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Das Arbeitsgesetz erlaubt maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr. Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Lockerung der Vorgabe und bis zu zwölf Sonntagsverkäufe.
In vielen Regionen der Schweiz sind die Läden an maximal vier Sonntagen pro Jahr geöffnet. Im Wettbewerb mit dem Onlinehandel, welcher rund um die Uhr verfügbar ist, spielen Sonntagsverkäufe eine wichtige Rolle für den stationären Handel. Es gibt den Geschäften die Möglichkeit, Umsätze zu generieren und Kunden anzulocken, welche unter der Woche keine Zeit zum Einkaufen finden. Vor allem in der Adventszeit gehören Sonntagsverkäufe zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres.
Bezüglich Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufen herrscht in der Schweiz ein Flickenteppich. Auf Bundesebene regelt das Arbeitsgesetz die Arbeits- und Ruhezeiten. Von Montag bis Samstag können Läden maximal von 6-23 Uhr öffnen. Gewisse Kantone haben ein Ladenöffnungsgsetz, welches die Öffnungszeiten einschränken kann. Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Erlaubt sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr.
Das Arbeitsgesetz kennt jedoch viele Ausnahmen: Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen, Tankstellenshops, Kioske, Bäckereien/Konditoreien, Blumenläden, etc. sowie Geschäfte in Tourismusgebieten dürfen am Sonntag öffnen.
Mehrere Vorstösse wollen das Arbeitsgesetz lockern:
Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe von heute vier auf neu zwölf Sonntage. Eine Motion des FDP Nationalrats Philippe Nantermod will kleineren Geschäften mit begrenztem Sortiment erlauben, am Sonntag zu öffnen. Und der Bundesrat möchte städtische Tourismuszonen (wie z.B. Innenstädte) den klassischen Tourismusgebieten gleichsetzen und Sonntagsverkäufe ermöglichen.
Reichen vier Sonntagsverkäufe pro Jahr, oder darf es ein bisschen mehr sein? Und sollen auch Geschäfte in städtischen Tourismusgebieten am Sonntag öffnen dürfen? Darüber diskutieren im «Forum»:
· Pro Sonntagsverkauf: Cristina Cortellini, Zürcher Kantonsrätin GLP
· Contra Sonntagsverkauf: Yvonne Feri, Präsidentin Syna – die Gewerkschaft
Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen. -
Die Zahl der begleiteten Suizide wird sich in der Schweiz künftig verdoppeln. Braucht es ein Gesetz und strengere Kontrollen?
Die Suizidhilfe-Kapsel Sarco der Organisation «The Last Resort» hat die Debatte um die Sterbehilfe neu entfacht. Bis 2035 könnte sich die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz mehr als verdoppeln, schätzt Uwe Güth, Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Dies von heute rund 1600 Personen auf 3500 pro Jahr.
Ob damit auch neue Suizidhilfe-Organisationen und neue Technologien wie «The Last Resort» in unser Land kommen, weiss niemand.
Doch in der Politik regt sich Unbehagen. Der Berner EVP-Nationalrat Marco Jost plant, in der aktuellen Wintersession einen Vorstoss einzureichen. Er möchte Suizidhilfe auf schwerkranke, sterbende Menschen beschränken. Zudem wünscht er sich mehr Aufsicht und Kontrolle über Suizidhilfe-Organisationen.
Marion Schafroth, Präsidentin von Exit Deutsche Schweiz, ist gegen mehr Regeln. Sie argumentiert, dass ein Gesetz unnötige Einschränkungen mit sich bringen würde. Ihrer Meinung nach sollten auch ältere Menschen ohne tödliche Krankheit die Möglichkeit haben, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, wenn sie keinen Sinn mehr im Weiterleben sehen.
Braucht es mehr Regeln und Gesetze? Braucht es mehr Kontrolle für Suizidhilfe-Organisationen? Oder ist die liberale Haltung der Schweiz richtig? Darüber diskutieren im «Forum»:
· Marion Schafroth, Präsidentin «Exit Deutsche Schweiz»
· Marc Jost, EVP-Nationalrat Kanton Bern -
Missing episodes?
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Bisher wurden die Nationalstrassen stets ausgebaut. Doch nach dem Nein an der Urne sind jetzt neue Ideen gefragt.
