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Wegen Totschlags in mittelbarere Täterschaft verurteilte am Montag, den 08. April 2024, das Berliner Landgericht einen 74-jährigen Arzt. Die Richter der 40. Großen Strafkammer sahen als erwiesen an, dass der angeklagte Arzt einer -lt. Staatsanwaltschaft schwer- psychisch Kranken die tödlichen Medikamente zum Suizid überlassen und ihr eine Infusion angelegt hatte, die sie selbst in Gang setzte und starb. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 entschieden, dass sowohl körperlich Kranke wie auch gesunde Menschen unterstützt werden dürfen bei ihrem selbst durchgeführten Suizid, allerdings deren "freiverantwortliche Willensentscheidung" zur Selbsttötung erforderlich sei. Im Fall der 37-jährigen, der der angeklagte Arzt 2021 geholfen hatte, sei allerdings die freie Willensbildung nicht durch den angeklagten Arzt unbeeinflusst gewesen, deshalb sei letztlich unerheblich, ob die Geschädigte unter einer Depression gelitten habe, hieß es im Urteil.
Die Richter betonten, dass die Hilfe bei Suiziden immer noch nicht ausreichend juristisch geregelt sei, man hoffe auf den Bundesgerichtshof bei der Revisionsentscheidung über das Urteil und vielleicht auch auf eine neue gesetzliche Regelung der Hilfe beim Suizid. Die war im Juli 2023 im Bundestag gescheitert. -
"Gegen Frauenhass" heißt das soeben erschienene Buch von Christina Klemm, die seit knapp dreißig Jahren als Fachanwältin Frauen als Opfer von männlicher Gewalt in der Partnerschaft, aber auch die Familien der Opfer von Femiziden, strafrechtlich und familienrechtrlich vertritt. Sie stellt im Interview zu ihrem Buch "Gegen Frauenhass" fest:
- "Wenn wir die Zahlen ansehen, wenn wir die Verurteilungsquoten ansehen, wenn wir die Dunkelfeldforschung ansehen verändert sich im Kern, was geschlechtsbezogene Gewalt angeht, nichts."
-"Der gefährlichste Ort, der gefährlichste Mensch im Leben einer Frau ist leider ihr Partner oder Ex-Partner. Statistisch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit nocheinmal, dass er gefährlich wird, wenn man heiratet."
-"Wenn Mandantinnen möchten, dass jemand eine hohe Haftstrafe bekommt meistens aus dem Motiv heraus, um sicher zu sein. Nicht, damit der Täter im Gefängnis ist."
-"Wir müssen über andere Formen der Bewältigung dieser Gewalt nachdenken und nicht immer alles auf das jetzt bestehende Strafrechtssystem ausrichten."
Gerichtsreporter Morling im Gespräch mit Christina Clemm zu ihrem Buch "gegen Frauenhass". -
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"Politische Antworten sind im politischen Raum zu finden, aber nicht im Strafrecht zu suchen!" Rechtsanwalt Stefan Conen
Er finde es besorgniserregend, dass man den § 129 StGB jetzt heraushole, um die „Letzte Generation“ fast exemplarisch zu labeln, sagt der renommierte Strafrechler und bereits im Rechtsausschuss des Bundestages und erst kürzlich im Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehörte Jurist im Interview mit Gerichtsreporter Morling.
"Man könnte sich umgekehrt ja auch fragen, warum im sogenannten „Abgasskandal“ beispielsweise meines Wissens noch niemand auf die Idee kam, Manager von Mercedes oder VW als „Kriminelle Vereinigung“ zu verdächtigen?" Beim "Dieselskandal" würden die Tatbestandsmerkmale jedenfalls genau auf die Voraussetzungen des § 129 passen, sagt der erfahrende Jurist, dessen Einschätzungen auch in Kommentaren zum Strafrecht aufgenommen wurden. Der Unterschied zwischen einigen Automanagern und Klimaaktivisten sei, dass sich die Mitarbeiter der Autokonzerne nicht darauf berufen könnten, ein verfassungskonformes Fernziel verfolgt zu haben, weil sie durch den mutmaßlichen Betrug die Umwelt ja nicht schützen wollten...
Wie durch Vorverurteilungen der Klimaaktivisten und ihrer Aktionen durch Politik und Medien die Demokratie Schaden nehmen und die unabhängige Justiz delegitimiert werden könnte, beschreibt der Strafverteidiger, der sowohl Industriemanager als auch sog. Clanangehörige in seiner 20-jährigen Karriere erfolgreich verteidigte. U.a. lehrt der Rechtsanwalt auch an der "Freien Universität Berlin".
