Эпизоды

  • Mittlerweile ist die regulatorische Weltkarte der Krypto-Legalität überwiegend grün. Die roten Flecken der Verbotsländer sind unbedeutend. Dabei handelt es sich um die Länder Afghanistan, Algerien, Bangladesch, Bolivien, Pakistan, die Republik Mazedonien und Vietnam. Mit Indien und China gibt es allerdings zwei große Volkswirtschaften, in denen Kryptowährungen bislang noch restriktiv behandelt werden.

    Das birgt zusätzliches Krypto-Potenzial, falls es hier in der Zukunft zu Lockerungen kommt. Erste Signale sind jetzt aus dem Reich der Mitte zu verzeichnen, mit Blick auf Hong Kong. Die ehemalige britische Kronkolonie ist seit dem Jahr 1997 eine Sonderverwaltungszone Chinas. Deswegen ist es mehr als bemerkenswert, dass die dortigen Aufsichtsbehörden am Montag die Einführung von Exchange-Traded-Fonds (ETFs) auf Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) genehmigt haben.

    Afrika birgt enormes Adaptions-Potenzial für Kryptowährungen

    Die Weltkarte der Krypto-Legalität zeigt aber auch einen derzeit noch gravierenden, weil unerschlossenen Graubereich: Den bevölkerungs- und chancenreichen Kontinent Afrika. Eine bereits im Jahr 2020 veröffentlichte, hochinteressante Analyse des Marktforschungsinstituts Arcane Research mit dem Titel „The State of Crypto Africa“ verdeutlicht ein gigantisches Krypto-Marktpotenzial für den Schwarzen Kontinent.
    Vor dem Hintergrund von wirtschaftlichen und demografischen Zukunftstrends ist Afrika eine der vielversprechendsten Regionen, für die Einführung von Kryptowährungen. Nicht Krypto-Verbote bergen große Risiken, sondern Krypto-Legalisierungen in Indien, China und Afrika bieten gigantische Adaptions-Chancen und somit weiteres Kurspotential für Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ethereum und Co.

    Mit diesem hochinteressanten Themenbereich befasse ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.

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  • Die massiv gestiegenen Kurse bei den Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ethereum & Co. führen dazu, dass sich einzelne teilweise langjährige Krypto-Investoren jetzt verständlicherweise auch mit Verkäufen bzw. Gewinnmitnahmen befassen. Von Paper- und Cardwallet-Nutzern erhalte ich dazu immer wieder die Frage: Wie geht das eigentlich? Wie bekomme ich meine Bitcoin oder Ethereum von einer Paperwallet oder Cardwallet herunter, um sie beispielsweise in Euro umzutauschen oder auf einer soliden Kryptobörse wie Bitpanda oder Coinbase einzuzahlen bzw. zu übertragen?

    Sie müssen dazu den jeweiligen Private Key der Paper- oder Cardwallet auf eine andere Wallet exportieren bzw. eine Wallet mit Import-Funktion des Private Keys nutzen, von der Sie anschließend auch Blockchain-Übertragungen tätigen können, um Ihre Kryptowährungen - beispielsweise gegen Euro - zu verkaufen. Wichtige regulatorische und technologische Grundlagen und Empfehlungen zu dieser so bedeutsamen Krypto- und Blockchain-Thematik verdeutliche ich Ihnen in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.

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  • Der Name Satoshi Nakamoto dürfte mittlerweile jedem Bitcoin- bzw. Krypto-Investor geläufig sein. Unter diesem Pseudonym ist der Erfinder der Kryptowährung Bitcoin bekannt, der am 31. Oktober 2008 das Bitcoin-Whitepaper und im Januar 2009 die erste Version der Referenzimplementierung Bitcoin Core veröffentlichte. Das war die Schaffung des Genesis-Block und somit der Start der Bitcoin-Blockchain. Somit hat sich mittlerweile in zahlreichen Medien das Narrativ aufgebaut, dass Satoshi Nakamoto der Erfinder der Blockchain-Technologie ist. Diese pauschale Feststellung ist allerdings zu undifferenziert.

    Es ist wichtig zu betonen, dass der Bitcoin im Jahr 2008 nicht einfach aus dem Nichts gekommen ist. Das ist ein Mythos! Der Bitcoin hat eine rund 40-jährige Vorgeschichte (Prehistory), die sich empirisch bzw. forensisch belegen lässt. Dazu zählen auch heute weitestgehend vergessene Projekte wie CyberCash (1994), E-gold (1996) oder BitGold (1998). Auch die Erzählung vom „Blockchain-Erfinder“ Satoshi Nakamoto ist dabei zu differenzieren. Denn auch aus ökonomischer Betrachtungsweise gibt es zahlreiche Vorgeschichten für ein dezentrales Geldsystem. Der legendäre US-Wirtschaftswissenschaftler James Tobin (1918-2002) hatte bereits im Jahr 1985 die Idee, Zentralbankgeld direkt den Privathaushalten zugänglich zu machen. Der damalige Stand der Technologie verhinderte jedoch die Umsetzung einer ortsungebundenen Kontoführung. Die Blockchain-Technologie hat diese Voraussetzungen mittlerweile geschaffen.