An sechs Stellen hätte das Nationalstrassennetz ausgebaut werden sollen. Doch die Mehrheit der Stimmenden wollte es anders: Mit 52,7 Prozent Nein-Stimmen wurde der Autobahnausbau am Sonntag bachab geschickt. Dies freut das links-grüne Lager. Aber das Transportgewerbe beklagt die steigenden Staustunden.
Linke und rechte Ideen
Was sind also die Alternativen zum Autobahnausbau? Die siegreiche Linke möchte mehr Geld in den Velo- und den Fussverkehr sowie in den Lärmschutz stecken. Indem der öffentliche Verkehr attraktiver wird, sollen Automobilistinnen und Automobilisten zum Umsteigen bewegt werden.
FDP-Präsident Thierry Burkart fordert hingegen, dass das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf den Autobahnen verkürzt wird. Neu sollten Lieferungen bereits ab vier Uhr morgens möglich sein. Sonst könnten die Waren zur Versorgung der Bevölkerung nicht recht geliefert werden.
Mobility Pricing
London, Singapur, Stockholm: Im Ausland haben verschiedene Städte eine Anti-Stau-Gebühr eingeführt. Autofahrer müssen eine Gebühr bezahlen, um in die Innenstädte zu fahren. Zu Stosszeiten ist die Gebühr jeweils höher. Ein solches Modell könnte auch für Autobahnen angewendet werden, um sie zu den Spitzenzeiten zu entlasten.
Fachleute sehen beim Mobility Pricing grosses Potenzial, doch politisch gilt das System aktuell nicht für mehrheitsfähig. Deshalb werden andere Ideen herumgeboten, die jedoch keine sehr grosse Wirkung haben dürften. Dazu gehört, dass man Fahrbahnen für Autos mit mehreren Insassen reserviert, so genanntes Car-Pooling. Oder dass die Pannenstreifen bei Stau genutzt werden können.
Debatte im «Forum»
Was also sind die neuen Lösungen im Kampf gegen den Stau auf den Autobahnen? Darüber debattieren am kommenden Donnerstag, 28. November, im «Forum»:
· Aline Trede, Fraktionschefin der Grünen
· Thierry Burkart, FDP-Präsident und Zentralpräsident des Nutzfahrzeugverbands ASTAG -
Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt.
Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich.
Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder.
Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist.
Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen.
Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen.
Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten.
Gäste in der Sendung
· Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH
· Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora -
Es gibt immer mehr Hunde in der Schweiz. Auch die Beissvorfälle nehmen zu. Nun wird der Ruf nach Rasseverboten und Pflichtkursen für Hundehaltende wieder lauter.
Die Hundedichte in der Schweiz nimmt kontinuierlich zu. 2016 gab es rund 490'000 Hunde, heute sind es rund 560'000. Mit der Zunahme der Hunde steigt auch die Zahl der Hundebisse. Erst im Oktober griff ein Rottweiler in der Zürcher Gemeinde Adlikon zwei spielende Kinder an. Beide wurden verletzt, eines schwer.
Von verschiedener Seite wird der Ruf nach Massnahmen lauter. Im Kanton Zürich fordern zwei EDU-Kantonsräte, dass Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit verboten werden. Viele Expertinnen und Experten fordern zudem die Wiedereinführung einer Kurspflicht für Hundehaltende. Diese galt ab 2010 schweizweit, wurde jedoch Ende 2016 vom Parlament wieder abgeschafft.
Seither sind die Kantone in der Verantwortung, entsprechend stark variieren die Regelungen zur Hundehaltung. In 13 Kantonen existieren sogenannte Rasselisten, die entweder ein vollständiges Verbot bestimmter Rassen oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. In gewissen Kantonen gibt es eine Kurspflicht für Hundehalter, in anderen nicht.
Braucht es ein nationales Hundegesetz, das einheitliche Regelungen für die gesamte Schweiz schafft? Sollte eine Kurspflicht für alle Hundehaltende wieder eingeführt werden? Und wie wichtig ist es, den Import von Hunden aus dem Ausland besser zu kontrollieren? Darüber diskutieren im «Forum»:
· Hansueli Beer, Präsident Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG
· Jan Leitz, stellvertretender Geschäftsführer EDU Kanton Zürich
Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen. -
Bundesrat und bürgerliche Parteien wollen die Untermiete stärker regulieren. Zudem sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer einfacher Eigenbedarf geltend machen können. Doch die Linke bekämpft die beiden Änderungen.
