エピソード
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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
__________________________________________________________Nach dem Nachweisgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen auszuhändigen. In diesem Video wird erklärt, was im Nachweisgesetz unter den sogenannten wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses - oder vereinfacht - die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu verstehen ist und welchen Mindestinhalt ein Nachweis nach dem Nachweisgesetz enthalten muss. Zudem wird geklärt, wie, in welcher Form und innerhalb welcher Frist der Nachweis erbracht werden muss und welche Rechtsfolgen sich für Arbeitgeber bei Verstößen gegen die Pflichten nach dem Nachweisgesetz ergeben können. Zudem wird geklärt, welche Regeln für Arbeitsverhältnisse gelten, die schon vor Inkrafttreten der Neufassung des Nachweisgesetzes bestanden hatten, sogenannte Altverträge und innerhalb welcher Frist die Arbeitnehmerseite einen aktuellen Nachweis vom Arbeitgeber verlangen kann.
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__________________________________________________________Welche zulässigen Kündigungsgründe sieht das Kündigungsschutzgesetz für den Fall vor, wenn die Arbeitgeberseite ein Arbeitsverhältnis kündigen will, das dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt? Das KSchG sieht als zulässige Kündigungsarten die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung vor. Was diese Begriffe bedeuten und was mit den Begriffen soziale Rechtfertigung und Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemeint ist, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing aus Frankfurt am Main in dieser Folge.
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__________________________________________________________Wann braucht die Arbeitgeberseite einen Grund, wenn sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter kündigen will? Entscheidend für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dann nämlich ist die Kündigung des Arbeitsvertrages nur zulässig, wenn nach dem Kündigungsschutzgesetz verhaltensbedingte Gründe, personenbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Für die Frage, ob der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift, ist nach § 1 KSchG die Beschäftigungsdauer und nach § 23 KSchG die Betriebsgröße entscheidend. Diese Voraussetzungen werden in dieser Podcast-Folge ausführlich erklärt.
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__________________________________________________________Was ist allgemeiner Kündigungsschutz? Was ist besonderer Kündigungsschutz? Darum geht es in dieser Podcast-Episode zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Sie erhalten einen Überblick zum Arbeitnehmer Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz - KSchG - und aus spezialgesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften. Zusätzlich erklärt Dr. Strosing, was der Kündigungsschutz nach Treu und Glauben im Arbeitsrecht bedeutet, der von den Arbeitsgerichten aus den §§ 138, 242 BGB hergeleitet wird.
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Worin liegt der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsverhältnis?
In dieser Episode erklärt Rechtsanwalt Dr. Strosing den arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsverhältnis. Diesen Unterschied zu kennen ist wichtig für Arbeitgeber und Vorgesetzte, weil sich bei der Wahl eines dieser arbeitsrechtlichen Instrumente zur Beanstandung eines Fehlverhaltens unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben: Beim einer Ermahnung verhindert die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber unter Umständen das Entstehen einer betrieblichen Übung. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung kann die Führungskraft eine verhaltensbedingte Kündigung für den Wiederholungsfall der Pflichtverletzung vorbereiten. Denn eine solche Kündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - normalerweise nur bei vorausgegangener Abmahnung zulässig, sofern der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift.
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Basiswissen Arbeitszeitgesetz - Einführung in die Grundlagen des Arbeitszeitrechts für Arbeitgeber
Die zwingenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes müssen Arbeitgeber immer im Blick behalten, wenn sie einen Dienstplan führen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Personalplanung etwa in Schichten einteilen, sonstige Arbeitseinsätze planen und natürlich Pausen gewähren. Wichtig ist hierbei die Kenntnis der Vorschriften über die Höchstarbeitszeit, die Ruhezeiten und die Pausen.Nicht zu vergessen sind die Rechtsfolgen und Sanktionen, die das Arbeitszeitgesetz bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften vorsehen. Denn das ArbZG enthält sowohl Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten sowie Strafvorschriften und ist somit ein Verbotsgesetz, das es einzuhalten gilt.___________________________________________________________
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Weisungsrecht des ArbeitgebersAufbauend auf die letzte Folge geht es in dieser Episode um folgende Themen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versetzen?Überstunden anordnen?Reichweite und Grenzen des Arbeitgeber-DirektionsrechtsWelche Rolle spielt der Arbeitsvertrag?Wie kann man das Direktionsrecht und seine Reichweite beeinflussen?