    Oder kennen Sie beispielsweise den Chinesen Wei Dai? Das ist ein Computeringenieur, der für seine Beiträge zur Kryptographie und Kryptowährungen bekannt ist. Er entwickelte die kryptografische Bibliothek Crypto++, schuf das B-Money-Kryptowährungssystem und war Mitinitiator des VMAC-Nachrichtenauthentifizierungsalgorithmus. Diese Aspekte stehen stellvertretend für zahlreiche Bitcoin-Mythen die zu hinterfragen sind. Auf drei weitere Bitcoin-Narrative gehe ich heute in meinem Podcast von Miller-Kryptowoche ein:

    Der Bitcoin ist anonym?Der Bitcoin liegt in einer Wallet?Das Bitcoin-Mining basiert auf hochkomplexen mathematischen Berechnungen?

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  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor E-Mails, die unbekannte Personen mit dem Absender [email protected] verschicken. Darin behaupten die Kriminellen im Namen der BaFin, Verbraucher zu unterstützen, die angeblich Geld bei betrügerischen Finanzmarktgeschäften mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, weiteren Altcoins oder angeblichen Investment- und Trading-Systemen verloren haben. Vergleichbare Schreiben haben Krypto-Investoren derzeit ebenso von der European Securities and Markets Authority (ESMA) erhalten. Das ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.

    In der E-Mail der BaFin wird beispielsweise behauptet, es gebe von der BaFin zugelassene „Wiederbeschaffungsunternehmen“. Diese würden betroffene Menschen dabei unterstützen, verloren gegangene Gelder zurückzuerlangen. Das ist falsch. Es gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin, durch Betrug verlorene Gelder rückzuführen. Dafür beauftragt sie auch keine Dritten. Zudem wendet sich die BaFin nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten stets sehr wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren. Gleiches gilt auch für andere Finanzaufsichtsbehörden wie die ESMA oder nationale Finanzmarktaufsichtsbehörden wie die FMA in Österreich.

    Fakt ist: Weder BaFin noch ESMA versenden derartige E-Mails!

    Bitte lassen Sie bei derartigen Zuschriften oder auch Anrufen größte Vorsicht walten und lassen Sie sich niemals auf angebliche Kosten-, Gebühren- oder Steuerzahlungen ein, die vorab zu erfolgen haben. Vergeben Sie auf keinen Fall einen Fernzugriff an einen Dritten. Selbst wenn der angebliche „Helfer“ vorgibt von einer seriösen Kryptobörse, Bank, Microsoft, der BaFin oder gar dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zu sein.

    Niemals würden diese Unternehmen oder Behörden eine derartige Vorgehensweise wählen. Sollten Sie ein derartiges „Hilfsangebot“ erhalten empfehle ich Ihnen umgehend eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie die in Ihrem Heimatland zuständigen Aufsichtsbehörden informieren. In Deutschland die BaFin, in Österreich und Liechtenstein die dortige Finanzmarktaufsicht FMA oder in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Ebenso kann die ESMA über derartige Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden.

    Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.

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  • Das Hanseatic Blockchain Institute (HBI) ist ein eingetragener Verein, der sich der Förderung von Forschung und Bildung im Bereich der Blockchain-Technologie verschrieben hat. Das HBI wurde 2019 in Hamburg gegründet und hat seitdem über 150 Events, Vorträge und Workshops veranstaltet, sowie ein großes Netzwerk aus Partnern und Mitgliedern gewonnen.

    Das HBI führt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte Blockchain-Studie W3NOW.DE durch. Ziel dieses Projekts ist es, die Durchdringung der Blockchain-Technologie in der deutschen Wirtschaft zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie liefern einen umfassenden Einblick über den Einfluss der Blockchain-Technologie in wirtschaftliche und industrielle Prozesse in Deutschland. Darauf basierend sollen politische und wirtschaftliche Handlungsempfehlungen formuliert werden, die dabei unterstützen, Deutschlands digitale Souveränität im Bereich der Schlüssel-Technologie Blockchain auszubauen.

    Mittlerweile gibt es unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie, die über reine Finanzdienstleistungen hinausgehen. Beispielsweise digitale Identitäten, Künstliche Intelligenz oder Lieferkettenmanagement (Supply Chain) und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsbestimmungen. Aber auch Bereiche wie Marketing und Gaming.

    Ich werfe in meinem heutigen Podcast von „Millers-Kryptowoche“ einen Blick in den aktuellen W3NOW.DE-Report 2024 und somit den Stand der Blockchain-Adoption in Deutschland.

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  • Hinter der sogenannten Tokenisierung steht ein Prozess, bei dem die digitale Verbriefung von Vermögenswerten unter Einsatz der Blockchain-Technologie erfolgt. Reale Vermögenswerte werden dabei als digitale Token dargestellt. Derartige Token werden auch als Security Token bezeichnet. Security ist der englischsprachige Begriff für Wertpapiere. Security Token können unterschiedliche Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen oder Fonds ebenso wie physische Sachwerte repräsentieren. Von Edelmetallen wie Gold über Diamanten, Rolex-Uhren, Autos, Kunstgegenstände, Bilder, Whisky- und Weinflaschen bis hin zu Immobilien auf der Blockchain. Auch juristische Personen, also bestimmte Gesellschaftsformen lassen sich zwischenzeitlich rechtssicher tokenisieren. Als Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH können Sie beispielsweise Ihre GmbH-Anteile als GmbH-Token strukturieren und handelbar machen.