Alle brauchen ein Dach über dem Kopf. Gleichzeitig herrscht in verschiedenen Regionen der Schweiz eine Wohnungsknappheit. Und die Angebotsmieten steigen seit Jahren stärker als die Löhne. Deshalb ist das Wohnen ein emotionales Thema.
Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung darüber, ob die Untermiete gesetzlich strenger geregelt wird: Neu dürfte eine Vermieterin die Untermiete verweigern, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll.
Auch in einem zweiten Bereich soll die Position der Eigentümer gestärkt werden: Sie sollen in Zukunft einfacher Eigenbedarf für ein Haus oder eine Wohnung geltend machen können, die sie besitzen. Gegen die beiden Vorlagen ergriff der Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum.
Debatte im «Forum»
Über die beiden Mietrechtsvorlagen diskutieren im «Forum»:
* Markus Meier, Direktor Hauseigentümerverband Schweiz. Er verspricht sich von den Ände-rungen mehr Rechtssicherheit.
* Walter Angst, Vorstandsmitglied Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband. Er befürchtet, dass die Position der Mieterinnen durch die Änderungen geschwächt würde.
Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen. -
Die FDP möchte die integrative Schule nach 13 Jahren abschaffen. In Basel und Zürich fordern Volksinitiativen das Ende der «Schule für alle». Umfragen zeigen, dass viele Lehrpersonen und Eltern das Modell für gescheitert halten.
Das sagen die Kritiker
Kritiker argumentieren, dass das Konzept an seine Grenzen stosse und das Niveau aller Schüler senke. Sie sehen Unruhe im Klassenzimmer und überforderte Lehrkräfte.
Das sagen die Befürworter
Befürworter hingegen betonen, dass Integration allen Kindern zugutekomme, insbesondere jenen mit Lernschwächen. Sie glauben, dass die Integration zu mehr Toleranz und Solidarität in der Gesellschaft führt.
Debatte im «Forum»
Ist die integrative Schule gescheitert? Braucht es wieder Kleinklassen? Oder ist es für Schülerinnen und Gesellschaft richtig und wichtig, dass alle Kinder in die Regelschule integriert werden? Darüber diskutieren im «Forum»:
• Sophie Blaser, Lehrerin Kindergartenstufe und Präsidentin Bildungskommission der Gewerkschaft VPOD
• Philipp Loretz, Sekundarschullehrer und Präsident des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB) -
An sechs Stellen sollen die Autobahnen gezielt ausgebaut werden, damit es künftig weniger stockt auf den Nationalstrassen. Doch dieses Rezept gegen den Stau ist umstritten.
In der Schweiz stehen die Autofahrerinnen und -fahrer immer länger im Stau. In den vergangen zehn Jahren hat sich die Zahl der Staustunden auf den Autobahnen gemäss dem Bund verdoppelt – auf über 40'000 Stunden im Jahr.
Sechs Projekte
Im Kampf gegen den Stau wollen der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit die Kapazität der Nationalstrassen erhöhen. Dies an neuralgischen Punkten in den Agglomerationen Bern, Basel, Genf, Schaffhausen und St. Gallen. Dafür sind Investitionen im Umfang von 5 Milliarden Franken vorgesehen. Mit dem Ausbau fliesse der Verkehr wieder besser und es könne Ausweichverkehr durch die Dörfer verhindert werden, so die Befürworterinnen und Befürworter.
Linker Widerstand
Doch gegen das Projekt haben rund 30 Verbände unter der Führung des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) das Referendum ergriffen. Die SP, die Grünen und die Grünliberalen lehnen den Ausbau ebenfalls ab. Sie argumentieren, der Ausbau führe zu mehr Verkehr und sei schädlich für das Klima.
Debatte im «Forum»
Führt der Ausbau der Autobahnen zu einem flüssigeren Verkehr oder am Ende zu mehr Stau? Darüber diskutieren im «Forum»:
* Bundesrat Albert Rösti. Der Verkehrsminister setzt sich für die Vorlage ein, weil sie zu mehr Sicherheit und weniger Stau auf den Strassen führe.
* Stéphanie Penher. Die Geschäftsführerin VCS bekämpft die Vorlage, weil sie ein Rezept der Vergangenheit sei und das Problem nicht löse. -
Wie soll in Zukunft die Gesundheitsfinanzierung funktionieren? 14 Jahre arbeitete das Parlament an einer Reform. Kompromisse wurden gemacht. Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament sagten «Ja» zur Vorlage. Der VPOD ergriff das Referendum und warnt vor einer «Scheinreform».
