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  • Beschreibung: Diese Episode widmet sich strukturiert und präzise dem rechtlichen Instrumentarium der Raumplanung.

    Wir behandeln die drei wesentlichen Planungsebenen: Den Richtplan zur behördenverbindlichen strategischen Steuerung auf Kantons- und Gemeindeebene, die Nutzungsplanung (Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement) als parzellenscharfe und grundeigentümerverbindliche Festlegung der zulässigen Bodennutzung, sowie die Sondernutzungsplanung (Bebauungs- und Gestaltungspläne) für abweichende Detailregelungen zur Grundordnung (wie etwa Überbauungsziffern und Gebäudehöhen). Ideal zur gezielten juristischen Repetition.Viel Spass beim Reinhören!

  • Wer die Schulden eines anderen übernimmt, zeigt sich grosszügig – aber kann sich der alte Schuldner überhaupt entspannt zurücklehnen, wenn der Gläubiger dem Wechsel nie zugestimmt hat? Ein kurzer Blick auf die tückischen Haftungsfallen der Schuldübernahme und die Pointe, dass der in der Praxis so wichtige Schuldbeitritt im Gesetz gar nicht steht, am Ende aber trotzdem knallhart zur Solidarschuld führt

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  • Wer Waren ans andere Ende der Welt verschifft, will sein Geld sicher haben – aber wie kann eine Bank eine Zahlung garantieren, wenn sie immer nur Papiere und nie die echte Ware prüft? Ein kurzer Blick auf die unerbittliche Dokumentenstrenge und die knallharten Haftungsrisiken beim Dokumentenakkreditiv.

  • Beschreibung: Diese Episode bereitet die rechtlichen Grundlagen der Schweizer Raumentwicklung strukturiert und präzise für die Prüfungsvorbereitung auf.

    Wir behandeln systematisch das Fundament in der Bundesverfassung, konkret die Vorgaben zur Nachhaltigkeit (Art. 73 BV), zum Umweltschutz (Art. 74 BV) und den eigentlichen raumplanerischen Auftrag (Art. 75 BV). Anschliessend widmen wir uns detailliert den Kernzielen und Planungsgrundsätzen nach Art. 1 und 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG).

    Im Zentrum stehen dabei der gesetzliche Auftrag zum haushälterischen Umgang mit dem Boden und das absolute Trennungsprinzip von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Ein weiterer Fokus liegt auf dem korrekten juristischen Vorgehen bei behördlichen Ermessensentscheiden: Wir klären die rechtlich zwingende Methodik der dreistufigen Interessenabwägung (Ermitteln, Beurteilen/Gewichten und Abwägen) gemäss Art. 3 der Raumplanungsverordnung (RPV). Ideal zur gezielten juristischen Repetition der Planungsgrundlagen.

    Viel Spass beim Zuhören und bis zum nächsten Mal!

  • Wer beim Umsatz auf dem Nothilfe-Formular lügt, macht sich strafbar – aber kann man eine Bank überhaupt betrügen, wenn sie den Antrag gar nicht genauer anschauen durfte? Ein kurzer Blick auf die knallharte Linie des Bundesgerichts zum Covid-19-Kreditbetrug.

    Die Folge zum BGE 6B_27/2026 vom 22.04.2026

  • Wer zieht die Striche auf der Landkarte? Warum darf man auf der einen Wiese ein Hochhaus bauen und auf der anderen nicht mal einen Schopf? In diesem Podcast tauchen wir tief in das Schweizer Raumplanungs- und Baurecht ein. Wir entwirren das rechtliche Geflecht von Bundesverfassung, Raumplanungsgesetz (RPG) und kantonalen Baugesetzen. Egal ob du Jus-Student bist, Grundeigentümer oder dich einfach für die Siedlungsentwicklung der Schweiz interessierst – wir liefern dir praxisnahes Wissen von der Interessenabwägung bis zum Baubewilligungsverfahren.

    Folge 1: Das Fundament – Ziele, Prinzipien und die Verfassung

    Beschreibung: In unserer allerersten Episode klären wir das absolute Fundament der Schweizer Raumentwicklung: Warum gibt es überhaupt Raumplanung und wo ist sie rechtlich verankert?

