エピソード
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die gesetzliche Pflegeversicherung hat eine Reihe von Strukturproblemen, insbesondere im Finanzierungbereich, die wir in der aktuellen Folge unseres Podcasts aufzeigen. Feedback und Rückmeldungen gerne an [email protected]
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Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu und die MDK-Reform in Verbindung mit der Corona-Krise und der Krise des Gesundheitswesens wirft lange Schatten auf das Jahr 2022, in dem erstmals die variablen Prüfquoten für Krankenhausabrechnungen zum Tragen kommen. In meinem zweiten Gespräch mit Dr. Dennis Effertz vom Abrechnungszentrum Emmendingen beleuchten wir den aktuellen Stand der MDK-Reform-Umsetzung und vor dem Hintergrund der inzwischen veröffentlichten Q3 Zahlen gibt Dr. Effertz ein klares Zwischenzeugnis: Versetzung gefährdet.
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Die GKV hat in der Corona-Krise versagt. Sie versagt bis heute. Obgleich keine Institution über mehr Daten aus dem Gesundheitswesen verfügt, überlässt sie es den interessierten Playern, der Krankenhauslobby und den Politikern, ihr jeweiliges Framing zu transportieren und rückt dieses aus falsch verstandener Sorge um die eigene Reputation nicht richtig. Dies ist eine von mehreren Thesen, die Dr. Ralf Kohlhepp bei den 9. Hamburger Tagen GKV im Herbst 2021 formuliert hat und die nun auch in diesem Format wiedergegeben werden.
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Die Bundestagswahl rückt näher. Obwohl wir uns inmitten einer Pandemie befinden spielt das Thema Gesundheitspolitik im Wahlkampf bedauerlicherweise keine Rolle. Es würde naheliegen, auf Basis der Erfahrungen der Pandemie Lehren für die Zukunft zu ziehen. Da die Parteien insoweit vollständig ausfallen, bleibt es den Interessenvertretungen überlassen, Ihre Forderungen an die Politik zu formulieren. Ich habe mit Anne-Katrin Klemm, Leiterin Politik und Kommunikation beim BKK Dachverband über die Forderungen und Wünsche des BKK Dachverbands an die Bundespolitik nach der Bundestagswahl gesprochen.
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Forschungsergebnisse zeigen, dass anhaltende Änderungen der Lebensumstände zu epigenetischen Veränderungen führen können. So konnte bei eineiigen Zwillingen nachgewiesen werden, dass im Alter von drei Jahren epigenetisch noch hohe Übereinstimmungen vorlagen. Dies war im Alter von 50 Jahren nicht mehr der Fall, wenn wenig Lebenszeit miteinander verbracht wurde. Ältere Zwillinge sind demnach trotz ihrer genetischen Identität epigenetisch um so verschiedener, je unterschiedlicher das Leben der Zwillinge verlaufen ist (Webfund). Mit Andreas Schöfbeck, Vorstand der ProVita BKK unterhalte ich mich über die Erkenntnisse der Epigenetik, Ihre Wirkungen und Verbreitung in der GKV und die Implikationen der Corona-Krise.
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Was bleibt im Krankenhausbereich nach der Pandemie? Welche Auswirkungen sehen die Krankenkassen zur Zeit und welche Forderungen sind an die Politik zu stellen. Wir sprechen mit Dr. Dirk Janssen, Vorstand des BKK Landesverbands Nordwest und Reinhard Brücker, Vorstand der VIACTIV Krankenkasse über das süße Gift der Subvention und die Forderung der Krankenkassen nach Transparenz und der Bereitschaft, alte Zöpfe abzuschneiden.
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In Anbetracht einer (zu unserer Auffassung divergierenden) Schnellinfo des BKK Lagers und eines aktuellen Schreibens des BAS nehmen wir Stellung zur Bilanzierung von Forderungen in der Jahresrechnung und thematisieren auch (erneut) die Fragestellung, wann eigentlich Schätzverpflichtungen zu bilden sind und warum wir daran festhalten, dass die Vereinbarung vom 18.12.2020 zu den Umsatzausfällen der Krankenhäuser im Ergebnis zu einer Schätzverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen führen muss. Im Ergebnis plädieren wir dafür, dass sich die Beteiligten einmal darüber klar werden, was die Jahresrechnung eigentlich für eine Funktion hat: Soll Sie ein luftleerer Papiertieger sein, oder soll sie die realen wirtschaftlichen Belastungen eines Jahres im mehrperiodischen Vergleich ermöglichen um der gesamten GKV als Instrument einer wirtschaftlichen und rationalen Weiterentwicklung des Systems zu dienen.
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Wir beschäftigen uns zunächst mit den Pandemiekosten in der Jahresrechnung, und weisen auf den konkreten Verpflichtungsbedarf hin und beleuchten dann im Hinblick auf den Haushalt 2020 den Aspekt der Über- und Außerplanmäßigen Ausgaben nach § 73 SGB IV bzw. der Unterscheidung zwischen beiden Kategorien vor dem Hintergrund ganz konkreter Sachverhalte. Das Jahr 2020 hat sowohl in der PV als auch in der KV zahlreiche neue Aufwendungen, teilweise eben auch neue Konten geschaffen. Vor diesem Hintergrund und der grundsätzlich ebenfalls pandemiebedingt niedrigeren Kosten der GKV 2020 stellt sich die Frage, wann Über- bzw. Außerplanmäßige Ausgaben zu bewilligen sind bzw. ob und wann Deckungsvermerke hinreichend sind, um solche Bewilligungen zu vermeiden.
