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  • Wo wird die Selbstbindung in der Klausur relevant? Wie wird sie geprüft? Was sind norminterpretierende und normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften (VV)? Das und viel mehr besprechen wir anhand von Beispielen in diesem Video.Folien abrufbar unter: https://drive.google.com/drive/folders/1OWDMyYWGnlMIBPqttHKPhetfm2Fe3ITb?usp=share_linkTimestamps: 0:00 Intro 0:03 Grundgedanke 1:15 Rechtsfolge (Ermessensreduzierung auf 0) 2:24 Anspruchsgrundlagen im Verwaltungsrecht 3:12 Arten von Verwaltungsvorschriften 6:00 Beispiel 6:40 Lösung 12:09 Beispiel 2 (Keine Gleichheit im Unrecht) 14:08 Beispiel 3 (Antizipierte Verwaltungspraxis) 15:15 Kontrollfragen

  • In diesem Video werden die Grundlagen, die Systematik und die Probleme zu § 80 Abs. 5 VwGO ausführlich und anhand von Beispielen besprochen. Insbesondere wird auch die Anordnung zur sofortigen Vollziehung und die Obersätze in der Begründetheit behandelt.

    Folien abrufbar unter: https://drive.google.com/drive/folders/1OWDMyYWGnlMIBPqttHKPhetfm2Fe3ITb?usp=share_link

    Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Übersicht Rechtsschutzverfahren in der VwGO 0:25 Systematik und Grundgedanken 3:17 Zulässigkeit bei § 80 Abs. 5 VwGO 3:28 Statthafte Antragsart in der Klausur 8:21 Weiter in der Zulässigkeit 9:51 Probleme im Rechtsschutzbedürfnis 14:04 Begründetheit - Anordnung (§ 80 II 1 Nr. 1-3a) 16:05 Begründetheit - Wiederherstellung (§ 80 II 1 Nr. 4) 21:28 Schema Begründetheit Wiederherstellung 24:20 Formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung zur sofortigen Vollziehung 26:20 Problem: Anhörung erforderlich? 28:33 Problem: Heilung einer fehlenden Begründung?

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  • In diesem Video wird das dritte ausführliche und kompliziertere Beispiel zum Aufhebungsrecht im Verwaltungsrecht (§§ 48, 49 VwVfG) besprochen und gelöst.

    Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:14 Sachverhalt 1:36 Lösung

  • In diesem Video wird das zweite ausführliche und kompliziertere Beispiel zum Aufhebungsrecht im Verwaltungsrecht (§§ 48, 49 VwVfG) besprochen und gelöst.

    Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps:

    0:00 Intro 0:09 Sachverhalt 2:25 Lösung

  • In diesem Video geht es um die Rückforderung des Geldes, das im Rahmen eines begünstigenden Verwaltungsaktes ausgezahlt wurde. Um diesen Realakt "rückgängig" zu machen, also um das Geld wiederzubekommen braucht es einer Rechtsgrundlage und diese ist der § 49a VwVfG. Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit wird erörtert. Dies wird anhand von Beispielen einfach erklärt.

    Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Übersicht 1:09 Grundlagen zu § 49a VwVfG 4:44 Formelle Rechtmäßigkeit von § 49a 6:05 Materielle Rechtmäßigkeit von § 49a VwVfG 8:42 Aufbau in der Klausur 10:45 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    1)Wo ist die Erstattung nach § 49a zu prüfen?

    2)Was ist vor der Begründetheit anzusprechen?

    3)Was ist in der formellen Rechtmäßigkeit von § 49a VwVfG zu prüfen?

    4)Welche 3 Prüfungspunkte gibt es bei der materiellen Rechtmäßigkeit?

  • In diesem Video wird ein ausführliches und komplizierteres Beispiel zum Aufhebungsrecht im Verwaltungsrecht (§§ 48, 49 VwVfG) besprochen und gelöst.

    Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps:

    0:00 Intro 0:18 Sachverhalt 2:21 Lösung 5:34 Klagehäufung § 44 VwGO 6:38 Begründetheit der Klage

  • In diesem Video im Verwaltungsrecht geht es um den äußerst klausurrelevanten § 49 III VwVfG und das intendierte Ermessen. Anhand von Beispielen und Schemata wird dies erklärt. Ein ausführliches Beispiel kommt in einem der nächsten Videos.

    Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps:0:00 Intro 0:06 Übersicht Rechtsgrundlagen 0:40 Verortung in der Anfechtungsklage 0:55 Materielle Rechtmäßigkeit 3:51 Intendiertes Ermessen 10:31 Widerrufstatbestand Nr. 1 11:16 Widerrufstatbestand Nr. 2 12:09 Einfaches Beispiel 15:35 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    1)Was ist die Selbstbindung der Verwaltung? Warum wird sie insbesondere bei Zuwendungen relevant?

    2)Spielt bei den §§ 49 Abs. 2 und Abs. 3 bei der Ermessensentscheidung der Vertrauensschutz eine Rolle?

    3)Was ist bei der Formellen Rechtmäßigkeit der Aufhebung §§ 48, 49 zu prüfen?

    4)Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines VA an? Nenne ein Beispiel wo kein Fall von § 49 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, sondern ein Fall von §§ 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3, 4

    5)Ist ein Widerruf eines rechtswidrigen VA möglich?

    6)Die Behörde B zahlt eine Zuwendung in Höhe von 50000 € aus. Das war rechtswidrig und der Zuwendungsempfänger kann sich nicht auf schutzwürdiges Vertrauen berufen. Wie bekommt die Behörde ihr Geld zurück?

    7)Zusatzfrage: Der B wird als Beamter ernannt und bekommt eine Urkunde überreicht. Jetzt wird die Ernennung zurückgenommen. Wie bekommt die Behörde die Urkunde wieder, wenn wir die beamtenrechtlichen Spezialvorschriften außer Acht lassen?

  • In diesem Podcast wird anhand von 5 Beispielen der klausurrelevante § 49 II VwVfG besprochen. Sowohl die Probleme als auch die Widerrufstatbestände werden ausführlich behandelt.

    Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Rechtsgrundlagen Übersicht 0:21 Verortung im Schema 0:29 Aufbau materielle Rechtmäßigkeit von § 49 II VwVfG 5:13 Beispiel § 49 II Nr. 1 VwVfG 9:31 Beispiel § 49 II Nr. 2 VwVfG 13:24 Beispiel § 49 II Nr. 3 VwVfG 15:56 Abgrenzung zu § 48 18:05 Beispiel § 49 II Nr. 4 VwVfG 20:43 § 49 II Nr. 5 VwVfG 22:11 Kontrollfragen

    Kontrollfragen: 1) Muss man beim 49 Abs. 2 beim Ermessen den Vertrauensschutz berücksichtigen? Warum?2)Was ist bei der Formellen Rechtmäßigkeit der Aufhebung §§ 48, 49 zu prüfen?3)Was ist die Selbstbindung der Verwaltung? Warum wird sie insbesondere bei Zuwendungen relevant?4)Kann man den UrsprungsVA nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 widerrufen, wenn die Auflage gegen die verstoßen wurde, rechtswidrig ist?5)Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines VA an? Nenne ein Beispiel wo kein Fall von § 49 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, sondern ein Fall von §§ 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3, 46)Zusatzfrage: Der B wird als Beamter ernannt und bekommt eine Urkunde überreicht. Jetzt wird die Ernennung zurückgenommen. Wie bekommt die Behörde die Urkunde wieder, wenn wir die beamtenrechtlichen Spezialvorschriften außer Acht lassen?

  • In diesem Video wird die Systematik und der Aufbau von § 49 I VwVfG besprochen. Außerdem wird der Widerruf eines rechtswidrigen VA behandelt und die Berichtigung nach § 42 VwVfG.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:08 Rechtsgrundlagen Übersicht & Klausurrelevanz 0:44 Verortung 0:58 Materielle Rechtmäßigkeit von § 49 I VwVfG 3:58 Widerruf eines rechtswidrigen VA 11:53 Berichtigung § 42 VwVfG 14:09 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    1)Ist ein Widerruf nach § 49 bei einem rechtswidrigen VA möglich? Warum? Was ist zu beachten?

