エピソード
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Wenn Menschen „Eigentum“ haben, dann dürfen sie darüber bestimmen, was mit diesem Eigentum passiert (siehe letzte Episode). Aber warum darf überhaupt irgend jemand Eigentum haben? Angenommen, wir stranden auf einer unberührten Insel – wem gehört dann alles das, was auf dieser Insel ist? Wer darf darüber bestimmen? Alle gleichzeitig? Oder niemand?
Mit dieser Frage hat sich John Locke ausführlich beschäftigt. In der heutigen Episode stelle ich seine Konzeption der ursprünglichen Aneignung vor. Wir betrachten die einzelnen Schritte von Lockes Argumentation und ordnen dieses Konzept nachher kritisch ein. Außerdem geht es um Tomatensaft.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt/M. 1977
Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 2011
Andreas Eckl und Bernd Ludwig (Hrsg.), Was ist Eigentum? Philosophische Positionen von Platon bis Habermas, München 2005
Robert Nozick, Anarchie, Staat, Utopia, München 2011
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In der heutigen Episode geht es um ein Unterkapitel der Staatstheorie: Eigentum. Wir fragen uns (natürlich), was Eigentum überhaupt ist, warum es in die Staatstheorie gehört und was die staatstheoretischen Modelle, die ich bisher vorgestellt habe, zum Thema „Eigentum“ sagen. Anschließend stelle ich einige grundlegende philosophische Fragen ans Thema – die Antworten folgen, wie üblich, später.
Literatur:
Andreas Eckl und Bernd Ludwig (Hrsg.), Was ist Eigentum? Philosophische Positionen von Platon bis Habermas, München 2005
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エピソードを見逃しましたか?
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„Zu den auffälligsten Merkmalen unserer Kultur gehört die Tatsache, dass es so viel Bullshit gibt.“ Das ist jedenfalls die These von Harry G. Frankfurts Buch über „Bullshit“. In Medien, Werbung, PR und vor allem in der Politik rollt eine unaufhaltsame Welle von Bullshit auf uns zu, nicht zuletzt im US-Wahlkampf, der gerade in die Endphase tritt.
Aber was genau ist Bullshit? Warum ist er gefährlich und warum gibt es so viel davon? Darum geht es in der heutigen Episode. Für meine allererste Duo-/Crossover-Folge habe ich mich mit Daniel Brockmeier zusammengetan, um mir einen Überblick über das Bullshit-Feld zu verschaffen.
Quellen
Harry G. Frankfurt, Bullshit, Frankfurt/M. 2015
Daniel Brockmeier, Privatsprache: Philosophie (Podcast)
über Steve Bannon, "Flooding the floor with shit": Sophistische Widerlegungen 8
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, „Bullshit“
Max Black, The Prevalence of Humbug and Other Essays, New York und London 1983
60 Minutes, Statement zu Trumps Verweigerung eines Interviews
Boeing, Statement
Harry G. Frankfurt: “Donald Trump Is BS, Says Expert in BS”, in: Time 05.05. 2016
Trump bei der Präsidentschaftsdebatte (Video)
Springfield pet-eating hoax (Wikipedia)
ZAPP Das Medienmagazin: „Weidel, Söder, Merz: Die Populismus-Falle enthüllt“ (Video)
Sarah Wagenknechts Aussagen über den Ukraine-Krieg: Deutschlandfunk
Wagenknecht im Duell mit Weidel (Video)
Harry G. Frankfurt, Ergänzungen zum Thema "Bullshit" (Video)
CNN: Florida student Emma Gonzalez to lawmakers and gun advocates: ‘We call BS’, Transcript der Rede von X [ehem. Emma] Gonzalez (Link), O-Ton (Video)
Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache: „Schwurbeln“ (Link)
Fabian Maysenhölder, "Esoterik" (Secta-Podcast #29)
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In der Staatstheorie geht es um die Frage, wie Menschen miteinander leben sollen. Es geht aber auch, sozusagen eine Ebene „höher“, darum, wie Staaten miteinander leben können. Genau das ist das Thema von Kants Schrift „Zum Ewigen Frieden“, einem kleinen, aber visionären Buch von 1795.