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Sorry, aber das musste jetzt sein. Während die Politik die Krise mit unübertrefflicher Unfähigkeit vor die Wand fährt, darf die GKV auf allen Ebenen dafür bezahlen. Die Leistungserbringer greifen, munter von der Politik ermutigt, in die Taschen der Beitragszahler und genehmigen sich pandemiebedingte Kostenausgleiche ohne Kosten gehabt zu haben und Hygienezuschläge ohne Begrenzung. Gleichzeitig testen und diagnostizieren die Krankenhäuser, was die DRG so hergeben. Frei von der Leber weg hier ein Stimmungsbild aus der "Nähe" der GKV, ohne selbst Akteur zu sein. Um kritisches und korrigierendes, gerne auch bestätigendes, Feedback wird dringend gebeten unter r.kohlhepp(at)kohlhepp-wpg.de.
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Wir beschäftigen uns mit der Frage, welche Sicherungsinstrumente für Sozialversicherungsträger im Rahmen der Insolvenz und der Ausrufung des Entschädigungsfalles bei der Greensill-Bank eingreifen können. Nachdem die PResse generalisierend von "öffentlichen Geldern" spricht, die ohne Entschädigung bleiben würden, dient der Beitrag auch der Differenzierung zwischen den Sicherungsinstrumenten für Körperschaften des öffentlichen Rechts einerseits und der Rechtslage bei Gebietskörperschaften andererseits.
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In unserem Gespräch mit Carsten Mumm, Chefvolkswirt der Privatbank Donner & Reuschel und Hayri Ulucan, Abteilungsdirektor des Bereichs institutionelle Kunden ebenda, besprechen wir das allgemeine Kapitalmarktumfeld, Corona, US-Wahl, Notenbankpolitik, Inflation, Zinsentwicklung, Immobilien aber auch Anlagechancen für Sozialversicherungsträger und Perspektiven im Hinblick auf das Vermögensrecht der Sozialversicherungsträger.
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Die Gesetzlichen Krankenkassen stehen kurz vor der Erstellung der Jahresrechnung, der KJ1. Nicht nur Corona, sondern auch zahlreiche Maßnahmen des Gesetzgebers machen 2020 zu einem besonderen Jahr. Was im Hinblick auf Jahresabschlussbuchungen und die Jahresrechnung insgesamt zu beachten sein wird, analysieren wir im Gespräch mit Klaus Beck, Leiter des Referats Kassenprüfungen beim BKK Landesverband Süd. Klaus Beck verfügt über langjährige Erfahrungen im Prüfungsgeschäft und ist sowohl im Rahmen der Vorvalidierung und Prüfung von Jahresrechnungen als auch als Innenrevisor bei zahlreichen Krankenkassen in Deutschland tätig.
Themen sind: Corona Kosten in der Jahresrechnung, Schätzverpflichtungen, AVP-Insolvenz, Änderung des Anhangs, RSA-Reform und Rückstellungen im Hinblick auf Regionalisierungsfaktoren, Neue Schlüsselziffern in der KV45 und Präventionsausgaben 2019/2020
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In dieser Episode klappern wir die für die GKV maßgeblichen umsatzsteuerrechtlichen Streitfragen Zytostatika Rückforderungsansprüche und Rückforderungsansprüche bei Leistungen gemeinnütziger Krankenhäuser (bzw. deren Krankenhausapotheken) ab. Beide Themen sind noch hoch streitig und verschiedene Verfahren anhängig. Wir bewerten die Erfolgsaussichten und begründen, warum der GKV hier Ersatzansprüche zustehen müssten.
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Das MDK-Reformgesetz ist inzwischen über ein Jahr alt und seine erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhausabrechnungsprüfung können einer ersten Bewertung zugeführt werden. Hierfür haben wir mit Dr. Dennis Effertz, Apotheker und Jurist und Verantwortlicher für den Bereich Krankenhausabrechnungsprüfung beim Abrechnungszentrum Emmendingen (Eigenbetrieb des BKK Landesverbands Süd) gesprochen und seine Einschätzung - auch unter Berücksichtigung der pandemischen Sondersituation in 2020 / 2021 eingeholt.
Herrn Dr. Effertz verdanken wir auch das neue (ansprechendere) Logo unseres Podcasts. Dafür vielen Dank auch an dieser Stelle.
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Der Bundesfinanzhof hat über eine für die GKV finanziell bedeutsame Frage entschieden, nämlich über den Umfang der Bemessungsgrundlage bei Lieferungen ausländischer Versandhandelsapotheken in das Inland an Versicherte der GKV. Nachdem das FG Münster in einer zunächst nicht zur Revision zugelassenen Entscheidung die Auffassung vertreten hatte, dass es sich bei den Herstellerrabatten nicht um Entgelte von Dritter Seite handelt, diese also die Bemessungsgrundlage nicht erhöhen, hat der BFH zunächst die Revision zugelassen und sodann nach mündlicher Verhandlung am 10. Dezember 2020 über den Fall entschieden. Sie erfahren hier exklusiv, wie die Entscheidung aussieht.
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Die veröffentlichte Meinung der letzten Jahre bescheinigt "der GKV" zu hohe Reserven und unterstellt einen Abschöpfungsbedarf zugunsten der Versicherten. Das GPVG (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege) vom 26. November 2020 ist nur die letzte Episode in einer Reihe von unstrukturierten und populistischen Eingriffsgesetzen zum Schaden der Gesamtstruktur der GKV. Diese Episode rückt das Gesetz in den Gesamtzusammenhang der vermögensrechtlichen Eingriffe des Gesetzgebers in den letzten Jahren und zeigt auf, warum es zwar besser, aber kaum schlechter geht als mittels der aktuellen Gesetzgebung.
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