    2)Was sind die Voraussetzungen des Widerrufs nach § 49 I VwVfG?

    3)Ist der letzte Halbsatz von § 49 I „wichtig“?

  • In diesem Video wird alles klausurrelevante zur Rücknahme nach § 48 III VwVfG anhand von Beispielen und Schemata behandelt. Insbesondere wird auch das Problem des Vertrauensschutzes besprochen.

    Quellen:

    Kursskript Würzburg (Beispiel am Ende):

    https://wuecampus.uni-wuerzburg.de/moodle/mod/book/view.php?id=73504&chapterid=818

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:11 Rechtsgrundlagen Übersicht 1:15 Verortung im Schema 1:33 Materielle Rechtmäßigkeit von § 48 III VwVfG 3:45 Vertrauensschutz bei § 48 VwVfG & Aufbau 7:28 Problem: Vertrauensschutz bei § 48 III VwVfG 14:10 Beispiel 19:21 Rücknahmefrist § 48 IV VwVfG 19:35 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    1)Was ist das Schema von § 48 I 1,2, III, IV

    2)Wie ist der Vertrauensschutz in § 48 III im Unterschied zu § 48 II geregelt?

    3)Was sind die 2 verschiedenen Ansichten, die es in Bezug auf den Vertrauensschutz bei § 48 III gibt?

  • In diesem Video geht es um die Rücknahme leistungsgewährender Verwaltungsakte. Der Fokus liegt auf der Klausur, insbesondere auf den Aufbau und auf den Problemen, die man kennen muss.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps:

    0:00 Intro 0:12 Übersicht Rechtsgrundlagen der Aufhebung 0:57 Schema von § 48 I 1, 2, II, IV VwVfG 3:10 Abgrenzung leistungsgewährend zur Zuwendung 7:40 Weiter Schema von § 48 I 1, 2, II, IV VwVfG 9:43 Ermessen bei § 48 II VwVfG 12:38 Prüfung in der Klausur 20:44 Rücknahmefrist § 48 IV VwVfG 23:20 Beispiel in gesondertem Video 23:56 Rückforderung nach § 49a

    Kontrollfragen:

    I.Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen, wenn der AusgangsVA nach § 48 I 1, 2, II, IV aufgehoben wird?

    II.Wo wird der Abs. 2 relevant?

    III.In welcher Reihenfolge ist der Abs. 2 zu prüfen?

    IV.Was ist der maßgebliche Zeitpunkt bei der Rücknahmefrist nach § 48 IV?

  • In diesem Video wird der Aufbau in der Klausur sowie die Systematik hinter dem § 48 I 1 VwVfG besprochen. § 48 I 1 VwVfG ist klausurirrelvant, weil er zu einfach ist. Nichtsdestotrotz ist es für das Verständnis hilfreich den § 48 I 1 verstanden zu haben.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:09 Übersicht der Aufhebungsnormen 0:20 Verortung in der Klausur 0:52 Materielle Rechtmäßigkeit von § 48 I 1 VwVfG 5:40 Kontrollfragen

    Kontrollfrage:

    1)Ist die Rücknahmefrist nach § 48 IV bei § 48 I 1 zu beachten?

  • In diesem Video geht es um die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Aufhebung (§§ 48, 49 VwVfG). Es werden also Zuständigkeit, Verfahren und Form bei einem Aufhebungsverwaltungsakt besprochen und wo dies zu prüfen ist. Dies wird anhand eines Schemas und mit Beispielen einfach erklärt.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:08 Verortung 0:51 Übersicht 1:50 Zuständigkeit 6:46 Verfahren 7:59 Form

    Kontrollfragen:

    I.Ist die Zuständigkeit des Aufhebungsverwaltungsaktes im Gesetz geregelt?