Conens Credo: Im Strafprozess gehe es um individuelle Schuld. "Politische Antworten sind im politischen Raum zu finden, aber nicht im Strafrecht zu suchen!" -
Wir sind bereits mitten im Klimawandel, daran besteht in Wissenschaft und Politik kaum ein Zweifel. Dass die deutsche Regierung bisher zu wenig tue, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen, diagnostiziert auch der Expertenrat für Klimafragen (ERK), der von der Bundesaregierung ernannt wurde.
Die Aktivisten der "letzte Generation" besetzen seit Januar 2022 u.a. Straßen und kleben sich dort fest. Der erste Berliner Richter, der einen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" verurteilte und der Verteidiger des angeklagten 20-jährigen Stundenten diskutieren im Podcast. -
Gabriele L. sitzt oben ohne auf der Liegewiese eines Berliner Wasserspielplatzes mit ihrem sechsjährigen Sohn. Auch einige Männer tragen in der Hitze im Juni 2021 auf der Liegewiese kein T-Shirt. Plötzlich erscheint der Sicherheitsdienst und dann die Polizei: die 38-jährige Mutter solle hre Brust bedecken oder gehen. Sie geht mit ihrem Kind. Seit dem 21. Juni 2020 ist Berlin das einzige Bundesland, in dem ein Antidiskriminierungsgesetz in Kraft gesetzt wurde. Gabriele L. hat es nicht geholfen: ihre Klage wegen Diskriminierung als Frau wurde in dieser Woche abgewiesen. Warum?
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Am französischen Nationalfeiertag am 14. Juli 2016 fuhr ein 31-jähriger mutmaßlicher Islamist mit einem LKW in die feiernde Menschenmenge auf der "Promenade des Anglais".in Nizza. Es gab u.a. 86 Tote aus 21 Nationen. Auch eine Lehrerin und zwei Schülerinnen aus Berlin waren darunter. Der Anschlag soll als Vorbild gedient haben für den Anschlag im Dezember 2016 auf einem Berliner Weihnachtsmarkt. .Ab Montag, den 05.09.22, beginnt in Paris der Prozess gegen 7 Männer und eine Frau (27-48 Jahre alt) wg. Unterstützung des Täters von Nizza. Der deutsch-französische Anwalt mit Terrorprozesserfahrung in beiden Ländern redet über den Beginn des Nizza-Prozesses im Interview.
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"Das nächste Mal bekommt ihr sie als Leiche zurück!".
So soll der 39-jährige Wasim A.gegenüber den Verwandten seiner früheren Ehefrau gedroht haben.
Rechtsanwältin Christina Clemm vertritt die frühere Ehefrau des Angeklagten Wasim A. Die Anwältin arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin, ist sowohl im Familienrecht als auch dem Strafrecht Expertin und war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des (BMJV). Hat sich die Lage der Opfer häuslicher Gewalt spürbar gebessert? -
Tomasz S. hat seine 3-jährige Tiochter erstochen, als sie gerade mit Glasperlen spielte und ihre Bilderbücher ansah. Der 32-jährige tat es laut Urteil aus Rache, denn seine Frau trennte sich endgültig vom ihm.Wegen Mordes seiner angeblich von ihm geliebten Tochter muss der Vater jetzt lebenslang hinter Gitter. Gerichtsreporter berichtet und sprach mit den Beteiligten..
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Andreas S. missbrauchte von Berlin aus phillipinische Mädchen und bot den Müttern ein paar Dollar dafür. Staatsanwältin Hubberten erzählt von dem "Fall" und ihrer Arbeit bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Erst im April 2021 war eines der größten weltweiten kinderpornografischen Netzwerke "Boystown" ausgehoben. 400.000 Mitglieder hatte die Darknetseite weltweit. Kann man die Kinder besser schützen?
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Gilt die UN-Kinderrechtskonvention von 1989? Oder im Fall von Abbas, zur Tatzeit 15 Jahre alt, das deutsche Strafrecht? Oder beides? Abbas soll an einer Hinrichtung des IS im Irak aktiv beteiligt gewesen sein. Das Berliner Kammergericht verurteilte ihn zu knapp sechs Jahren Jugendstrafe, sein Vater wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Sind die Opfer von fahrlässigen Straftaten wirklich "Opfer zweiter Klasse"? Während es bei vorsätzlichen Taten wie Mord und Totschlag oder Terrorismus für die Leidtragenden inzwischen eine Fülle von Hilfsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, scheinen beispielsweise die Angebote für Eltern, deren Kinder unter ein Auto geraten und den Tod ihres Liebsten in ihr restliches Leben integrieren müssen, unzureichend: ihr Kind stirbt und sie müssen mindestens monatelang warten, um ihr Trauma mit Psycholog*innen bewältigen zu können. Warum wird die Hilfe für Opfer und Hinterbliebene nicht auch bei solchen Taten endlich den Opfern gerecht? Gerichtsreporter Morling spricht mit betroffenen Eltern und einer Frau, die überwiegend allein sich durchkämpfen musste, nachdem ein LKW sie mehrfach überrollt hatte. Der Zustand sei "nicht fair", sagt Berlins Opferbeauftragter.
