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Die Bepreisung und Abrechnung innerhalb international agierender Unternehmensgruppen, sog. Verrechnungspreise, sind ein zentrales Thema der Steuercompliance von Unternehmen. Ab 2025 gelten verkürzte Fristen und erweiterte Anforderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation. Was bedeutet das für Steuerabteilungen mittelständischer Unternehmen?
Ab dem 01.01.2025 sehen sich Unternehmen mit deutlich verkürzten Fristen für die Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen sowie mit geänderten Anforderungen an deren Umfang konfrontiert. Diese Änderungen, die auf dem Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie und dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz basieren, zielen darauf ab, die Transparenz konzerninterner Geschäftsbeziehungen zu erhöhen und steuerliche Gewinnverlagerungen zu bekämpfen.
In der aktuellen Folge unseres Podcast „Mittelstandstalk“ besprechen Esra Laubach, FINANCE-Redakteurin bei F.A.Z. Business Media und Christian Zimmermann, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht und Partner bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart die geänderten Anforderungen für die Verrechnungspreisdokumentation und diskutieren, warum es für mittelständische Unternehmen so wichtig ist, sich auf diese Neuregelungen rechtzeitig vorzubereiten. -
Im Mittelstandstalk mit Dag Tanneberg geht es um den revolutionären Einfluss von KI auf die Wirtschaftsprüfung und die damit verbundenen Veränderungen für die Branche.
Seit Ende 2022 der breiten Öffentlichkeit Zugang zu ChatGPT eröffnet wurde, entstand ein regelrechter Hype um Künstliche Intelligenz (KI). Sie gilt mittlerweile als Game Changer und revolutioniert die Jahresabschlusserstellung und -prüfung. Was bedeutet das für die Branche und die Zukunft der Wirtschaftsprüfer? -
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Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird ab dem 01.01.2025 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist der Handlungsbedarf groß, da bis dahin sämtliche im Inland steuerbaren Umsätze auf eRechnungen umgestellt werden müssen.
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Ganz neu ist die Forschungszulage als Instrument der Innovationsförderung in Deutschland nicht mehr. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung jedoch noch weiter ausgebaut. Gerade für mittelständische Unternehmen kann die Forschungszulage daher interessante finanzielle Anreize bieten.
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Die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Urlaub sind sehr komplex und vielschichtig. Wie viel Urlaub steht einem Mitarbeitenden zu? Wie kann der Urlaub genommen werden? Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit - und was passiert, wenn am Jahresende noch Resturlaub übrig ist? All diese Fragen und noch viel mehr bespricht Eva Brendel, Chefredakteurin bei F. A. Z. Business Media, mit Dr. Evelyn Nau, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei RSM Ebner Stolz in Hamburg, in unserer 34. Folge des RSM Ebner Stolz Mittelstandstalks.
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Aufgrund zahlreicher globaler Unsicherheiten und insb. in letzter Zeit vermehrt auftretenden Lieferengpässen hat zwar der Glaube an die Globalisierung der Wirtschaftsströme einen Dämpfer bekommen. Dennoch gilt: Unternehmensgruppen sind meist international aufgestellt. Das gilt nicht nur für die großen Konzerne. Auch mittelständische Unternehmen agieren über die Grenzen, z. B. mit einer Führungseinheit in Deutschland und Produktions-, Vertriebs- oder Dienstleistungsgesellschaften im Ausland.
Wie nun aber die Leistungsbeziehungen zwischen den verschiedenen Gesellschaften einer solchen Unternehmensgruppe, die in unterschiedlichen Ländern tätig sind, bepreist und abgerechnet werden, interessiert nicht nur die Gruppenunternehmen selbst, sondern auch die Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. Die Rede ist von Verrechnungspreisen.
In welchen Konstellationen sich Unternehmen - auch mittelständische - mit Verrechnungspreisen befassen müssen, warum Verrechnungspreise im Fokus der Finanzverwaltung stehen, warum vielfach Risiken einer Doppelbesteuerung bestehen, wie ein Verrechnungspreis ermittelt wird und dieser zu dokumentieren ist, darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, mit Dr. Nataliya Esakova, Partnerin bei RSM Ebner Stolz in Frankfurt und Christian Zimmermann, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht und Partner bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart. -
Der Beschäftigtendatenschutz ist für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung und sollte keinesfalls vernachlässigt werden, denn Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Privatsphäre und die Daten ihrer Beschäftigten zu schützen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz ist im sog. Bundesdatenschutzgesetz und der sog. Datenschutzgrundverordnung geregelt.