    Wir starten ganz oben in der Bundesverfassung: Dort ist nicht nur die Nachhaltigkeit (Art. 73 BV) und der Umweltschutz (Art. 74 BV) verankert, sondern auch der Kernauftrag der Raumplanung (Art. 75 BV). Du erfährst, warum Bund, Kantone und Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet sind, unseren knappen Boden haushälterisch zu nutzen und das Baugebiet strikt vom Nichtbaugebiet zu trennen.

    Ein besonderer Fokus liegt in dieser Folge auf dem Herzstück der täglichen Planerarbeit: Der Interessenabwägung. Egal ob Wohnraum, Landwirtschaft, Natur oder Wirtschaft – die verschiedenen Ansprüche an den Raum müssen systematisch ermittelt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Wir erklären dir, wie die Behörden mit diesem Ermessensspielraum umgehen und welche Planungsgrundsätze (wie z.B. die Schaffung kompakter Siedlungen oder der Schutz von Kulturland) den Ausschlag geben.

    In dieser Folge lernst du:

    Was die Artikel 73 bis 75 der Bundesverfassung vorgeben.Warum das Trennungsprinzip nach Art. 1 RPG die "rote Linie" der Raumplanung ist.Wie die dreistufige Interessenabwägung in der Praxis funktioniert.Warum die Siedlungsentwicklung zwingend nach innen gelenkt werden muss.

    Wie immer gilt: Der Podcast ersetzt nicht den Blick ins Gesetz. Das RPG des Bundes hab ich mal hier verlinkt: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1979/1573_1573_1573/de. Für die kantonale Gesetzgebung googelt gerne selbst :-)

    Viel Spass beim Zuhören! Übermorgen gibt es die nächste Folge.

  • Willkommen zurück zu den neuesten Entscheiden aus dem Bundesgericht!

    Adb wann prägt eine Ehe unser Leben wirtschaftlich so stark, dass ein lebenslanger Unterhalt gerechtfertigt ist? In unserem heutigen Deep-Dive analysieren wir das brandneue und zur amtlichen Publikation vorgesehene Schweizer Bundesgerichtsurteil 5A_356/2025 vom 1. April 2026.

    Wir blicken auf einen spannenden Fall: Ein Paar heiratete im Alter von 57 und 62 Jahren, die Ehefrau bezog bereits zu diesem Zeitpunkt eine IV-Rente, und nach rund 15 Jahren des Zusammenlebens folgte die Trennung. Trotz des fortgeschrittenen Alters und fehlender gemeinsamer Kinder sprachen die Gerichte der Frau einen unbefristeten nachehelichen Unterhalt von monatlich Fr. 2'000.– zu. Das Fazit der Richter: Diese Altersehe war "lebensprägend". Doch wie funktioniert das, wenn die klassischen Kriterien für eine Lebensprägung – wie etwa die Aufgabe der beruflichen Karriere für die Kinderbetreuung – bei einer Ehe im Pensionsalter gar nicht zutreffen? Das Bundesgericht hat genau dafür neue Massstäbe definiert und stützt sich nun auf deutlich weichere Kriterien.

    Hör jetzt rein und erfahre, wie dieses wegweisende Urteil das Schweizer Scheidungsrecht verändert!

  • Willkommen zu einer neuen Folge!

    In dieser Episode widmen wir uns einem prozessualen Albtraum, der jeden juristischen Praktiker ins Schwitzen bringt: Dem Fristenverlust durch eine behördliche Zustellung am Samstag.

    Wir analysieren den aktuellen Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts (1C_592/2025 vom 27. Februar 2026). Darin geht es um einen Baustreit im Kanton Thurgau, der für die Beschwerdeführenden ein fatales Ende nahm, weil sie ihre Beschwerde zwei Tage zu spät einreichten. Der entscheidende Stolperstein war die Zustellung des behördlichen Entscheids per A-Post Plus an einem Samstag.

    Dieser Entscheid ist eine eindrückliche Warnung an alle Anwältinnen und Anwälte: Bei Fristenberechnungen im Verwaltungsrecht genügen allgemeine ZPO-Kenntnisse nicht – wer die genauen Zustellfiktionen und kantonalen Verfahrensordnungen nicht prüft, riskiert den Fall.🎧

    Jetzt reinhören und vor teuren Formfehlern schützen!