    Wertpapiere wie Anleihen wurde in Deutschland bereits mehrfach tokenisiert. Große DAX-Unternehmen wie Siemens nutzen diese Möglichkeiten bereits aktiv und haben eigene Unternehmensanleihen über die Blockchain emittiert. Neu dazu kommen jetzt auch tokenisierte Aktien. Seit Mitte Dezember 2023 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft, welches die Ausgabe elektronischer Aktien ermöglicht. Mit der Registrierung der emittierten Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister hat der Gesetzgeber eine Alternative zu bisherigen Verbriefungsformen wie der physischen Wertpapierurkunde geschaffen.

    Am 29. Januar 2024 hat die Nyala Digital Asset AG als erstes Unternehmen in Deutschland tokenisierte Aktien an ihre Anteileigner ausgegeben. Nyala ist ein Technologieanbieter für institutionelle Investoren und Finanzdienstleister. Es bietet eine technische Infrastruktur für digitale Wertpapiere und Vermögensanlagen und ist Spezialist für die Verbriefung von Fondanteilen über die Blockchain. Dieser Startschuss der ersten tokenisierten Aktie und die damit verbundenen Entwicklungen werden einen großen Einfluss auf den Wertpapierhandel haben und gravierenden Veränderungen an den Aktienbörsen der Zukunft mit sich bringen.

    Meine Prognose: Die Wertpapierbörsen der Zukunft werden auf der Blockchain basieren!

    Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.

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  • Ich bin ein gelernter Bankkaufmann und habe einst die Grundzüge des klassischen Bankgeschäftes von der Pike auf gelernt. Vom Anlage- und Spareinlagengeschäft über das Kassen- und Tafelgeschäft bis hin zum Kreditwesen und zum nationalen wie internationalen Zahlungsverkehr. Nach meiner Bankausbildung bei der Volksbank Neu-Ulm habe ich viele Jahre bei renommierten Genossenschaftsbanken in Österreich, der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gearbeitet. Hier überwiegend im Wertpapierhandel, Treasury, Produktmanagement, Private Banking und dem gehobenen Vermögensmanagement (Wealth Management).

    Jeder Bankkaufmann lernt und verinnerlicht dabei schon sehr frühzeitig das sogenannte „magische Dreieck der Geld- bzw. Vermögensanlage“. Die drei Komponenten des magischen Dreiecks sind: Rentabilität, Liquidität und Sicherheit. Das magische Dreieck der Geldanlage ermöglicht Investoren, verschiedene Anlageformen einzuordnen. Dadurch können Investments gezielt ausgewählt werden, die zur individuellen Risikobereitschaft, sowie dem Anlage- und Erwartungsprofil eines Anlegers passen.

    Aus dem Projektmanagement ist mir ebenfalls ein magisches Dreieck bekannt. Hier lauten die Dimensionen: Leistung, Zeit und Ressourcen. Auch in der Kryptowelt gibt es mit Blick auf die Blockchain-Technologie ein derartiges Trilemma und somit magisches Dreieck. Dieses besteht aus der Bewertung der Balance der Komponenten Dezentralisierung, Skalierbarkeit und Sicherheit. Ein magisches Dreieck kann nämlich stets auch als Trilemma bezeichnet werden. Das bedeutet die Wahl aus drei Möglichkeiten, bei der jede der drei Optionen – isoliert betrachtet - als inakzeptabel oder ungünstig erscheint und somit zu einem Zielkonflikt führt. Auf dieser Basis entstehen in der Kryptowelt deswegen auch große Chancen für Multi-Blockchain-Anwendungen. Mehr dazu in meinen heutigen Podcast von Millers Kryptowoche.

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  • In PoS-Netzwerken (PoS = Proof of Stake) wie Ethereum, Cardano oder Solana wird die Sicherstellung des Konsens-Algorithmus durch sogenannte Validatoren erreicht, die das Staking (Abstecken = Nachweis der Anteile) durchführen. Interessant ist dabei der regelmäßige Blick auf die Staking-Rewards und die Staking-Ratios. Hinter Staking steht ein Prozess, bei dem Netzwerkteilnehmer Belohnungen in Form von Staking Rewards erhalten. Dazu müssen sie ihre Kryptowährungen in Blockchain-Wallets sperren und zum Validieren von Netzwerktransaktionen oder als Liquiditätsquelle (Liquid Staking) für andere Markt- bzw. Netzwerkteilnehmer zur Verfügung stellen.

    Liquid-Staking-Dienstleister lösen das Liquiditätsproblem gestakter bzw. eingefrorener Coins, indem sie einen neuen Token prägen. Dieser Token stellt einen Anspruch auf den zugrundeliegenden Vermögenswert dar, der dann DeFi-Protokollen hinterlegt werden kann. Liquid Staking baut somit auf bereits bestehende Staking-Systeme auf. Dadurch steigen aber auch Komplexität und Risiken.