Worauf Unternehmen beim Datenschutz in Bezug auf ihre eigenen Mitarbeiter achten müssen und welche Vorteile dies einem Unternehmen tatsächlich bringt, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Eva Einfeldt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Philipp Kühn, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht, beide Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln, in dieser Folge des Mittelstandstalk. -
Selbst in erfolgreichen und gut geführten Unternehmen kann der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeiter oder Organmitglieder aufkommen - insbesondere, seit solche Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfacher gemeldet werden können.
In solchen Verdachtsfällen sind die Führungskräfte bzw. das Aufsichtsgremium des Unternehmens dazu verpflichtet, die Anschuldigungen unter Wahrung höchster Vertraulichkeit umfassend aufzuklären. Dabei sind sie jedoch mit zahlreichen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert, die oft die Expertise externer Berater erforderlich machen.
Welche Bedeutung unternehmensinterne Ermittlungen haben und wie man das Thema am besten angeht, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, in dieser Folge des Mittelstandstalks mit Philipp Külz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Strafverteidiger, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln und Jan Drewitz, Wirtschaftsprüfer und Senior Manager im Bereich der Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen bei RSM Ebner Stolz in München. -
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen Geschäftsführer die Alarmsignale einer Insolvenz beachten und entsprechend handeln.
In Krisensituationen bestehen für Geschäftsführer besondere Pflichten. Kommen sie diesen nicht nach, bestehen für sie erhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Risiken.
Worauf Geschäftsführer unbedingt achten müssen, wie sie sich am besten gegen eine existenzgefährdende Schieflage absichern, was im Krisenfall zu unternehmen ist und welche persönlichen Risiken für Geschäftsführer bestehen, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, in dieser Folge des Mittelstandstalks mit Jan Groß, Rechtsanwalt, Restrukturierungsexperte und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln.
Die deutsche Wirtschaft ist in eine Rezession geschlittert und immer mehr - auch namhafte - Unternehmen rutschen in die Insolvenz. In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger zu wissen, worauf man als Geschäftsführer eines Unternehmens achten muss. -
Sowohl die deutsche Bundesregierung als auch die EU-Kommission haben sich das Ziel gesetzt, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Einführung der verpflichtenden eRechnung für nationale und internationale Umsätze.
Mit dem Wachs¬tums¬chan¬cen¬ge¬set¬z liegt nun ein konkreter Gesetzesvorschlag zur Einführung der ver¬pflich¬tenden eRech¬nung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern in Deutschland vor. Um den vorgesehenen neuen Rechnungsanforderungen zu genügen, müssen inländische Unternehmer zeitnah in der Lage sein, eRechnungen auszustellen und zu empfangen.
Gleichzeitig werden auf europäischer Ebene im Rahmen der Initiative VAT in the Digital Age die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung und der Aufbau eines digitalen Meldesystem in Echtzeit für bestimmte innergemeinschaftliche Umsätze diskutiert.
Wie die Regelungen in Deutschland künftig aussehen und wie sie im europäischen System eingebunden sein werden, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind und wie Unternehmen diese Aufgabe am besten angehen, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, in dieser Folge des Mittelstandstalks mit Robert Backes und Alexander Michelutti, beide Steuerberater und Umsatzsteuerexperten bei RSM Ebner Stolz. -
Der technologische Fortschritt und die Digitalisierung bewegen und verändern das tägliche Leben rasant - und für alle spürbar - nicht zuletzt durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Wer den technologischen Wandel nicht mitgeht, wird früher oder später seine Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Dies gilt auch für den Finanz- und Steuerbereich.
Eva Brendel spricht in dieser Ausgabe des Mittelstandstalks mit Daniel Spieker und Simon Haas u. a. darüber, warum der Mittelstand keineswegs mehr die Augen vor der Digitalisierung der Finanz- und Steuerfunktion verschließen darf.
Daniel Spieker ist Head of Tax Technology bei RSM Ebner Stolz und besitzt über 12 Jahre Erfahrung in der Digitalen Transformation von Finanz- und Steuerprozessen in Unternehmen. Mit seinem rund 30-köpfigen Team bei RSM Ebner Stolz betreut er Mandanten zu unterschiedlichen Fragestellungen im Bereich der steuerlichen Prozessoptimierung und -automatisierung sowie Steuertechnologien.