    Hier lang geht's zum Entscheid: https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://27-02-2026-1C_592-2025&lang=de&zoom=&type=show_document#maincontent

    Vergesst nicht, den Kanal zu abonnieren, um keine wichtigen Gerichtsentscheide mehr zu verpassen. Teilt diese Folge gerne mit Kolleginnen und Kollegen, für die dieses Thema ebenfalls ein "Lifesaver" sein könnte!

  • Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧

    Nach unserer letzten Episode zum Phishing bleiben wir beim elektronischen Zahlungsverkehr und knöpfen uns dessen physischen Bruder vor: Das Skimming am Bancomaten!

    Wir zerlegen diesen Sachverhalt im strikten Gutachtenstil und zeigen euch, warum ihr in der Prüfung gnadenlos scheitert, wenn ihr nicht messerscharf in drei separate Tathandlungen unterteilt:

    Phase 1: Das Ausspähen der Daten. Der Täter installiert ein Lesegerät und eine Minikamera am Automaten. Wir erklären, weshalb dies mangels einer körperlichen Sache niemals ein Diebstahl (Art. 139 StGB) sein kann und ihr hier die Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) prüfen müsst.Phase 2: Das Klonen der Karte (Die Prüfungsurfalle!). Die gestohlenen Daten werden auf einen leeren Magnetstreifen (eine "White Card") überspielt. Achtung: Das Erstellen dieses Duplikats erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), da eine unechte Computerurkunde hergestellt wird. Ein Punkt, den fast alle Studierenden vergessen!Phase 3: Der Bargeldbezug. Der Täter hebt mit der geklonten Karte Geld ab. Wir klären ein für alle Mal, warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) hier ausscheidet (ein Automat lässt sich juristisch nicht täuschen!) und weshalb hier der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) greift.

    In unseren Take-Aways fassen wir euch diese drei Phasen und die wichtigsten Konkurrenzen nochmals kompakt als Checkliste für die Prüfung zusammen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe von einer KI auf Basis universitärer Masterarbeiten und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.Viel Spass beim Zuhören und Mitdenken und Üben oder einfach nur Eintauchen und Verstehen!

    Hier, wie immer, der Link zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de

  • Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧 Heute knöpfen wir uns, wie zuletzt versprochen, einen absoluten Klausur-Klassiker im Bereich Cybercrime vor: Den Phishing-Angriff aufs E-Banking!

    Wir lösen den Fall Schritt für Schritt im Gutachtenstil und zeigen euch, warum ihr diese Deliktsform zwingend in zwei separate Tathandlungen aufteilen müsst:

    Phase 1: Das Erschleichen der Zugangsdaten. Wir klären auf, warum die Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) hierbei meistens ausscheidet, da das Opfer die Daten aufgrund der Täuschung freiwillig preisgibt und der Täter die Schutzmechanismen nicht selbst aktiv überwinden muss. Stattdessen zeigen wir euch, wie ihr die wertvollen Punkte bei der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) abholt, wenn die Phisher eine gefälschte, täuschend echte E-Mail oder Internetseite verwenden. Auch ein Blick auf das Markenschutzgesetz (Art. 62 MSchG) darf hier nicht fehlen.Phase 2: Das Leerräumen des Kontos. Sobald der Täter die erbeuteten Daten nutzt, um Überweisungen auszulösen, scheitert der klassische Betrug (Art. 146 StGB) gnadenlos – denn ein Datenverarbeitungssystem (Computer) kann man juristisch gesehen nicht "täuschen" und es unterliegt keinem Irrtum. Hier ist der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) das Mass aller Dinge.

    In unseren Take-Aways fassen wir diese dogmatische Zweiteilung und die Konkurrenzen nochmals kompakt für euch zusammen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.

    Viel Erfolg beim Zuhören und Üben. Und an alle Hobby-Studenten: Schön, dass ihr auch mit dabei seid!

    Morgen gibt's gleich die zweite Übung von insgesamt drei, bevor wir mit den Freiheitsdelikten weiter machen.

    Hier lang geht's zum Gesetz, lest dort die Artikel nochmals nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de

  • Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧

    Wir bleiben in unserer aktuellen Cybercrime-Serie und bevor wir uns dem ersten Übungsfall widmen, lasst uns ein super Methode anschauen, um IT-Sachverhalte in der Prüfung sauber zu knacken: Dem Zwiebeltrick!