    Staking ist ebenso sinnvoll wie zukunftsweisend, aber auch unterschiedlichen Risiken unterworfen. Staking-Risiken sind bei solider Umsetzung jedoch vertretbar. Wichtig ist, dass Sie als Krypto-Investor vor einer Staking-Entscheidung die grundlegenden Funktionalitäten der jeweiligen Kryptowährungen und Token verstehen. Ebenso die Seriosität und die Sicherheitsfaktoren des jeweiligen Anbieters. Allen voran im Hinblick auf die gesetzlichen bzw. regulatorischen Anforderungen und die damit verbundenen Lizenzen und Zulassungen.

    Mit dieser hochinteressanten Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.

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  • Bargeld in Form von Münzen oder Banknoten ist ein Auslaufmodell. Physische Bank- und Kreditkarten in Plastikform werden zunehmend durch virtuelle Applikationen (Apps) in Form von Mobile Payments auf Ihrem Smartphone oder Ihrer Smartwatch abgelöst. Auf Basis einer aktuellen GfK-Studie hat in Deutschland in den letzten zwölf Monaten bereits jeder Vierte (26 %) mindestens einmal per Smartphone oder Smartwatch gezahlt. Zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der mobilen Endgeräte (Wearables) gehören Bezahlringe mit NFC-Chips.

    Aber nicht nur aus technologischen, sondern auch aus ökonomischen und regulatorischen Gründen verliert Bargeld in Form von Banknoten und Münzen stark zunehmend an Relevanz. Die Europäische Union hat vor kurzem einen Beschluss gefasst, der Auswirkungen auf unser Bargeld haben wird. Bislang gab es innerhalb der EU keine einheitliche Obergrenze für Zahlungsvorgänge mit Bargeld, wodurch ein regulatorischer Flickenteppich vorherrscht. Am 17. Januar 2024 hat sich die Europäische Kommission darauf verständigt, Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro EU-weit zu verbieten.

    Darüber hinaus sollen die Daten eines Barzahlers bereits ab einer Barzahlung von 3.000 Euro erfasst werden. Wirklich überraschend kommen diese Einschränkungen nicht. Der Startschuss, der sich immer stärker zuziehenden Schlinge um unser Bargeld, wurde bereits 2016 mit dem Ende der 500-Euro-Banknoten gegeben. Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.

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  • Bei mir häufen sich in der letzten Zeit Anfragen und Zuschriften von Krypto-Investoren, aber auch von Steuerberatern zu einem bestimmten Sachverhalt: Dabei geht es darum, dass auf Hardware-Wallets wie dem Ledger Nano S oder X plötzlich unbekannte Kryptowährungen bzw. Non-Fungible-Token (NFTs) auftauchen. Beispielsweise in Form von ERC20-Token auf Ethereum-Adressen die auf eine Hardware-Wallet wie den Ledger oder den Trezor gesendet wurden und somit in der Übersicht erscheinen.

    Entweder wundern sich die betroffenen Krypto-Investoren anschließend, was es damit auf sich hat, oder sie freuen sich sogar über scheinbare „Airdrops“. Nicht selten kommt – speziell bei Steuerberatern – auch die Frage auf, wie die steuerliche Einordnung ist, weil mache NFTs systembedingt mit einer utopischen Bewertung ausgewiesen werden. Somit müsste ein Zufluss in der Steuererklärung angegeben werden, der faktisch aber gar nicht vorhanden ist. Was hat es damit also auf sich?

    Bei diesen Vorgängen auf Hardware-Wallets handelt es sich in der Regel nicht um Airdrops, sondern um betrügerische Dust Attacks. Dust ist das englische Wort für Staub. Hinter einer Staub-Attacke steht eine noch relativ neue Art böswilliger Aktivität, bei der Hacker und Betrüger versuchen die Privatsphäre von Kryptowährungs-Eigentümern zu verletzen. Indem sie winzige Mengen (Staub) Kryptowährungen tausendfach an Walletadressen senden. Der gefährliche Zweck dieser Staub-Attacken besteht darin, die Transaktionsdaten der Wallets so weit zu verfolgen, dass die Anonymität des Wallet-Besitzers unterlaufen wird und anschließend ein gezielter Phishing-Angriff auf das Opfer durchgeführt werden kann, um an die Krypto-Vermögenswerte des Nutzers zu gelangen.

    Dieser wichtigen Thematik widme ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.

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  • In letzter Zeit bin ich häufiger auf Spezifikationen der Blockchain von Ethereum eingegangen. Beispielsweise die mittlerweile im Programmcode von Ethereum verankerte Inflationsschutzfunktion des sogenannten „Coin Burnings“ bzw. „Token Burns“. Seitens der Ethereum Entwickler-Community wurde am 5. März 2021, mit dem Ethereum Improvement Proposal (EIP) 1559, eine der aus meiner Sicht weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahre für die Ethereum-Blockchain umgesetzt. Dabei wird – vereinfacht ausgedrückt – eine algorithmisch festgelegte Gebühr bei Transaktionen via Ether (ETH) fortlaufend verbrannt.