Simon Haas ist Partner bei RSM Ebner Stolz Management Consultants und hat seinen Schwerpunkt im Performance Management. Mit einem breiten Branchenrepertoire berät und unterstützt er seine Mandanten bei Optimierungs- und Transformationsherausforderungen im Rahmen von Reorganisationen, Ergebnisverbesserungsprogrammen und Post-Merger Integrationen. Zudem verantwortet Simon Haas bei den RSM Ebner Stolz Management Consultants das Themenfeld der Digitalisierung und ist in dieser Rolle für Ebner Stolz im Fachausschuss Digital Advisory des Instituts der Wirtschaftsprüfer aktiv.
Worum geht es bei der Automatisierung von Finanz- und Steuerprozessen und welche Rolle spielt dabei Technologie? In welchen Bereichen kann Automatisierung typischerweise stattfinden? Wie kann Technologie den Automatisierungsprozess verbessern und wie geht man hierbei vor? Antworten auf diese Fragen finden Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Mittelstandstalks. -
Nach wie vor erfreut sich die Europäische Aktiengesellschaft bzw. die Societas Europaea, kurz SE, großer Beliebtheit - und zwar nicht nur bei multinational tätigen Konzernen, sondern auch bei mittelständischen Unternehmen. Für den Mittelstand ist diese Rechtsform u. a. attraktiv, weil die SE Ausdruck eine modernen, unternehmerisch gelebten Europas ist und die Umwandlung in eine SE die globale Wachstumsstrategie des Unternehmens unterstreicht.
Mehr noch: Für Unternehmen, die aufgrund der Zahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer nicht dem deutschen Mitbestimmungsrecht unterliegen, eröffnet die SE die Möglichkeit, den Status der Mitbestimmungsfreiheit dauerhaft zu bewahren. Warum das für viele Mittelständler von besonderer Bedeutung ist und warum sich das in naher Zukunft ggf. in Teilen ändern kann, darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Moritz Burwick, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Karlsruhe. -
Das Thema Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren vom Randthema zum Megathema in den Unternehmen entwickelt - und zwar ganz unabhängig von ihrer Größe. Das Selbstverständnis zu klima- und ressourcenschonendem Wirtschaften hat sich in den meisten Unternehmen inzwischen etabliert. Sie wollen - und müssen aufgrund stetig steigender regulatorischer Anforderungen - eine Vielfalt an Maßnahmen gleichzeitig ergreifen, um Klimaneutralität in absehbarer Zeit zu erreichen.
Dabei steigt die Unplanbarkeit durch die Vielfalt miteinander interagierender Maßnahmen - ein typisches Merkmal von Komplexität. Führt dies zu einer Überforderung der Unternehmen oder kann man hierdurch gezielt Mehrwerte generieren? Darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, in dieser Ausgabe des Ebner Stolz Mittelstandstalk mit Herrn Udo Kronshage, geschäftsführender Gesellschafter der osb Hamburg GmbH, und Herrn Jakob Weyres von Levetzow, von den Management Consultants von Ebner Stolz in Hamburg. Die beiden arbeiten eng miteinander an Fragen der Beratung zu Nachhaltigkeit, um die Wirksamkeit in der Maßnahmendefinition und Umsetzung zu erhöhen. -
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland soll maßgeblich zur Klimaneutralität Deutschlands beitragen. So sieht es zumindest das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner „Photovoltaik-Strategie“ vor. Erste Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen wurden bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt.
Der Abbau von steuerlichen und bürokratischen Hürden im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Installation einer Photovoltaikanlage soll insbesondere den Ausbau von sog. kleinen Photovoltaikanlagen incentivieren. Neben einer Einkommensteuerbefreiung geht es vor allem um die Einführung eines sog. Nullsteuersatzes in der Umsatzsteuer - ein Novum im deutschen Umsatzsteuerrecht.
Wie sieht die Begünstigung für PV-Anlagen in der Umsatzsteuer konkret aus? Und was müssen Betreiber von PV-Anlagen, aber auch die Installationsbetriebe beachten? Darüber sprechen Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer und Teresa Urban, Steuerberaterin im Umsatzsteuerteam bei Ebner Stolz in Stuttgart in dieser Folge unseres Mittelstandstalks. -
Um am Markt bestehen zu können, wird es für Unternehmen immer wichtiger, Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen. Seit dem 01.01.2023 ist die Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten nicht nur Wettbewerbsvorteil, sondern Pflicht. Sie müssen die Vorgaben des sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beachten. Ab. 2024 sind dann auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Aber auch kleinere mittelständische Unternehmen dürfen die Augen vor diesem Gesetz nicht verschließen - innerhalb einer Lieferkette sind sie mittelbar betroffene Unternehmen und dadurch gegenüber ihren Vertragspartnern gleichfalls in gewissem Maße zur Rechenschaft verpflichtet.