    In diesem Falllösungs-Deep-Dive schälen wir die verschiedenen Schichten eines Cyber-Angriffs im strengen Gutachtenstil ab und zeigen euch, an welchen Schichten die meisten Studierenden (oft unter Tränen) scheitern:

    Die äusserste Schicht – Die Sachbegriffs-Falle (Art. 139 StGB): Wir wiederholen das eiserne Grundgesetz: Daten sind unkörperlich und somit keine "fremden beweglichen Sachen" (Art. 713 ZGB). Wer in der Klausur unbesehen den klassischen Diebstahl prüft, verliert sofort wertvolle Punkte!Schicht 2 – Hacking vs. Datendiebstahl (Art. 143bis vs. Art. 143 StGB): Wir grenzen messerscharf ab. Warum schützt das Hacking (Art. 143bis) quasi den "Hausfrieden" des fremden Systems (Eindringen), während es bei der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143) konkret um das Überwinden einer Zugriffssicherung geht, um an nicht für den Täter bestimmte Daten zu gelangen?Schicht 3 – Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB): Was passiert dogmatisch, wenn der Täter die erbeuteten Daten nicht nur kopiert, sondern anschliessend löscht, verändert oder mit einem Virus unbrauchbar macht?Der Kern – Computerbetrug (Art. 147 StGB): Das Endziel vieler Cyber-Angriffe. Wir wiederholen kurz, warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) mangels menschlichem Irrtum an Maschinen scheitert und wie ihr die unbefugte Verwendung der "gehackten" Daten für eine automatisierte Vermögensverschiebung unter Art. 147 StGB subsumiert.

    In unseren Take-Aways fassen wir euch diese "Zwiebelschichten" nochmals als praktische Checkliste für den Klausuraufbau zusammen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die dogmatischen Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten und Lehrbüchern.

    Gleich im Anschluss gibt's den gestern angekündigten ersten Übungsfall.Viel Spass beim Zuhören und Üben oder einfach nur Eintauchen in diese spannende Materie.

  • Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧

    Heute legen wir das dogmatische Fundament für das modernste und am schnellsten wachsende Gebiet des Schweizer Strafrechts: Cybercrime!

    Die Täter sitzen heutzutage nicht mehr mit der Brechstange vor dem Tresor, sondern mit dem Laptop im Darknet. Aber wie fassen wir diese "modernen Diebe" juristisch präzise?

    In unserem heutigen Grundlagen-Deep-Dive sezieren wir den Übergang vom klassischen Sachbegriff zu elektronischen Daten:

    Die "Körperlichkeits"-Falle: Wir klären ein für alle Mal, warum das heimliche Kopieren fremder Daten oder das Entwenden von Kryptowährungen wie Bitcoin niemals ein Diebstahl nach Art. 139 StGB sein kann. Wer in der Klausur Daten als "Sache" (Art. 713 ZGB) qualifiziert, fällt gnadenlos durch!Der echte Datendiebstahl (Art. 143 StGB): Wir schauen uns die Unbefugte Datenbeschaffung an. Wir besprechen, warum der Täter zwingend eine besondere Zugangssicherung (z.B. ein Passwort oder eine Firewall) überwinden muss und weshalb bereits die blosse Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreicht.Hacking (Art. 143bis StGB): Worin besteht der Unterschied zum Datendiebstahl? Wir klären, warum es beim Hacking nicht um die Daten, sondern um das Eindringen in das fremde System als solches geht (Schutz des "Computerfriedens").Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB) & Computerbetrug (Art. 147 StGB): Wir werfen einen Blick auf die digitale Zerstörung von Daten (inklusive Viren-Tatbestand) und erklären kurz, weshalb man eine Maschine nicht im Sinne des klassischen Betrugs "täuschen" kann.

    In unseren Take-Aways fassen wir die Systematik der Cyberdelikte nochmals für euch zusammen, damit ihr im nächsten Fall die Delikte sauber voneinander trennen könnt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und des Schweizerischen Strafgesetzbuches erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.

    Selbstverständlich ist der Podcast auch für interessierte Laien geeignet.