    Als Verbraucher, Kapitalanleger oder als Steuerbürger verbinden wir mit dem Wort „verbrennen“ ganz grundlegend etwas Negatives. Das ist verständlich, weil im Zusammenhang mit finanziellen Fehlentscheidungen der Begriff vom „Geld verbrennen“ sehr geläufig ist. In der Kryptowelt ist ein Verbrennen von Coins und Token hingegen als positiv zu werten. Weil bei der „Münzverbrennung“ Cryptocoins dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden, wodurch das Gesamtangebot verringert wird.

    Auch andere Coins bzw. Token kennen derartige Funktionen. Beispielsweise der Bitpanda Ecosystem Token (BEST), bei dem monatlich mindestens 2,5 Millionen Stück, auf Basis der durch Bitpanda vereinnahmten Gebühren, verbrannt werden. So lange, bis vom einstigen Ausgabevolumen von einer Milliarde BEST-Token nur noch 250 Millionen BEST in Umlauf sind. Aufgrund von Gebührenzahlungen vereinnahmte Erträge werden dabei in Form von BEST – öffentlich transparent in der Blockchain für jedermann nachvollziehbar – an eine sogenannte „Eater Address“ gesendet. Die Ethereum-Adresse 0x0 ist beispielsweise eine der bekanntesten Burn-Adressen. Dahinter steht eine Wallet, für die es keine Private Keys gibt. Die übertragenen Kryptowährungen gehen somit unwiderruflich verloren und befinden sich nicht mehr im Umlauf. Dieser technologisch hochinteressanten Systematik und gleichzeitig ökonomisch für Krypto-Investoren so vorteilhaften Thematik widme ich mich in meiner heutigen Podcast-Ausgabe von „Millers Krypto-Woche“.

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  • Derzeit kommt mir die Welt der Krypto-Anleger in den sozialen Medien wieder einmal wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen vor. Der Grund liegt darin, dass wir in den Wochen seit Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs starke Kursrückgänge an den Kryptomärkten zu verzeichnen haben. Dafür gibt es Gründe, allen voran auch die sich – kurzfristig – nicht erfüllende Erwartungshaltung bei spekulativ und gehebelt agierenden Investoren, die auf hohe Kursanstiege gesetzt haben. Ein wesentlicher Grund der Negativentwicklung liegt beim US-Unternehmen Grayscale, dessen ETF massiv aus unterschiedlichen Gründen verkauft wird. Wichtig ist, dass die aktuellen Bereinigungen das über Jahre aufgebaute Klumpenrisiko bei Grayscale – dem derzeit noch größten Vermögensverwalter von Kryptowährungen – jeden Tag weiter reduziert. Die Bitcoin ETF-Volumen verteilen sich mit jedem Tag ausgewogener auf die 11 Anbieter von Bitcoin-Spot-ETFs.

    Mittelfristig werden dadurch für die kommenden Monate enorm positive Effekte aufgebaut, die auch wieder sehr schnell und mit hoher Dynamik in steigende Kurse übergehen können. Zuletzt wurden große Teile der GBTC-Anteile veräußert, die sich noch in der Insolvenzmasse der im Jahr 2022 kollabierten Kryptobörse FTX befanden. Auch das ist eine positiv zu wertende Bereinigung. Die Abflüsse aus dem GBTC werden mit zunehmendem Zeitablauf an Dynamik verlieren und die neuen Bitcoin-ETFs werden diese Negativeffekte immer besser absorbieren.

    Bei dem ganzen Marktrauschen ist eine bislang einzigartige Entwicklung in der neuen Bitcoin- bzw. Krypto-Finanzwirtschaft viel zu stark untergegangen. Nämlich die Evolution zur totalen Transparenz eines Finanzprodukts, die beim Bitcoin-ETF von Bitwise jetzt erstmals umgesetzt wurde. Jeder Bürger kann jetzt durch die durch Bitwise vollzogene Veröffentlichung des Public Keys transparent nachvollziehen, ob der Bitwise-Spot-ETF auch wirklich mit physischen Bitcoin in ausreichender Menge gedeckt ist. Dafür braucht es keinen Wirtschaftsprüfer mehr oder eine sonstige „Vertrauensinstanz“ und dieser Schritt wird in Zukunft richtungsweisend sein für Anbieter von physisch hinterlegten Bitcoin- bzw. Krypto-ETFs. Mehr dazu in meinem heutigen Podcast von „Millers Krypto-Woche“.

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  • In der Welt der Kryptowährungen gibt es zahlreiche Begrifflichkeiten, die uns aus konventionellen Branchen der Wirtschaft, der Banken oder auch der Börsen bislang wenig geläufig sind. Von Airdrop über Halving, Hashrate, Stacking und Staking bis hin zu Whitepaper. Auf den Begriff einer Roadmap trifft man hingegen auch bei Software-Entwicklungen oder in Politik. Beispielsweise eine Roadmap als Plan zur Beilegung eines bestimmten Konfliktes. Auch im deutschen Sprachraum hat der Begriff „Roadmap“ mittlerweile als Anglizismus in den Medien Einzug gehalten und wird als Synonym für eine geplante Strategie oder einen Projektplan verwendet.