Über dieses Buch habe ich im Sommer 2024 einen Vortrag gehalten und den größten Teil dieses Vortrags präsentiere ich in der heutigen Episode. Kant hat sich nichts geringeres vorgenommen als den Weltfrieden. Seine drei „Definitivartikel“ zeichnen konkrete Schritte in diese Richtung. Ich leite sie schrittweise aus der Theorie des Gesellschaftsvertrags her und überprüfe sie auf Chancen und Grenzen.
Literatur:
Immanuel Kant, Zum Ewigen Frieden, NA Stuttgart 1984
Otfried Höffe, Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, München 1999
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In der heutigen Episode beleuchte ich den Fall der „Mauerschützen“. An der innerdeutschen Grenze kamen zwischen 1961 und 1989 mehrere Hundert Menschen ums Leben, die aus der DDR in den Westen fliehen wollten. Nach der Wiedervereinigung hat man einigen Grenzsoldaten und ihren Vorgesetzten den Prozess gemacht. Aber ist das fair? Dürfen wir Menschen bestrafen, die sich einfach an das Gesetz gehalten haben, das es „damals“ gab? Müssen wir das sogar?
Um dieses Problem geht es in der heutigen Episode. Dabei stoßen wir auf zwei Grundrichtungen der Rechtsphilosophie: Naturrecht und Positives Recht (Rechtspositivismus). Philosophische Rückendeckung finden wir dazu einerseits bei John Locke (Episoden 78–81), andererseits bei Thomas Hobbes (Episoden 72–75).
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Der Philosoph John Locke begründet einen liberalen Rechtsstaat: Kernaufgaben des Staates sind der Schutz von Freiheit und Eigentum. Der Staat muss sich an bestimmte Grundregeln halten, ansonsten haben die Menschen ein Recht auf Widerstand.
In der heutigen Episode fasse ich Lockes Staatstheorie nochmal kurz zusammen und untersuche anschließend Stärken und Schwächen dieses Modells.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Eucher, John Locke zur Einführung
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Der Staat hat laut John Locke eine klare Aufgabe: Er soll die Freiheit und das Eigentum der einzelnen Menschen schützen. „Klare Aufgabe“ heißt: Es gibt durchaus Dinge, für die der Staat ausdrücklich nichtzuständig ist. Laut Locke haben die Bürger:innen sogar ein Widerstandsrecht, wenn der Staat übergriffig wird.
Warum das so ist, erkläre ich in der heutigen Episode. Wir spüren Lockes Ideen in der US-Verfassung auf, aber auch im deutschen Grundgesetz.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner, John Locke zur Einführung
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Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen.
Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.
Literatur:
John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 2011
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Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.
In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.
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Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt – eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention. Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung.
In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?
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Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen?
Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012
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Thomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. Behauptet Hobbes jedenfalls.
In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Im Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen ihr Recht, sich selbst zu regieren, auf einen Souverän. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, ein „Klassiker“ der neuzeitlichen Staatstheorie. Eine Regierung wird „autorisiert“, das heißt: Alle sind Autor ihrer Handlungen. Damit konzentriert sich alle Macht und Gewalt im Staat auf genau eine Stelle.
Was das für das Leben im Gesellschaftszustand bedeutet, das skizziere ich in der heutigen Episode. Eine kritische Einordnung folgt in der nächsten Einheit.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Im Naturzustand, im Leben ohne Regierung, machen sich die Menschen das Leben gegenseitig zur Hölle. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, einer der klassischen Staatstheoretiker der Neuzeit. Wie kommen wir aus diesem schrecklichen Zustand wieder heraus?