    Wie immer gilt: die Schlauen schauen ins Gesetz https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de

    Morgen gibt's den/einen Übungsfall dazu, nämlich den klassischen E-Banking Phishing-Angriff und wie man den in der Falllösung bearbeiten soll/kann.

    Viel Spass beim Zuhören und Lernen!

  • Willkommen zu einem neuen Deep-Dive unserer Serie zum Schweizerischen Auftragsrecht!

    Heute widmen wir uns der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach Art. 419 ff. OR. Was passiert, wenn jemand in fremde Angelegenheiten eingreift, ohne dazu beauftragt zu sein? Wir bringen Licht ins Dunkel und sortieren die dogmatischen Grundlagen für euch. 🧐

    In dieser Folge schauen wir uns an:

    🚑 Die echte GoA (Altruismus): Wann ist das Eingreifen in fremde Geschäfte geboten (z.B. bei Notfällen) und welche Ansprüche auf Verwendungsersatz entstehen daraus? 🤝 Abgrenzung zur Gefälligkeit: Warum das fehlende vertragliche Bindungswollen bei alltäglichen Gefälligkeiten im Schadensfall geradewegs in die deliktsrechtliche Haftung (Art. 41 OR) führt.

    🕵️ Die Geschäftsanmassung (Egoismus): Die harte Sanktion des Art. 423 OR. Warum jemand, der bösgläubig fremde Rechte für eigene Profite nutzt, den gesamten "Verletzergewinn" an den Geschäftsherrn herausgeben muss.

    🚨 Der True-Crime Exkurs: Wir schlagen die Brücke ins Strafrecht und beleuchten die ungetreue Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB. ⏳

    Verjährungsfallen: Warum das Bundesgericht bei der Gewinnherausgabe aus Geschäftsanmassung die deliktische Verjährungsfrist von Art. 60 OR anwendet.

    Kompakt, strukturiert und unentbehrlich für die nächste Prüfungsklausur oder das nächste Streitgespräch.Wie immer gilt: Unklarheiten und Ungereimtheiten nachprüfen.

    Die Gesetzesartikel schlagt ihr hier nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

    Viel Spass beim Reinhören!

  • Schützt eine jahrelange Trennung vor der hälftigen Teilung der Pensionskassengelder bei einer Scheidung? Das Bundesgericht sagt in seinem neuen Urteil ganz klar: Nein.

    In dieser Episode analysieren wir detailliert das wegweisende Bundesgerichtsurteil 5A_24/2024 zur Auslegung von Art. 124b Abs. 2 ZGB. Wir besprechen einen Fall, bei dem eine kinderlose Ehe nach nur zwei Jahren Zusammenleben in die Brüche ging, die Scheidungsklage jedoch erst neun Jahre später eingereicht wurde. Während die kantonalen Instanzen dem Ehemann den hälftigen Vorsorgeausgleich verweigern wollten, weil die Guthaben fast ausschliesslich nach der Trennung angespart wurden, hat das Bundesgericht dieses Urteil umgestossen.

    Die wichtigsten Themen dieser Folge im Überblick:

    Formelle vs. effektive Ehedauer: Wir klären, warum das abstrakte, formelle Kriterium der Ehedauer (Zeitpunkt der Eheschliessung bis Einleitung des Scheidungsverfahrens) den Ausschlag gibt und nicht die konkrete Lebensgestaltung der Parteien.Die Grenzen von Art. 124b Abs. 2 ZGB: Warum eine lange Trennungsdauer für sich allein noch keinen "wichtigen Grund" darstellt, um vom Prinzip der hälftigen Teilung abzuweichen.Kein Nachweis eines Vorsorgeverlusts nötig: Wir beleuchten die hohe Praxisrelevanz der bundesgerichtlichen Feststellung, dass der Vorsorgeausgleich absolut bedingungslos ist – gerade bei kinderlosen Ehen ohne klassische Rollenverteilung.Beweislast und Ausnahmekonstellationen: Wer die Beweislast für eine drohende Unbilligkeit trägt und in welchen seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei objektiver Furcht vor dem Ehegatten wie bei häuslicher Gewalt) dennoch von der Teilung abgesehen werden kann.