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"Wahnhaft religiös und islamistisch gesprägt" soll das Motive des 30-jährigen Irakers gewesen sein. Der abgelehnte und eigentlich ausreisepflichtige Asylbewerber war im August 2020 über die Stadtautobahn A 100 in Berlin. Lt. Generalstaatsanwaltschaft wollte er so viele "Ungläubige" töten, wie möglich. Vor allem drei Motorrad- bzw. Rollerfahrer verrletzte er schwer beim Zusammenstoß. Podcast über die Tat, Täter und Opfer und den Vorwurf des dreifachen versuchten Mordes. Der 30-jährige gilt als psychisch krank und soll in der Psychiatrie untergebracht werden.
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„Dringend verdächtige Großdealer, Mörder und Vergewaltiger, die wegen einer Fristverletzung aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen – das ist Justizalltag in Deutschland.“ stellt Oberstaatsanwalt Ralph Knispel in seiner Analyse der deuschten Justiz fest. Er berichtet aus eigenem Erleben. zitiert Fakten und Statistiken. Die dritte Gewalt sei überfordert und werde sträflich vernachlässigt, der Rechtsstaat ließe sich vorführen. Inzwischen ist sein Buch ein "Spiegel-Bestseller".
Ralph Knispels Buch: "Rechtsstaat am Ende; Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm", 240 Seiten, 22.99 €, ISBN:978-3-550-20088-5, Ullstein -
"Erlebniswohnung" nennt Mustafa E.(55) seine Bordelle in Berlin. Er rekrutierte auch minderjährige junge Frauen (15-17) meist im Internet und zahlte für deren Dienste bei Gangbang-Parties und Flatratesex. Zahlende Männer durften so lange bleiben, wie sie wollten und konnten Sex haben, mit wem und so oft sie wollten. Seit zehn Jahren gibt es kein rechtskräftiges Urteil gegen E., obwohl Polizei und Gerichte Bescheid wussten.
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Abbas, inzwischen 21 Jahre alt, ist der mutmaßlich am längsten in Untersuchungshaft einsitzende junge Mann in der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin. Jetzt ist er ein "Fall" für den UN-Ausschuss für Kinderrechte in Genf.
Seit Mai 2017 sitzt Abbas in Untersuchungshaft. Er ist Iraker und kommt aus Mossul. Nach der Eroberung der Stadt durch den IS sollen er und sein Vater an der Hinrichtung eines hohen früheren Polizeioffiziers als Mitglieder der islamistischen Terrororganisation teilgenommen haben. Ende Oktober 2014 sollen Raad A. (45) und sein Sohn Abbas (heute: 21) an der Erschießung des gefangenen Polizeifunktionärs maskiert mitgewirkt haben. Abbas, damals 15 Jahre alt, soll vor der Erschießung den Gefangenen beschimpft und bespuckt haben. Ihm wird u.a. Behilfe zum Mord vorgeworfen. Der Fall wird seit über zwei Jahren vor dem Berliner Kammergericht verhandelt. Das deutsche Jugendstrafrecht soll bestrafen, aber auch erzieherisch wirken, um gerade junge Menschen (wieder) in die Gesellschaft integrieren zu können. Abbas gilt nach internationalem Recht als Kindersoldat. Jetzt droht, noch vor dem Urteil in Berlin wegen Mitgliedschaft im IS und Beihilfe zum Mord seine Abschiebung in den Irak.
Gerichtsreporter Morling recherchierte monatelang. Er schildert, wie Deutschland, die Ermittler und die Justiz mit diesem Kindersoldaten und mutmaßlichem IS-Mitglied umgehen. -
War es ein Femizid, wurde die 15-jährige Schülerin in einer Augustnacht vermutlich vergewaltigt und danach erwürgt: Weil sie eine junge Frau war, die einem Gewalttäter unterlegen scheint? Die Mutter und große Schwester der Getöteten treten im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder als Nebenklägerinnen auf. "Dieser Feminzid hätte verhindert werden müssen", sagt ihre Rechtsanwältin Christina Clemm. Rechtsanwalt Sven Peitzner fügt hinzu, dass Mädchen und Frauen nicht sicher seien, gerade auch vor einem Mann, der bereits ab dem Jahr 2001 wegen Vergewaltigung in der Psychiatrie 13 Jahre lang behandelt wurde. 2020 soll er die 15-jährige Schülerin Noelle u.a. ermordet haben. Wir schildern den tragischen Todesfall, sprachen mit dem Staatsanwalt im Prozess und den beiden Anwält*innen der Familie der Getöteten zum Prozessauftakt Ende Januar 2021.