    Am 30. Dezember 2023 ist mir ein Posting bzw. Tweet auf X (Twitter) von Vitalik Buterin aufgefallen. Buterin ist ein kanadisch-russischer Software-Entwickler der längst weltweite Bekanntheit erlangt hat, als Mitgründer und konzeptioneller Erfinder des Blockchain-Netzwerkes von Ethereum und der Kryptowährung Ether (ETH).

    Der Tweet von Vitalik Buterin beinhaltete eine hochkomplex erscheinende Grafik als Update zur Roadmap von Ethereum. Mir hat die Analyse der einzelnen Diagramme wieder einmal vor Augen geführt, welches faszinierendes Krypto-Ökosystem sich hinter Ethereum befindet und welche großen Entwicklungsschritte in der kommenden Zeit auf uns zukommen. Nicht nur für die beteiligten Entwickler, sondern auch für uns Krypto-Investoren. Deswegen gilt mein Blick heute den sechs aktuellen bzw. geplanten Phasen der Evolution von Ethereum.

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  • Das Warten auf Godot bzw. Gensler hat ein Ende gefunden. Die US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hat am Mittwoch, dem 11. Januar 2023, die Zulassung von 11 Bitcoin Spot-ETFs in den USA erteilt. Die Genehmigung durch die SEC ist als überragender Sieg für die gesamte Krypto-Branche zu werten. Die US-Wertpapieraufsicht hat sich unter Führung ihres restriktiven und destruktiven Chefs Gary Gensler zuletzt in eine ausweglose Sackgasse manövriert. US-Gerichte haben Urteile zugunsten von Krypto-Unternehmen wie Ripple Labs oder Krypto-Vermögensverwaltern wie Grayscale gefällt.

    Mit dem Bundesberufungsgericht für den District of Columbia hatte im Vorfeld ein weiteres US-Gericht ein Urteil gegen die SEC gefällt, wonach eine Unterscheidung zwischen Futures-ETFs und Spot-ETFs nicht gerechtfertigt ist. Da die SEC in der Vergangenheit bereits Futures-ETFs auf Bitcoin und Ethereum zugelassen hatte, konnte die Zulassung der Bitcoin Spot-ETFs berechtigterweise erwartet werden. Es wäre aber auch ein Horror-Szenario denkbar gewesen, das vermutlich nur wenige Marktteilnehmer auf dem Schirm hatten. Die SEC hätte aufgrund des Urteils des Bundesberufungsgerichts auch die Zulassung für die Bitcoin-Futures-ETF zurückzuziehen können. Das ist erfreulicherweise nicht passiert.

    Grundlegend hat es die SEC bislang verpasst, klare regulatorische Leitplanken vorzugeben, wie wir diese in Europa bereits haben. Erst der Druck durch US-Gerichte hat die SEC zu den Zulassungen bewegt. Ebenso dürfte ein enormer Druck seitens der Finanz-Lobby gewirkt haben. Sich als Regulierungsbehörde gegen Vermögensverwaltungs-Giganten wie BlackRock, Fidelity oder Templeton zu stellen ist unintelligent. Die jetzt gegebene Rechtssicherheit ist ein Ritterschlag für den Bitcoin, die Blockchain-Technologie und die gesamte Kryptowelt. Weil die Bitcoin Spot-ETFs und auch weitere jetzt zu erwartende Krypto-ETFs langfristig positiv wirken werden.

    Ich gebe Ihnen heute in meinem Podcast von „Millers Kryptowoche“ eine erste Einschätzung zu diesem Krypto-Meilenstein.

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  • Hinter dem Begriff eines Token steht grundlegend ein Vermögenswert oder ein Wirtschaftsgut. In der sich derzeit mit hoher Dynamik entwickelnden Krypto-Ökonomie sind Token elementare Bausteine für Anwendung von Kryptowährungen. Token setzen Applikationen um und liefern Funktionalitäten für Transaktionen auf einer zugehörigen Blockchain wie beispielsweise Ethereum. Im Kontext von Kryptowerten sind Token gesonderte Einheiten, die ihre Inhaber zu einer Handlung auf einer digitalen Ressource - zumeist eine Blockchain - berechtigen. Ein Coin wie der Bitcoin (BTC) basiert auf seiner eigenen Blockchain. Ein Token wie Chainlink (LINK) oder der Stablecoin USD Coin (USDC) nutzt hingegen die Blockchain von Ethereum. Diese Token-Ökonomie hat mittlerweile eine technologische und regulatorische Basis erhalten und gewinnt immer stärker an Bedeutung.

    Die unterschiedlichsten physischen und immateriellen Werte lassen sich längst als digitale Assets über eine Blockchain übertragen, speichern und handeln. Sie sind damit losgelöst von Banken oder Verwahrstellen. Der Handel mit digitalen Wertpapieren gestaltet sich meist unkomplizierter und schneller als der mit physischen Anlagen. Das belegt eine aktuelle Studie von Cashlink. Dieses deutsche Fintech-Startup gehört zu den ersten Unternehmen, die digitale Wertpapiere in Europa anbieten. Cashlink ist offizieller Kooperationspartner der Unternehmensgruppe „Deutsche Börse“ und wird gefördert durch die Hessische Staatskanzlei für den Bereich digitale Strategien und Entwicklung. Mit dieser neuen Welt der Token bzw. der Tokenisierung befasse ich mich heute in meinem Podcast von „Millers-Kryptowoche“.