    Dieser Podcast richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, Juristen und Jura-Studierende, die ihr Wissen im Familienrecht vertiefen und in der Praxis rechtssicher argumentieren wollen. Selbstverständlich dürfen sich auch juristische Laien und Interessierte den Podcast zu Gemüte führen.

    Abonniere den Kanal, um keine juristischen Analysen mehr zu verpassen!

  • Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧Heute präsentieren wir euch ein neues, besonders lernfreundliches Format: Wir starten mit einer kompakten Einleitung, tauchen dann in einem Deep-Dive tief in die Dogmatik ein und fassen am Ende die wichtigsten Take-Aways für eure Prüfung zusammen!

    Thema heute: Ein absoluter Prüfungsklassiker, der durch Facebook, Twitter und Co. gefährlich modern geworden ist – die Ehrverletzungsdelikte (Art. 173 ff. StGB).

    Im Deep-Dive ziehen wir die exakte dogmatische Trennlinie zwischen den drei Haupttatbeständen:

    Üble Nachrede (Art. 173 StGB): Wann handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder ein gemischtes Werturteil? Und wie funktioniert der Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis? 🗣️Verleumdung (Art. 174 StGB): Die Ehrverletzung wider besseres Wissen (direkter Vorsatz bezüglich der Unwahrheit).Beschimpfung (Art. 177 StGB): Reine Werturteile (Formalinjurien).👍 Liken und Teilen (BGE 146 IV 23)📰 Das Medienprivileg (Art. 28 StGB)⏱️ Prozessrechtliche Fallen

    Wir bringen das Gesetz direkt ins Internet ("Twibel") und analysieren die brandaktuellen Leitentscheide des Bundesgerichts.

    Zum Schluss gibt es die knackigen Take-Aways, damit die wichtigsten Voraussetzungen und Abgrenzungen vor der Prüfung perfekt sitzen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit der Hilfe von einer KI auf Basis des Schweizerischen Strafgesetzbuches und der Rechtsprechung des Bundesgerichts erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte kontrolliert die dogmatischen Streitfragen im Zweifelsfall zwingend anhand eurer eigenen Lehrbücher oder der Bundesgerichtspraxis.

    Viel Erfolg beim Subsumieren, beim unfallfreien Posten auf Social Media und bei der Prüfungsvorbereitung mit "Studier Jura!"Für den Blick ins Gesetz geht's wie immer hier lang: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de

  • Willkommen zur fünften und letzten Folge unserer Serie zum Schweizerischen Auftragsrecht! 🇨🇭📚

    Heute widmen wir uns der Beendigung des Mandatsverhältnisses nach Art. 404–406 OR. 🧐

    Wir beleuchten dogmatisch fundiert, warum das Gesetz eine jederzeitige Auflösung zulässt, wann eine Kündigung Schadenersatzfolgen auslöst und was bei unvorhergesehenen Ereignissen passiert.

    Ein besonderer Fokus liegt auf der zwingenden Natur des Widerrufsrechts und den feinen, aber massgeblichen Ausnahmen in der Rechtsprechung. ⚖️🏛️

    In dieser Folge schauen wir uns an:

    🚪 Das jederzeitige Widerrufsrecht: Warum der Auftrag nach Art. 404 Abs. 1 OR von beiden Seiten jederzeit und fristlos beendet werden kann und weshalb dieses Gestaltungsrecht zwingend ist.

    ⏱️ Kündigung zur Unzeit und Konventionalstrafe: Wann ein Widerruf nach Art. 404 Abs. 2 OR in einem ungünstigen Moment erfolgt und Schadenersatz auslöst. Wir klären dabei eine wichtige Nuance: Eine Konventionalstrafe ist bei Auflösung zur Unzeit durchaus zulässig, sofern sie das negative Interesse nicht übersteigt.

    💸 Der Schadenersatz (negatives Interesse): Warum bei "Unzeit" strikt der Vertrauensschaden (z.B. nutzlos gewordene Aufwendungen) zu ersetzen ist, aber nicht das entgangene Honorar für das gekündigte Mandat (positives Vertragsinteresse) verlangt werden darf.