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Deutsche Waisenkinder, Mütter mit ihren Kindern (und vereinzelt Männer) holt Rechtsanwalt Dirk Schoenian aus den Flüchtlingslagern in Syrien in ihre Heimat, nach Deutschland. Deutschland muss die ehemaligen mutmaßlichen IS-Sympathisanten oder gar -kämpfer nach Deutschland lassen - zumal die unschuldigen Waisenkinder, sagt der Anwalt aus Hannover. Schoenian musste das Auswärtige Amt mit Prozessen u.a. vor dem Berliner Verwaltungsgericht zwingen, die Deutschen in Syrien unter vielen Einwändungen nach Hause zu holen. Das Gericht musste Zwangsgeld androhen. Erstmals berichtet hier Rechtsanwalt Schoenian derart ausführlich über seine Mandanten, die teilweise noch heute mit ihren Kindern darauf warten, aus menschenunwürdigen Flüchtlingslagern mit Tod und Krankheit endlich nach Deutschland gebracht zu werden. "Das ist eines ihrer Grundrechte!", sagt Schoenian. Das hieße ja nicht, dass es keine strafrechtliche Aufarbeitung ihrer Zeit in Syrien geben solle.
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Viel ist im Gerichtsjahr 2020 im Kriminalgericht Moabit passiert: ob der Prozess um den Diebstahl der 100-Kilo-Goldmünze im Bode-Museum, dem Prozessauftakt um den mutmaßlichen Mordauftrag aus Russland gegen einen möglichen Islamisten in Berlins Kleinem Tiergarten, der Diebstahl einer sündhaft teueren Viloine aus einer Hochschule. Es gab die Tötung von Menschen im Straßenverkehr, Missbrauch an Kindern, Mord an Fritz von Weizsäcker, dem Sohn des früheren Bundespräsindeten Richard. Gerichtsreporter Morling hat eine ganz subjektive Auswahl getroffen: was war für ihn wesentlich? Was bewegte ihn? Er lässt auch die Opfer sprechen und Staatsanwälte über die Einschätzung des Falles, ihre Gefühle, ihre Verzweiflung und die schlechte Ausstattung der Strafjustiz und: die greifbaren Folgen... .
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Sechs getöte Radfahrer*innen gab es 2019 in Berlin. Michaela S.(69) im vergangenen Jahr das sechste Opfer von ihnen im Berliner Straßenverkehr. Im Coronajahr 2020 -mit weniger Straßenverkehr lt. Statistischem Bundesamt- verdreifachte sich allerdings die Zahl der getöteten Radfahrenden, die u.a. von LKW oder PKW beim Rechtsabbiegen getötet wurden: 17 Menschen auf Fahrrädern starben allein bis Ende November 2020. Im Gegensatz zur diesjährigen Vorzeigestadt Hamburg stiegen z.B. die Zahlen der Verletzten und Toten in der Hauptstadt. Da waren Schulkinder, die beim Überqueren der Straße von Autos teilweise schwer verletzt wurden, weil Autofahrende, trotz roten Ampellichts, die Kinder an- oder überfuhren.
In Berlin wird meist im Amtsgericht Tiergarten in Moabit gegen die mutmaßlichen Täter*innen verhandelt, die einen Menschen im Straßenverkehr zu Tode brachten. Bis zu vier Jahren Gefängnisstrafe kann von den Richtern dort verhängt werden für die fahrlässige Tötung von Fußgängern, Radfahrern oder anderen Fahrer*innen von Zweirädern. Aber auch eine Geldstrafe ist möglich bei einer Verurteilung. Wenn ein Kraftfahrer nur einen Moment nicht aufpasst, kann das einem Menschen das Leben kosten. Wenn dem Verurteilten dieses "Augenblicksversagen" nachgewiesen wird (wie beim Rechtsabbiegen ohne Schulterblick), kann er mit einer Geldstrafe rechnen, auch wenn er einen Menschen tötete. So hat es sich in Berlin etabliert. Wir das dem Wert eines Menschenlebens gerecht? Wirken Geldstrafen für das Töten von Menschen präventiv und erhöhen die Verkehrssicherheit? - Se mer