Am 24. November stimmt die Schweiz über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Gesundheitswesen ab.
Darum geht es
Leistenbruch oder Operation des Hallux valgus, was früher einen mehrtägigen Spitalaufenthalt zur Folge hatte, kann heute auch ambulant operiert werden. Will heissen, der Patient kommt morgens und kann einige Stunden nach der Operation wieder nach Hause gehen. Das kostet definitiv weniger als eine oder zwei Übernachtungen im Spital.
Wer bezahlt heute?
Bei ambulanten Eingriffen zu 100 Prozent die Krankenkasse. Beim Spitalaufenthalt bezahlt die Krankenkasse etwas weniger als die Hälfte, der grosse Rest übernimmt der Kanton.
Das soll sich ändern
EFAS, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen will, so wie es im Namen steht, eine einheitliche Finanzierung. Rund dreiviertel der Kosten soll in Zukunft die Krankenkasse bezahlen, der Rest der Kanton.
Zudem will man auch die Langzeitpflege in dieses neue Finanzierungsmodell einbinden.
Das sagt das Ja-Komitee
* Die Prämienzahlenden werden über alles gesehen entlastet
* Unnötige Behandlungen und Spitalaufenthalte werden vermieden
* Pflegeeintritte ins Heim werden verzögert, was Kosteneinsparungen bedeutet
Das sagt das Nein-Komitee
* Die Krankenkassenprämien werden durch EFAS weiter steigen
* Die Pflegeheimkosten für die einzelne Person werden noch höher ausfallen
* Der Druck auf das Pflegepersonal wird nochmals zunehmen, darunter wird die Qualität der Pflege leiden.
Im Forum diskutieren diese Gäste mit der Hörerschaft.
* Pro: Patrick Hässig, GLP-Nationalrat und dipl. Pflegefachmann
* Contra: Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD -
Mit Inkrafttreten des CO?-Gesetzes sollen Nachtzüge ab 2025 mit bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert werden. Doch die Förderung des Nachtzugverkehrs in europäische Städte soll dem Sparhammer zum Opfer fallen. Bundesrat Albert Rösti plant, die Gelder einzufrieren.
Die Massnahme ist Teil des Sparprogramms, mit dem der Bund ab 2027 jährlich 3.5 Milliarden Franken einsparen will. Doch der Plan von Albert Rösti stösst auf Widerstand. Das Parlament habe sich mehrmals für die Förderung der Nachtzüge ausgesprochen. Deshalb sei die geplante Streichung der Gelder rechtlich und politisch stossend, heisst es von Mitte-Links.
Unterstützung für sein Vorhaben bekommt Rösti aus dem bürgerlichen Lager. Es sei einfacher, geplante Subventionen gar nicht einzuführen, als bestehende Subventionen zu kürzen.
Gäste im "Forum"
Soll der Bund in die Nachtzüge investieren oder nicht? Ist der Entscheid von Bundesrat Rösti nötig, oder missachtet er den Willen des Parlaments? Darüber diskutieren im "Forum" die folgenden Gäste:
* Maya Tharian, Co-Präsidentin Junge Grünliberale Schweiz
* Jonas Lüthy, Präsident Jungfreisinnige Schweiz
* Widar von Arx, Professor für Verkehr und Mobilität an der Hochschule Luzern -
Schweizer Schulen werden zunehmend zu handyfreien Zonen. So sollen Schülerinnen und Schüler wieder mehr miteinander reden und besser vor Cybermobbing geschützt werden. Doch nicht alle halten Verbote für die richtige Lösung.
Das Smartphone. Es ist für viele Jugendliche die Verbindung zur Welt. Die intensive Nutzung führt aber auch dazu, dass Schülerinnen und Schüler weniger miteinander reden oder zusam-men spielen. Zu reden geben auch Fälle, in denen die Privatsphäre von Schülerinnen oder Leh-rerinnen verletzt wird, weil sie unerlaubterweise gefilmt werden.
Darauf reagieren viele Schulen, indem sie das Smartphone während des Unterrichts, aber auch während der Pausen verbieten. So wollen sie Missbräuche verhindern und die Schülerinnen und Schüler dazu ermuntern, wieder mehr miteinander zu reden und zu spielen.