    ⚰️ Tod, Handlungsunfähigkeit, Konkurs und Verschollenheit: Wie der Auftrag gemäss Art. 405 Abs. 1 OR grundsätzlich automatisch erlischt – namentlich auch bei einer Verschollenerklärung –, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und wie die Parteien nach Art. 406 OR bei fehlender Kenntnis des Beendigungsgrundes geschützt bleiben.

    Kompakt, praxisnah und auf den Punkt – die ideale Vorbereitung für Prüfungen und den juristischen Alltag! 🎓💯Und weil der Gesetzestext Dreh- und Angelpunkt ist, schnell hier nachschlagen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

  • Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke"!🎧

    Heute machen wir einen Ausflug an die harte Schnittstelle zwischen Wirtschaftsstrafrecht, Politik und internationaler Diplomatie. Und nein, dieses Thema ist kein reines Relikt aus dem grossen US-Bankenstreit vor zehn Jahren – es auch im Jahr 2026 ein absoluter Dauerbrenner!

    In dieser Spezialfolge beleuchten wir die dramatische "Catch-22-Situation", in der sich global agierende Schweizer Unternehmen heute noch regelmässig wiederfinden. Was passiert, wenn ausländische Zivil- oder Strafbehörden (etwa im Rahmen der Pretrial Discovery) unter Androhung drastischer Sanktionen die Herausgabe von Beweismitteln verlangen, das Schweizer Recht dies aber unter Strafe stellt?

    Wir zerlegen für euch die sogenannten "Blocking Statutes" des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welche die Schweizer Souveränität schützen sollen:

    Verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB): Wir klären, warum das eigenmächtige Sammeln von Beweismitteln für einen ausländischen Zivil- oder Strafprozess auf Schweizer Boden eine Verletzung der Gebietshoheit darstellt und ohne behördliche Bewilligung strafbar ist. 🇨🇭🛡️Wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 StGB): Wo endet das normale Geschäftsgeheimnis (Art. 162 StGB) und wo beginnt die Wirtschaftsspionage? Wir schauen uns anhand der aktuellen Rechtsprechung an, warum der Tatbestand längst nicht nur bei US-Behörden greift, sondern auch den gezielten Verkauf von Bankkundendaten ins benachbarte Ausland (z.B. an deutsche Steuerbehörden) oder komplexe Fälle von Insiderhandel und Bestechung erfasst. 🕵️‍♂️💼Der Ausweg: Wir erklären, warum der offizielle Amts- und Rechtshilfeweg in der Praxis oft die einzige saubere Lösung ist, um diesen fatalen Konflikt aufzulösen, da er ausländische Behörden auf den völkerrechtlich geregelten Weg zwingt. ⚖️🤝

    ⚠️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast wurde wie üblich mit Hilfe von KI auf Basis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) erstellt. Für dogmatische Erklärungen greift die KI auf ihr angelerntes juristisches Wissen zurück. Denkt also bitte kritisch mit und prüft Unklarheiten in euren Unterlagen! KIs sind tolle Lernhilfen, aber nicht fehlerfrei. Wundert euch zudem nicht über gelegentliche kreative Versprecher bei der juristischen Fachsprache. 😉

    Wie immer empfehle ich euch, die Gesetzesartikel gleich selbst nachzulesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/deViel Spass beim Zuhören, kritischen Mitdenken und weiterhin viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!

  • Was passiert, wenn ein mutmasslicher Kleindealer vor einer simplen Polizeikontrolle flüchtet, in einen Fluss springt und hastig versucht, Kokain im Wasser zu versenken?

    In unserer neuesten Episode tauchen wir tief in einen fast schon filmreifen Kriminalfall aus der Schweiz und ein brandaktuelles Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts ein.

    Die Geschichte beginnt am Ufer des Aabachs und gipfelt einige Monate später in Zürich, als der Mann einem verdeckten Polizisten rund 1.2 Gramm reines Kokain verkauft.

    Doch anstatt nur die Tat zu beleuchten, widmen wir uns in dieser Folge einem echten juristischen Krimi: War der Einsatz des verdeckten Fahnders durch die Polizei überhaupt rechtmässig?

    Wir beleuchten die strengen Regeln und feinen Grenzen polizeilicher Ermittlungen. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass eine verdeckte Fahndung nur dann zulässig ist, wenn andere Untersuchungshandlungen erfolglos blieben oder die Ermittlungen andernfalls unverhältnismässig erschwert würden (das sogenannte Subsidiaritätsprinzip).