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Was Sie als Chef oder Chefin alles bestimmen dürfen...
Darum geht es in dieser Episode. Wir klären folgende Themen:
Was ist das arbeitsrechtliche Direktionsrecht überhaupt
und welchen Umfang hat es?
Was können Sie als ArbeitgeberIn im Rahmen Ihres Weisungsrechts
also alles anordnen und wo sind die Grenzen ?
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Auch beim Absageschreiben an Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf eine Stellenausschreibung anlässlich eines MitarbeiterInnen-Onboarding oder im Rahmen einer Initiativbewerbung bei Ihnen beworben haben, lauern Kostenfallen, wenn sich aus der Formulierung einer Ablehnung eine verbotene Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - AGG - ableiten lässt. Gemeint sind mögliche Entschädigungsansprüche von abgelehnten BewerberInnen wegen Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote nach dem AGG. Thematisiert wird auch die Frage, ob eine Absage eine Begründung enthalten sollte.
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In dieser Episode wird erklärt, wie Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber aus der Perspektive des Arbeitsrechts sorgfältig eine Stellenzusage formulieren und welche rechtlichen Stolperfallen Sie hierbei vermeiden sollten. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, wie Sie das Zusageschreiben formulieren müssen, um die Kontrolle darüber zu behalten, wann und zu welchen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber oder der Bewerberin zustande kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit rechtlich verbindlich ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
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In dieser Folge erfahren Sie, welche unzulässigen Fragen es während des Bewerbungsverfahrens gibt und wie Sie als Arbeitgeber zulässige von unzulässigen Fragen an Bewerberinnen und Bewerber unterscheiden können. Sie lernen, welche Rechtsfolgen unzulässige Fragen auslösen können und inwiefern in diesem Zusammenhan die Unterscheidung von unzulässigen Fragen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - AGG - und sonstige unzulässige Fragen im Arbeitsrecht von Bedeutung ist. Die Episode hilft Ihnen dabei, unzulässige Fragen und deren Rechtsfolgen beim BewerberInnen-Onboarding souverän zu vermeiden.
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In dieser Folge geht es um die Einladung von BewerberInnen zu einem Vorstellungsgespräch und um die Frage, wer nach dem Gesetz hierbei die Vorstellungskosten trägt und wie man als Arbeitgeber die Übernahme von Vorstellungskosten beschränken oder auch ausschließen kann, um beim Mitarbeiter-Onboarding die Kosten jederzeit im Griff zu behalten.
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In dieser Folge geht es um arbeitsrechtliche Anforderungen und Fallstricke bei der Personalplanung: Insbesondere werden die Diskriminierungsverbote nach dem AGG besprochen sowie die Beteiligung des Betriebsrates und die Schwerbehindertenbewerberabfrage bei der Arbeitsagentur.
(Hintergrundmusik:Come Inside by Zep Hurme (c) copyright Licensed under a Creative CommonsAttribution (3.0) license. http://dig.ccmixter.org/files/zep_hurme/59681) -
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG, das in der Öffentlichkeit inoffiziell auch oft Anti-Diskriminierungsgesetz genannt wird, enthält verschiedene Diskriminierungsverbote, die auch im Arbeitsrecht und im täglichen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei eingehenden Bewerbungen eingehalten werden müssen. In dieser Folge werden die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale erklärt, nach denen Beschäftigte bei Personalmaßnahmen nicht benachteiligt werden dürfen. Deren Kenntnis ist unverzichtbar, um als Vorgesetzter oder Arbeitgeber im Betriebsalltag rechtlich korrekt gegenüber seinen Beschäftigten aufzutreten.
Einen weiterführenden E-Learning-Kurs zu diesem Thema finden sie unter:https://www.dr-strosing-online.de/