Gäste im «Forum»
Sind Handyverbote an den Schulen die richtige Lösung? Darüber diskutieren im «Forum» die folgenden Gäste:
* Rahel Saladin, Sekundarlehrerin aus Embrach (ZH). Sie ist für ein Verbot.
* Daniel Betschart, Experte für Medienkompetenz bei Pro Juventute. Er ist gegen ein Verbot. -
Letzte Woche hat der Nationalrat entschieden, der Schweizer Armee vier Milliarden Franken mehr zur Verfügung zu stellen. Das Ziel: Die Schweiz soll angesichts der angespannten geopolitischen Lage ihre Armee modernisieren. Das sorgt für Diskussionen.
Gegner argumentieren: Die Schweiz als neutrales Land brauche keine so hohen Militärausgaben. Die Zusatzmilliarden könnten die finanzielle Stabilität gefährden und wichtige Ausgaben beeinträchtigen.
Befürworter sagen: Die Bedrohungslage habe sich verschlechtert. Die Armee brauche dringend mehr Geld für die Modernisierung.
Umstritten ist auch, woher die Zusatzmilliarden für die Armee kommen sollen. Diese Optionen stehen zur Debatte:
1. Sparen bei der Entwicklungshilfe
2. Sparen bei den Kantonen
3. Steuererhöhungen
4. Ausserordentlicher Fonds
5. Einsparungen im VBS selber
Mehr Geld für die Armee – ja oder nein? Und wenn ja: auf Kosten von wem? Der Entwicklungshilfe oder den Kantonen?
Das diskutieren Hörerinnen und Hörer in der Live-Diskussion «Forum» mit folgenden Gästen:
* Dominik Knill, Präsident der Schweizerischen Offiziersgesellschaft
* Roxane Steiger, Politische Sekretärin der GSoA
Moderation & Redaktion: Yvonne Hafner
Online: Eric Dauer -
Die Schweiz mit ihrem Strombedarf könne auf Kernenergie nicht verzichten, sagen die einen. Kernkraftwerke produzierten solid Strom. Eine Initiative ist eingereicht. Die andern sind verwundert bis empört. Erst 2017 hatte die Schweiz nein zu neuen AKWs gesagt. Zurück zum Start also in der AKW-Frage?
Energiegeladene Debatte
Befeuert wird die Diskussion zurzeit auch durch den Bundesrat, der mit einem angekündigten indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative neue Atomkraftwerke wieder ermöglichen möchte.
Forumsdiskussion
Im Forum diskutieren Hörerinnen und Hörer mit Gästen über die Frage, ob wir langfristig auf Strom aus Schweizer Atomkraftwerken angewiesen sind oder verzichten können.
Gäste
* Florian Kasser ist Präsident Allianz Atomausstieg und bei Greenpeace für das Nukleardossier zuständig. Für ihn ist klar, dass die Atomkraft nicht nachhaltig ist. Er sieht eine Zukunft ohne Atomstrom.
* Alexander Keberle ist Mitglied der Geschäftsleitung Economiesuisse, Bereichsleiter Umwelt, Energie und Infrastruktur. Für ihn ist klar, dass man die Kernkraft in Zukunft nicht aussen vor lassen kann. Er kann sich eine Zukunft mit Atomstrom vorstellen. -
100'000 beglaubigte Unterschriften braucht es, damit eine Initiative zustande kommt. Das Sammeln auf der Strasse ist oft kaum zu schaffen. Deshalb bieten gewerbliche Sammelfirmen ihre Dienste an. Nicht alle arbeiten dabei seriös. Es werden Unterschriften gefälscht. Das Vertrauen ist angeknackst.
Politik und anverwandte Kreise äusserten sich zu einem möglichen Verbot von gewerblichen Sammelfirmen. Es gibt Gründe dafür und Gründe dagegen.
Für ein gewerbliches Sammelfirmenverbot: Lisa Mazzone, Präsidentin Grüne Schweiz. Ihre Argumente:
* Die Demokratie ist nicht zu kaufen.
* Beim Sammeln für Initiativen und Referenden zählt die Überzeugungskraft.
* Wenn Geld im Spiel ist, führt dies zu Missbräuchen.
Gegen ein gewerbliches Sammelfirmenverbot: Susanne Brunner, Kantonsrätin SVP, ZH. Ihre Argumente
* Ein Verbot des bezahlten Sammelns schränkt die direkte Demokratie ein.