    Besonders brisant an diesem Fall: Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vier Tage vor der Anordnung der verdeckten Fahndung einen ganz normalen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt. Legt das nicht den Schluss nahe, dass man auch ohne Undercover-Cop ans Ziel gekommen wäre? Erfahrt in dieser Episode, warum das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen ungenügender Begründung aufgehoben hat und warum man den Einsatz von verdeckten Ermittlern gegen Drogen konsumierende "Kleindealer" immer konkret und fallbezogen rechtfertigen muss.

    Eine spannende Mischung aus True-Crime-Story und juristischem Deep-Dive – nicht nur für Jura-Nerds, sondern für alle, die wissen wollen, wo die Grenzen staatlicher Überwachung liegen!

    🎧 Jetzt reinhören, abonnieren und mitdiskutieren!

  • Willkommen zur vierten Folge unserer Deep-Dive-Serie zum Schweizerischen Auftragsrecht! 🇨🇭📚

    Heute widmen wir uns einem der praxisrelevantesten Themen im Mandatsverhältnis: Der Rechenschafts- und Herausgabepflicht nach Art. 400 OR. 🧐

    Wir beleuchten dogmatisch fundiert, welche Vermögenswerte der Beauftragte behalten darf und was er zwingend an den Auftraggeber abliefern muss.

    Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Handelsgerichts Zürich zu finanzmarktrechtlichen Mandaten. 🏦⚖️

    In dieser Folge schauen wir uns an:

    📝 Die Rechenschaftsablegung: Warum der Beauftragte auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen muss und dass diese Information vollständig, wahrheitsgetreu und durch Urkunden belegt sein muss.🔄 Die Ablieferungspflicht und der "innere Zusammenhang": Der Beauftragte soll durch den Auftrag weder gewinnen noch verlieren. Er muss daher alle direkten und indirekten Vorteile (wie Rabatte, Provisionen oder Schmiergelder) herausgeben, die ihm infolge der Auftragsausführung von Dritten zukommen und in einem inneren Zusammenhang zum Mandat stehen.💸 Retrozessionen und Finder's Fees: Was versteht das Bundesgericht genau unter einer Retrozession? Wir klären, warum die Weitergabe von Kommissionsanteilen an Vermögensverwalter – und unter Umständen auch Finder's Fees – zwingend der Herausgabepflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR unterliegen.🔎 Auskunftsanspruch und Stufenklage: Wie der Auftraggeber prozessual vorgehen kann, um Auskunft über sämtliche Vergütungen und geldwerte Leistungen zu verlangen, die der Beauftragte (z.B. eine Bank) im Rahmen des Mandats erhalten hat.

    Kompakt, praxisnah und auf den Punkt – die ideale Vorbereitung für Prüfungen und den juristischen Alltag! 🎓💯

    Wie immer gilt, die Schlauen schauen ins Gesetz und lesen die Gesetzesartikel nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

    Viel Spass beim Reinhören!

  • Ein Rolex-Schmuggler am Flughafen und ein bewaffneter 16-Jähriger am Zürcher Hauptbahnhof zwingen das Bundesgericht zu einem radikalen Richtungswechsel!

    Noch 2022 galt eisern: Werden Handydaten vor der amtlichen Siegelung kopiert, sind sämtliche Beweise unverwertbar. Doch weil sich moderne Smartphones heute oft rasend schnell von selbst löschen (wie etwa im "Before First Unlock-Modus"), erlaubt ein brandneuer Leitentscheid (BGE 7B_550/2024) nun die sofortige Not-Spiegelung zur Beweissicherung. Der gewaltige Haken dabei: Die IT-Fachperson, die die Daten rettet, darf danach strikt nicht mehr in die weiteren Ermittlungen desselben Falls involviert sein. Erfahre in dieser Folge, warum das neue Siegelungsrecht die Strafverfolger an ihre Grenzen bringt und weshalb erfahrene Praktiker nun fordern, die Siegelung gleich komplett abzuschaffen. Jetzt reinhören!

    Hier lang geht's zum Entscheid: https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://23-01-2026-7B_550-2024&lang=de&zoom=&type=show_document#maincontent