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  • Das sogenannte Bitcoin-Halving verfolgt das Ziel einer mathematisch fixierten Inflationsschutz-Funktion. Dadurch wird die Inflationsrate des Bitcoin durch die fortlaufende Begrenzung des Angebots algorithmisch reguliert. Die maximale Angebotsmenge des digitalen Goldes ist auf 21 Millionen Bitcoin limitiert. Durch den Halving-Mechanismus wird somit die Menge neuer in Umlauf kommender begrenzt. Dadurch wird eine absolute wie relative Knappheit gewährleistet und eine Entwertung durch Inflation – wie das in unserem konventionellen Fiat-Geldsystem der Fall ist – verhindert.

    Ein Bitcoin-Halving ist eine im Bitcoin-Protokoll definierte Bedingung, die eine Halbierung der Block Rewards alle 210.000 Blöcke erfordert. Bei einem Bitcoin-Halving werden die Block-Rewards für die Miner auf der Bitcoin-Blockchain halbiert, um die Anzahl neuer Coins im Netzwerk zu reduzieren. Der erste Block Reward für den Bitcoin betrug 50 BTC. Derzeit liegt der Block Reward bei 6,25 BTC und nach der nächsten Halbierung wird der Block Reward nur noch bei 3,125 BTC liegen. Seit dem Start der Bitcoin-Blockchain durch den Genesis-Block am 3. Januar 2009 gab es bereits 3 BTC-Halvings in den Jahren 2012, 2016 und 2020.

    Der Halving-Turnus beträgt vier Jahre, so dass das nächste BTC-Halving im April 2024 vor der Tür steht. Der letzte Bitcoin wird deswegen erst im Jahr 2140 gemined. Somit sind erst 3 BTC-Halbierungsereignisse erfolgt und 30 weitere BTC-Halvings stehen bevor, bis der letzte Bitcoin mathematisch geschöpft sein wird. Nachdem alle 21 Millionen Bitcoin digital geschürft sind, erhalten die Miner ihre Vergütung für die Verifizierung der Blöcke auf der Bitcoin-Blockchain in Form von Transaktionsgebühren.

    Ich werfe heute in meinem Podcast von „Millers Kryptowoche“ einen Blick auf die wichtigsten Grundlagen und Effekte des Bitcoin-Halvings.

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  • Im Jahr 1955 gründete John van Eck den Vermögensverwalter VanEck, der im deutschsprachigen Raum vor allem durch seine innovativen börsengehandelten Indexfonds (ETFs) bekannt ist. Von ETFs auf Technologien wie der Artificial Intelligence bis hin zu Rohstoffen. VanEck ist nach wie vor ein inhabergeführtes Familienunternehmen mit Sitz in New York, das heute von Jan van Eck als CEO geleitet wird. Auch in der Welt der Kryptowährungen hat sich VanEck bereits einen Namen gemacht, durch die Auflage mehrerer ETFs bzw. ETNs. Ebenso wie der weit größere Vermögensverwalter BlackRock hat auch VanEck zwischenzeitlich Anträge auf Zulassung von Spot-ETFs auf Bitcoin und Ethereum bei der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC eingereicht.

    Die Marktstudien, die seitens der Research-Abteilung von VanEck veröffentlicht werden, bewerte ich grundlegend als sehr hilfreich, für die fundierte Einordnung aktueller Entwicklungen am Markt für Kryptowährungen. Jetzt zum Jahresende veröffentlichen zahlreiche Banken, Vermögensverwalter und sonstige „Experten“ wie in jedem Jahr eine Vielzahl an Prognosen. Ich halte sehr wenig davon, zeitpunkbezogene Aussagen zu treffen, die Entwicklungen in langen Zeiträumen vorhersagen sollen. Das ist für mich ein Raten mit Zahlen, weil niemand eine Glaskugel hat. Das ist weit mehr Esoterik als Analytik.

    Die letzten Jahre haben durch die Corona-Pandemie und den Ausbruch des Krieges in der Ukraine gezeigt, wie schnell Prognosen in Schall und Rauch aufgehen. Auch im kommenden Jahr muss wieder mit einer Vielzahl an heute noch unwahrscheinlichen oder unvorhergesehenen Ereignissen gerechnet werden. Dennoch möchte ich heute einen Blick auf die 15 Krypto-Prognosen werfen, die VanEck aktuell für das kommende Jahr veröffentlicht hat. Weil mir diese Aussagen teilweise sehr interessante Anregungen für tiefergehende Recherchen an die Hand geben. Mehr dazu in meinem heutigen Podcast von Millers Kryptowoche.