* Dann können nur noch mitgliederstarke Organisationen wie Gewerkschaften, NGOs oder grosse Parteien Initiativen oder Referenden einreichen.
* Wird bezahltes Sammeln verboten, verschiebt sich das Sammeln in die Schwarzarbeit. Das heisst: Komitees bezahlen zum Beispiel Studenten oder Senioren für das Unterschriftensammeln.
Im Forum diskutieren Lisa Mazzone, Präsidentin Grüne Schweiz und Susanne Brunner, Kantonsrätin SVP ZH, Geschäftsführende Partnerin bei Sammelplatz Schweiz mit Hörerinnen und Hörern. -
In der Schweiz gibt es bis zu 300'000 ausgesetzte, streunende Katzen. Diese vermehren sich unkontrolliert – gerade auch auf Bauernhöfen. Die ungewollten Büsis landen in überfüllten Tierheimen oder würden «illegal und qualvoll» getötet, klagen Tierschutzorganisationen.
Eine Kastrationspflicht für Katzen könnte weiteres Tierleid verhindern, sagen Tierschützerinnen. Doch verschiedene Motionen sind in der Vergangenheit schon gescheitert.
Auch ein Problem für die Biodiversität
Gemäss Bundesrat töten die beliebten Haustiere jedes Jahr 30 Millionen Vögel, aber auch hunderttausende Libellen, Schmetterlingen, Blindschleichen oder Eidechsen. Ein Problem für die Biodiversität. Der Verein Klimaschutz Schweiz diskutierte deshalb über eine Initiative für ein Moratorium für zehn Jahre.
«Unnötig» und «unverhältnismässig»
In Deutschland gibt es bereits über 1500 Gemeinden und Städte, die eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen haben. Der Bundesrat findet eine solche Pflicht hingegen «unverhältnismässig». Auch Landwirte wehren sich gegen einen möglichen Zwang, Katzen zu kastrieren. Bauern bräuchten Katzen zum «Mausen». Zudem sei eine solche Pflicht ein unnötiger Eingriff in die Freiheit. Stattdessen sei bei den Katzenhalterinnen und -haltern Selbstverantwortung gefragt.
Sollen Katzen zwangskastriert werden? Braucht es einen Büsi-Stopp? Oder ist das unverhältnismässig und ein unnötiger Eingriff in die Freiheit der Tierhalterinnen? Darüber diskutieren im «Forum»:
Esther Geisser, Gründerin und Präsidentin der Tieschutzorganisation Network for Animal Protection (NetAP)
Martin Haab, Präsident Zürcher Bauernverband (ZBV), SVP-Nationalrat -
Am 22. September stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Reform der beruflichen Vorsorge ab. Die Reform soll die Finanzierung der 2. Säule stärken, das Leistungsniveau insgesamt erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten verbessern.
Bundesrat und Parlament haben sich für die BFG-Reform ausgesprochen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage nun zur Abstimmung kommt.
Das verändert sich mit der BVG-Reform
* Der Umwandlungssatz definiert die Höhe der ausbezahlten BVG-Rente aus dem angesparten Altersguthaben. Mit der Reform wird der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6.8% auf 6% gesenkt.
* Um eine Kürzung der künftigen Renten möglichst zu verhindern, gibt es verschiedene Ausgleichsmassnahmen. Einerseits wird der versicherte Lohn erhöht, indem der heute fixe Koordinationsabzug (25725.-) durch einen Prozentualen Abzug (20%) ersetzt wird. Dies führt insbesondere bei tiefen Einkommen zu einer höheren Rente. Andererseits gibt es für die Übergangsgeneration (Personen, die in den nächsten 15 Jahren pensioniert werden) einen Rentenzuschlag (abgestuft nach Jahrgang und Altersguthaben). Dieser gleicht die tiefere Rente aufgrund des tieferen Umwandlungssatzes aus.
* Die Eintrittsschwelle für den Zugang zur Beruflichen Vorsorge wird von 22050.- auf 19845.- gesenkt. So werden schätzungsweise 70 000 Personen zusätzlich in der 2. Säule und 30 000 mit einem höheren Lohn versichert. Vor allem Frauen würden davon profitieren.
* Die prozentualen Lohnabzüge werden für die 25-34-Jährigen leicht erhöht, für die älteren Arbeitnehmenden werden sie leicht gesenkt. Damit werden ältere Personen auf dem Arbeitsmarkt weniger benachteiligt.