Was steckt hinter diesem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und welchen Pflichten müssen Unternehmen sukzessive nachkommen? Darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Christine Diener, Rechtsanwältin bei Ebner Stolz in Stuttgart. -
Dass Klimaschutz eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit ist, ist zwischenzeitlich in allen Bevölkerungsschichten angekommen. Jeder einzelne Bürger und die Wirtschaft insgesamt sind gefordert, Klima und Umwelt zu schützen. Das möchte nicht nur die EU - die mit dem Green Deal und dem Maßnahmenpaket „Fit for 55“ zahlreiche Regelungen und Aktionspläne für eine nachhaltige Wachstumsstrategie vorantreibt.
Auch Steuern können als politisches Instrument eingesetzt werden, um Privatverbraucher und Unternehmen zu nachhaltigem Handeln zu motivieren. Wie Steuern noch effektiver dazu eingesetzt werden könnten, den Klimaschutz voranzutreiben, darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Dr. Hella Schmidt-Naschke, Head of Tax der Deutschen Bahn AG, und mit Dr. Sandro Nücken, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei Ebner Stolz. -
Die Finanzverwaltung legt in Betriebsprüfungen ein zunehmend aggressives Verhalten an den Tag. Unternehmen werden vielfach unter Generalverdacht gestellt und Betriebsprüfer werten bloße Fehler, die in jedem Unternehmen und angesichts der Komplexität des Steuerrechts vorkommen können, schnell als Steuerverkürzung. Zahlreiche Betriebsprüfungen münden so häufig in Steuerstrafverfahren.
Wie die Betriebsprüfungspraxis aussieht und wie betroffene Unternehmen mit dem Damoklesschwert eines steuerstrafrechtlichen Vorwurfs umgehen sollten, diskutiert Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Dr. Sven Christian Gläser, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart sowie Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei Ebner Stolz in Hamburg. -
Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die gesamte von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Gemäß den nun vorliegenden Urteilsgründen gilt diese Pflicht mit sofortiger Wirkung.
Der EuGH hatte bereits mit seinem sog. Stechuhr-Urteil vom 14.05.2019 (Az. C-55/18 CCOO) klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu einer Einführung von Zeiterfassungssystemen verpflichten müssen. Bislang konnten Arbeitgeber in Deutschland die gesetzgeberische Umsetzung des Urteils abwarten. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 wird dieses Thema nun allerdings brisant. Denn aus den zwischenzeitlich vorliegenden Urteilsgründen ergibt sich explizit, dass die umfassende Zeiterfassungspflicht ab sofort gilt.
Was genau das Urteil des BAG konkret für Arbeitgeber bedeutet, wie ein solches Zeiterfassungssystem aussehen muss und welche Auswirkungen das z. B. auf mobiles Arbeiten hat, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer mit Eva Einfeldt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Ebner Stolz in Köln. -
TL: Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Außenprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Nun wurden gesetzliche Änderungen für die steuerliche Außenprüfung auf dem Weg gebracht mit dem Ziel, diese früher zu beginnen und schneller abzuschließen.
Eine zu lange Dauer von Außenprüfungen und ein zu großer zeitlicher Abstand zwischen Prüfung und geprüften Zeiträumen wird schon lange beklagt. Dies führt zu einem übermäßigen Personal- und Ressourcenaufwand auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung und stellt im internationalen Vergleich einen Standortnachteil für Deutschland dar.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und im Rahmen des sog. DAC7-Umsetzungsgesetzes Regelungen auf den Weg gebracht, um die steuerliche Außenprüfung zu beschleunigen und zu digitalisieren. Mehr zum Modernisierungsvorhaben lesen Sie hier.
Was sich durch die gesetzlichen Neuregelungen tatsächlich ändern wird, welche Rolle dabei Steuerkontrollsysteme spielen und ob dem Gesetzgeber der große Wurf in Sachen Digitalisierung gelingt, erläutert Claudia Rohe, Steuerberaterin und Director bei Ebner Stolz im Gespräch mit Julia Schmitt, Chef vom Dienst bei FINANCE-Online. - Se mer