kann. Wo dieses problematische Verhalten jedoch in weiteren Komorbiditäten von frühkindlichem Autismus, wie beispielsweise psychischen Störungen, begründet liegt, greift der TEACCH-Ansatz zu kurz, sodass weitere Behandlungsmassnahmen ergriffen werden müssen. Auch Funktionen von herausfordernden Verhaltensweisen, die nicht durch Strukturierungen und Visualisierungen beeinflusst werden können, wie zum Beispiel die Vermeidungs- oder Durchsetzungsfunktion, stellen Grenzen des TEACCH-Ansatzes im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen bei der besagten Zielgruppe dar.

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