    II.Wer ist für den Aufhebungsverwaltungsakt zuständig?

    III.Wann ist eine Anhörung erforderlich bei der Aufhebung?

    IV.Welche Form gilt für den Aufhebungsverwaltungsakt?

    V.Was bedeutet actus contrarius?

  • In diesem Podcast wird die Findung der einschlägigen Rechtsgrundlage im Aufhebungsrecht nach den §§ 48, 49 VwVfG sowie in der Klausur unbedingt zu beachtende Prinzipien erklärt.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

    Timestamps: 0:00 Intro 0:30 Rechtsgrundlagen Schaubild 4:27 Ermächtigungsgrundlagen Basics für die Klausur 11:05 Terminologie im Aufhebungsrecht 12:44 Gesetzgeberische Grundgedanken

  • In diesem Video wird anhand von zahlreichen Beispielen die modifizierende Auflage erklärt, die KEINE Nebenbestimmung i.S.d. § 36 II VwVfG ist.

    Quellen:

    Kersten, Jens, Skript Verwaltungsrecht (LMU München)

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Timestamps: 0:00 Intro 0:23 Übersicht 2:24 Beispiel 1 3:57 Beispiel 2 5:16 Beispiel 3 7:50 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    1)Ist eine modifizierende Auflage eine Nebenbestimmung i.S.d. § 36 II VwVfG?

    2)Nenne ein Beispiel für eine modifizierende Auflage

  • In diesem Video wird anhand von einem Beispiel die isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen dargestellt. Dabei wird der Fokus auf die Klausur gesetzt. Es werden alle Ansichten zu dem Problem aufbereitet und mit Argumenten unterlegt.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht,

    Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Wo relevant? 0:46 Beispiel 1:35 Zulässigkeit der Klage 2:12 Vorgehensweise in der Klausur (statthafte Klageart) 4:28 Ansichten und Argumente 17:10 Weiter in der Zulässigkeit der Klage 18:26 Begründetheit der Klage 28:06 Materielle Teilbarkeit 29:31 Zusatz: nachträgliche Nebenbestimmungen 32:17 Kontrollfragen 32:24 Meme

    Kontrollfragen:

    I.Welche 4 Ansichten gibt es zur isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen?

    II.Wo ist das Problem in der Klausur anzusprechen?

    III.Was besagt die materielle Teilbarkeit?

    IV.Wo ist sie zu prüfen?

  • In diesem Video wird anhand von zahlreichen Beispielen die Nebenbestimmungen dargestellt. Auch wird die Rechtmäßigkeitsprüfung von Nebenbestimmungen in Verwaltungsrechtsklausuren erläutert.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Nr. 368, 371, 372, 373 (Beispiel

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Video Nebenbestimmung

    Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Überblick und Sinn und Zweck hinter Nebenbestimmungen 2:05 Befristung vs. Bedingung 3:57 Beispiel 4:48 Befristung Überblick 6:20 Auflage vs. Bedingung 9:36 Beispiel 1 11:57 Beispiel 2 13:39 Beispiel 3 15:26 Beispiel 4 17:43 Übersicht Nebenbestimmungen 18:19 Inhaltsbestimmung vs. Nebenbestimmung 19:26 Rechtmäßigkeitsprüfung 21:30 Zulässigkeit von Nebenbestimmungen § 36 VwVfG 25:01 Unterschied § 36 I und § 36 II VwVfG 27:04 Isolierte Anfechtbarkeit 27:32 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    1)Was ist die allgemeine Regelung für die Nebenbestimmungen?

    2)Wann gilt § 36 I VwVfG, wann § 36 II VwVfG?

    3)Was ist eine modifizierende Auflage?

    4)Wie grenzt man zwischen Bedingung und Befristung ab?

    5)Wie grenzt man zwischen Bedingung und Auflage ab? (Welcher Merkspruch muss genannt werden)

    6)Was ist der erste Anhaltspunkt dafür, ob eine Auflage oder Bedingung vorliegt?

    7)Wie wird die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung geprüft?

