Episodes
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Martin Steiger war im «Angriffslustig»-Podcast zu Gast und sprach mit Andreas Wisler über ein Jahr neues Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz. Wir veröffentlichen das Gespräch als erste Bonus-Episode der «Datenschutz-Plaudereien».
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Das neue Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz ermöglicht Verantwortlichen, die Auskunft bei missbräuchlichen bzw. offensichtlich unbegründeten Begehren zu verweigern. Martin Steiger diskutiert mit Anwaltskollege David Baeriswyl in zwei Teilen, was für ein Umgang mit Auskunftsbegehren für Verantwortliche und betroffene Personen empfehlenswert ist, gerade auch bei missbräuchlichen Auskunftsbegehren.
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Episodes manquant?
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Das neue Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz ermöglicht Verantwortlichen, die Auskunft bei missbräuchlichen bzw. offensichtlich unbegründeten Begehren zu verweigern. Martin Steiger diskutiert mit Anwaltskollege Jonas Baeriswyl in zwei Teilen, was für ein Umgang mit Auskunftsbegehren für Verantwortliche und betroffene Personen empfehlenswert ist, gerade auch bei missbräuchlichen Auskunftsbegehren.
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Andreas und Martin gehen auf Themen aus der jüngsten Legal Session der Datenschutz-Academy ein und kommen auf Themen aus früheren Episoden der Datenschutz-Plaudereien zurück.
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Man hört es ständig: «Mein Facebook-Konto wurde gehackt!» Oder: «Mein Instagram-Konto wurde gehackt!» Aber stimmt das überhaupt?
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Mit iOS 18 ermöglicht Apple eine differenzierte Adressbuch-Freigabe. Nutzer:innen müssen nicht mehr das ganze Adressbuch freigeben, um WhatsApp & Co. zu nutzen.
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Andreas und Martin hören sich an, wie eine KI-generierte Podcaste-Episode über das Webinar «Wer in der Schweiz muss den AI Act einhalten?» klingt.
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Ein erster Strafbefehl zum neuen DSG in der Schweiz wurde durch die Digitale Gesellschaft öffentlich bekannt und wirft viele Fragen auf. Finden Andreas und Martin die Antworten?
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Andreas und Martin plaudern über Rückmeldungen und Themen im Zusammenhang mit bisherigen Episoden der «Datenschutz-Plaudereien».
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Werbung und andere gefährliche Inhalte blockieren beim Surfen im Web: Ja, das ist erlaubt, aber ist es auch vertretbar gegenüber Autor:innen und Medienschaffenden?
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Spezialgast Felix Sühlmann-Faul hat den Priva Score erfunden. Was ist der Priva Score? Wie kämpft Felix damit gegen den goldenen Käfig des Digitalkapitalismus? Wie können Nutzer:innen den Priva Score praktisch verwenden?
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Telegram positioniert sich als sichere Messaging-App, ist aber in Wirklichkeit eine Social-Media-Plattform mit vielen unerwünschten Inhalten, die für betroffene Personen und Behörden kaum greifbar ist. Was bedeutet das französische Vorgehen gegen Telegram und dessen Gründer Pawel Durow für die Meinungsfreiheit und mit Blick auf den Überwachungsstaat? Wie konnte ein selbst deklarierter rechtsfreier Raum derart lange unbehelligt bleiben?
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Das neue Datenschutzrecht in der Schweiz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft, also ziemlich genau ein Jahr. Andreas und Martin ziehen ihr Fazit, auch mit Blick auf die Umsetzung durch KMU und die Qualität von Datenschutzerklärungen.
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Was gilt, wenn der elektronische Rechtsverkehr nicht funktioniert, weil eine Plattform nicht verfügbar ist?
Martin Steiger diskutiert mit den Spezialgästen Claudia Schreiber und Daniel Kettiger, wo das Problem beim einschlägigen Art. 26 des neuen Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) liegt und wie die Bestimmung gerettet werden könnte. -
Andreas und Martin thematisieren Lob und Kritik aus dem Publikum zu früheren Episoden der «Datenschutz-Plaudereien».
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Andreas nimmt Fragen aus der jüngsten Legal Session der Datenschutz-Academy mit Martin nochmals auf. Es geht um das Outsourcing-Rundschreiben der FINMA, um die Sicherheit von gewöhnlicher E-Mail und um die Erwähnung einzelner Dienste in Datenschutzerklärungen.
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Im Kanton Zürich steht ein neues Gesetz über digitale Basisdienste zur Diskussion und die Datenschutzbeauftragte hat einen Leitfaden «Microsoft 365 in Gemeinden» herausgegeben. Martin Steiger diskutiert mit Spezialgast David Rosenthal, was Behörden beim Outsourcing beachten müssen und wo die Datenschutz-Aufsichtsbehörden falsch liegen.
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Der Firefox-Browser sammelt standardmässig Nutzerdaten, was für Empörung sorgt. Gilt der Firefox-Browser zu Recht als datenschutzfreundlich?
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