Hobbes‘ Lösung ist der Gesellschaftsvertrag: Alle verzichten gleichzeitig auf ihr Recht auf Selbstbestimmung und Anwendung von Gewalt. Was das genau bedeutet und warum das die Lösung sein soll, das erkläre ich in dieser Episode. Nebenbei machen wir uns Gedanken über Gott.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 5. Aufl. 2016
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Thomas Hobbes, Klassiker der neuzeitlichen Vertragstheorie, hatte eine ziemlich düstere Vision für das Leben ohne Staat: Im Naturzustand kämpfen alle Menschen gleichzeitig um ihr Überleben und befinden sich damit automatisch in einem Krieg, den „Jeder gegen Jeden“ führt.
In dieser Episode rekonstruiere ich die Argumentation hinter dieser These. Zum Schluss gibt es ein paar sehr ungemütliche Filmtipps.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Wenn der Mensch ohne Staat gut klarkommt, dann wäre es eigentlich besser, auf Staat, Herrschaft und so weiter ganz zu verzichten. Das ist jedenfalls die Überzeugung von Anarchisten wie Michail Bakunin und Peter Kropotkin.
In dieser Episode werde ich das (optimistische) Menschenbild hinter dieser Theorie zunächst verteidigen. Wenn wir das Modell konsequent durchspielen, stoßen wir aber trotzdem auf ziemlich große Schwierigkeiten.
Literatur:
Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012
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Wann ist ein Staat „gut“ für uns? Das Modell „Gesellschaftsvertrag“ – bekannt aus der letzten Episode – gibt eine einfache Antwort: Ein Staat ist gut, wenn wir alle ihm aus eigenem Interesse zustimmen müssten.
In dieser Episode werde ich das Denkmodell vom „Gesellschaftsvertrag“ gegen zwei Einwände verteidigen und in die Philosophiegeschichte einordnen. Im Anschluss gebe ich einen Überblick über die weiteren Episoden zur Staatstheorie.
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Wozu brauchen wir überhaupt den Staat? Um das zu beantworten, können wir uns vielleicht vorstellen, wie es wäre, wenn es keinen Staat gäbe. Wie würde das Leben aussehen und was würde uns fehlen?
In dieser Episode skizziere ich ein Gedankenexperiment zu dieser Frage. Wir stoßen dabei auf den „Naturzustand“ und den „Gesellschaftsvertrag“, ein zentrales Denkmodell für die Staatstheorie der Neuzeit.
Literatur:
Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie
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Diese Episode erscheint „außer der Reihe“. Ich war vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit eingeladen, zu einem Thema aus der Medizinethik zu referieren. Es geht um das Recht auf Nicht-Wissen.
Als Patientin hast du normalerweise ein Recht zu wissen, was medizinisch mit dir los ist. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Menschen das gar nicht alles bis ins letzte Detail wissen wollen, zum Beispiel in der Humangenetik. Dieses Recht hat man nicht nur als Patientin, sondern auch als Teilnehmerin an medizinischen Studien, also in der Forschung.
Damit kann die Forscherin in einen Gewissenskonflikt geraten. Wenn sie den vermeiden will – darf sie Menschen, die von ihrem Recht auf Nicht-Wissen Gebrauch machen wollen, dann von vorneherein aus der Studie ausschließen?
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Der antike Philosoph Aristoteles will die staatliche Ordnung aus der Natur des Menschen begründen: Der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen und braucht die organisierte Gemeinschaft, um ein gutes Leben zu führen.
Diesen Gedanken habe ich in den letzten zwei Episoden ausgebreitet. Heute betrachten wir ihn sozusagen von außen und konzentrieren uns auf Chancen und Probleme.
Literatur:
Aristoteles, Politik
Christoph Rapp, Aristoteles zur Einführung
Michael Sandel, What's the right thing to do? (Vorlesungen online)
Michael Sandel, Gerechtigkeit: Wie wir das Richtige tun (Buch)
Manuel Schmid und Stephan Jütte: Ausgeglaubt , "Glaubenskritik: Eure Fragen, unsere Antworten Teil 2"
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