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  • Hinter sogenannten Krypto-Exchange-Token steht in der Regel der native Token einer Kryptobörse. Dieser wurde von dem jeweiligen Unternehmen erstellt, das die Kryptobörse betreibt. Hierzu erhalte ich häufig die Frage: Was sind eigentlich native Token? Native Token sind elementarer Bestandteil einer Blockchain. Ether (ETH) ist beispielsweise die Kryptowährung bzw. der native Token der Blockchain von Ethereum, weil dies ohne ETH als „Gas“ bzw. digitaler Treibstoff nicht betrieben werden kann. Die Vielzahl auf der Blockchain von Ethereum basierenden Token wie beispielsweise Chainlink (LINK), Shiba Inu (SHIB), Uniswap (UNI) oder Stablecoins wie der USD Coin (USDC) nutzen die Infrastruktur der Ethereum-Blockchain, werden aber nicht für den Betrieb des Ethereum-Netzwerkes benötigt.

    Nach klassischer Definition sind Krypto-Exchange-Token digitale Vermögenswerte in der rechtlichen Ausgestaltung von Utility-Token. Also Kryptowährungen, die mit bestimmten Anwendungen bzw. Funktionalitäten verknüpft sind. Der bekannteste und bedeutendste Krypto-Exchange-Token ist nach wie vor der Binance Coin BNB, mit einer Marktkapitalisierung von rund 35 Milliarden USD.

    Da Krypto-Exchange-Token mit dem Erfolg und selbstverständlich auch mit dem Misserfolg einer Kryptobörse verbunden sind, bestehen ebenso große Chancen wie Risiken. Das hat der betrügerische Zusammenbruch der Kryptobörse FTX schmerzhaft gezeigt. Der Krypto-Exchange-Token von FTX ist der FTT. Dieser verzeichnete im Zuge des kometenhaften Aufstiegs von FTX einen ebenso starken Anstieg von rund einem USD auf annährend 70 USD, um im Zuge der FTX-Pleite auf rund 3 USD zu kollabieren. Ich werfe heute in meinem Podcast von „Millers Kryptowoche“ einen Blick auf die Welt der Krypto-Exchange-Token, die wichtigsten Grundlagen, Chancen und Risiken.

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  • Eine Studie der Analysten von „Marketplace Fairness“ hat aktuell Daten von Google Trends ausgewertet um herauszufinden, welche Bitcoin-Alternativen (Altcoins) bzw. Ergänzungen zum Bitcoin (BTC) in jedem Land Europas am beliebtesten waren. Dabei wurde festgestellt, dass Ethereum (ETH) in ganz Europa eine überwältigende Mehrheit auf sich vereint und in 28 Ländern – darunter großen Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien – die beliebteste Bitcoin-Alternative bzw. Bitcoin-Ergänzung ist.

    Für mich ist es keine Überraschung, dass Ethereum eine so hohe Marktdurchdringung hat. Vollkommen überrascht war ich allerdings von einer Kryptowährung, die in osteuropäischen Ländern offensichtlich sehr beliebt und verbreitet ist. Der Pi Coin (PI) ist die beliebteste Kryptowährung in acht europäischen Ländern, insbesondere Serbien, Rumänien und Kroatien. Der Pi Coin wurde 2019 zusammen mit dem Pi-Netzwerk ins Leben gerufen. Das Ziel des Pi Coins ist es, das Krypto-Mining alltäglichen Benutzern zugänglich zu machen, indem es die Möglichkeit bietet, die Coins über eine Smartphone-App zu schürfen.

    XRP (Ripple) war die beliebteste Währung in drei Ländern: den Niederlanden, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich. Dash (DASH), Cardano (ADA) und Tether (USDT) erwiesen sich als die beliebtesten Kryptowährungen in jeweils einem Land. Dash als die beliebteste Währung in Armenien, Cardano war die beliebteste in Finnland und Tether in Montenegro. Meine analytische Einschätzungen zu diesen Zahlen gebe ich Ihnen in meinem aktuellen Podcast von Millers-Kryptowoche.

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  • Als erste deutsche Universalbank hat die Commerzbank jetzt die sogenannte Kryptoverwahrlizenz seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erhalten. Diese Lizenz nach § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) ermöglicht die Verwahrung von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum, als Voraussetzung für weitere Dienstleistungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte. In einem ersten Schritt strebt die Commerzbank an, ihren institutionellen Kunden eine sichere, regulatorisch konforme und zuverlässige Plattform für die Verwahrung von Kryptowerten auf Basis der Blockchain-Technologie zur Verfügung zu stellen.

    Mir der Deutschen Bank hat auch das größte Geld- bzw. Kreditinstitut Deutschlands bereits eine Kryptoverwahrlizenz beantragt. Auch hier dürfte die Erteilung durch die BaFin nur noch eine Frage der Zeit sein. Mit Bezug auf die Bilanzsumme ist die DZ Bank die zweitgrößte Bank in Deutschland. Dahinter steht die Dachorganisation der Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) in Deutschland. Mit der DekaBank hat auch das Spitzen-Institut der Sparkassengruppe bereits eine Krypto-Verwahrlizenz beantragt. Darüber hinaus forciert die Deutsche Börse ihre Strategie im Bereich der Blockchain-Technologie. Die Börse Stuttgart ist hier bereits bestens positioniert mit ihren Krypto-Handelsplattformen BISON und BSDEX sowie einer Kryptoverwahrlizenz für ihre Tochtergesellschaft blocknox. Mehr zu diesen Entwicklungen in meinem aktuellen Podcast von Millers-Kryptowoche.