    8)Ist § 36 I VwVfG eine Ermessensentscheidung?

  • In diesem Video wird alles klausurrelevante zur Zusicherung nach § 38 VwVfG besprochen. Auch die Zusage und die Unterschiede zur Zusicherung werden mit Beispielen behandelt. Zudem wird das Problem, ob eine Zusicherung ein VA ist angesprochen.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Nr. 214 (Zusage Def.)

    Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Zusierung

    Timestamps: 0:00 Intro 0:07 Rechtsfolge 1:10 Zusicherung als Unterbegriff 1:28 Zusage Übersicht 2:30 Wie stellt man fest ob eine Zusicherung/Zusage vorliegt? 3:44 Zusicherung § 38 VwVfG 6:12 Problem: Zusicherung = VA? 8:09 Kontrollfragen 8:23 Meme

    Kontrollfragen:

    I. Ist die Zusicherung ein VA? Wo wird der Streit relevant?

    II.Wo nach ist zu beurteilen, ob eine Zusicherung/Zusage vorliegt?

    III.Welchen besonderen Tatbestand gibt es bei der Zusicherung, nach dem die Behörde nicht mehr an die Zusicherung gebunden ist?

    IV.Was ist die Rechtsfolge bei einer Zusage/Zusicherung

  • Mit zahlreichen Beispielen wird der Aufbau und das Schema der materiellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes dargestellt. Insbesondere geht es um das Ermessen und die Ermessensfehler (Ermessensunterschreitung, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch) nach § 40 VwVfG, § 114 VwGO. Auch die Ermessensreduzierung auf 0 und die Soll-Vorschriften werden erklärt.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Rn. 334 (Beispiel Min. 23:30)

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Rn. 340 (Beispiel 32:25 - Ermessensreduzierung auf 0)

    Timestamps: 0:00 Intro 0:03 Übersicht 0:19 Verortung 0:44 Tatbestandsmerkmale 3:27 Unbestimmte Rechtsbegriffe 8:47 Rechtsfolgen - Ermessen vs. gebundene Entscheidung 11:45 Soll-Vorschriften 14:00 Ermessensformen (Entschließungermessen vs. Auswahlermessen) 16:40 Vorgehen in der Klausur 18:38 Ermessen § 114 VwGO und § 40 VwVfG Überblick 22:09 Ermessensfehler und Beispiele 29:30 Gesamtaufbau Rechtmäßigkeit VA Übersicht 29:38 Ermessensreduzierung auf 0 33:57 Spielen Grundrechte nur bei Ermessen eine Rolle? 36:04 Kontrollfragen

    Kontrollfragen:

    I.Welche Fallgruppen gibt es beim Ermessen?

    II.Woran erkennt man ob eine Norm eine Ermessensentscheidung oder eine gebundene Entscheidung vorsieht?

    III.Wie ist mit „soll-Vorschriften“ umzugehen?

    IV.Kann ein Gericht die Ermessensentscheidung vollumfänglich überprüfen?

    V.Was muss man bei der formellen Rechtsmäßigkeit prüfen?

    VI.Wie ist zwischen Bedingung und Auflage zu unterscheiden?

    VII.Ist ein Verwaltungsakt formell rechtswidrig, wenn die Anhörung nicht erfolgt ist?

    VIII.Was sind die Prüfungspunkte bei der materiellen Rechtmäßigkeit des VA?

    IX.Ist ein rechtswidriger VA noch wirksam?

    X.Muss die Ermächtigungsgrundlage auch rechtmäßig sein, damit der VA rechtmäßig ist?

  • In diesem Video behandeln wir anhand von vielen Beispielen die Heilung von Verfahrens- und Formfehler nach § 45 VwVfG und die Unbeachtlichkeit nach § 46 VwVfG.

    Quellen:

    Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Nr. 259 (Beispiel bei Min. 2)

    Timestamps: 0:00 Intro 0:17 Heilung nach § 45 VwVfG 3:44 Unbeachtlichkeit nach § 46 VwVfG 11:06 Kontrollfragen