Pro Argumente
Die Reform wird breit von den politischen Parteien (SVP, FDP, Die Mitte, GLP, EVP), Wirtschaftsverbänden und Fachverbänden unterstützt.
Die Finanzierung der 2. Säule werde damit langfristig gesichert, das Leistungsniveau wird ingesamt erhalten. Teilzeitarbeitende, Personen mit mehreren Jobs, und Personen mit tiefen Einkommen erhalten neu eine Rente. Davon profitieren vor allem auch viele Frauen. Und ältere Arbeitnehmende haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Contra Argumente
Die Nein-Kampagne wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund koordiniert. Auch SP, Grüne und Travail.Suisse lehnen die Initiative ab. Von der Reform würden nur die Banken, Versicherungskonzerne und Pensionskassen profitieren, welche noch mehr Geld in der Kasse hätten.
Die Gegner sprechen vom "BVG-Bschiss". Alle Generationen müssten mehr bezahlen für weniger Rente. Vor allem Personen mit tiefen Löhnen wären stark betroffen. Gerade Frauen würden nicht bessergestellt, denn es fehlten Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit. Viele Mehrfachbeschäftige wie z.B. Tagesmütter oder Reinigungskräfte hätte weiterhin keine Pensionskasse.
Die Vorlage ist komplex und umstritten. Wie viele Menschen profitieren tatsächlich von der Reform und wer sind die Verlierer? Ist die Reform nun von Vorteil für die Frauen oder nicht? Ist die BVG-Reform nötig oder unfair? Darüber diskutieren im "Forum":
* Ja zur BVG-Reform: Barbara Zimmermann-Gerster, Leiterin Sozialpolitik, Schweizerischer Arbeitgeberverband
* Nein zur BVG-Reform: Gabriela Medici, Zentralsekretärin für Sozialversicherungen, Schweizerischer Gewerkschaftsbund -
Die Biodiversitätsinitiative will mehr Geld und mehr Flächen für den Artenschutz zur Verfügung stellen. Doch die Landwirtschaft wehrt sich dagegen.
Die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» wurde Anfang September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereicht. Die Initiative will Bund und Kantone verpflichten, die Artenvielfalt, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser zu schützen. Sie fordert für den Erhalt der Biodiversität mehr Flächen und mehr Gelder der öffentlichen Hand. Zahlengrössen nennt sie dabei nicht. Unterstützt wird die Initiative von SP und Grünen. Die bürgerlichen Parteien sind dagegen, ebenso der Bauernverband.
Gäste im «Forum»
* Franziska Grossenbacher, stellvertretende Geschäftsführerin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Sie sagt, die Initiative sei dringend nötig, weil die Artenvielfalt in der Schweiz zurückgeht.
* Martin Rufer, Direktor des Schweizerischen Bauernverbands. Er sagt, die Initiative sei unnötig, weil die Schweiz schon genug tue für die Artenvielfalt. -
Heute lernen die Kinder ab der dritten Klasse eine erste Fremdsprache. Ab der fünften Klasse die zweite. Zu viel, sagen Kritiker, die deutsche Sprache komme so zu kurz. Falsch, sagen Befürworterinnen, nach Anfangsschwierigkeiten laufe der Frühfremdsprachenerwerb immer besser.
Seit rund 15 Jahren lernen Kinder in der obligatorischen Schulzeit 2 Fremdsprachen. Bereits ab der dritten Klasse steht mit drei Lektionen pro Woche eine erste Fremdsprache auf dem Programm. Die zweite Fremdsprache beginnt in der 5. Klasse.
Frühfranzösisch oder Frühenglisch - so sieht es aus
* In 6 Kantonen (BE, BL, BS, FR, SO und VS) wird ab der dritten Klasse Französisch unterrichtet. Englisch ab dem 5. Schuljahr.
* In 14 Kantonen (LU, AG, ZH, SH, ZG, SZ, GL, SG, UR, OW, NW, AR, AI, TG) wird Englisch ab der 3. Klasse unterrichtet (ZH zum Teil schon schon ab der 2. Klasse), Französisch ab der 5. Klasse.
* In 5 Kantonen (JU, NE, FR, VD, GE) wird Deutsch aber der 3. Klasse unterrichtet, Englisch ab der 5. Klasse
* Besondere Situation in den Kantonen TI und GR: Je nach Sprachregion Deutsch, Italienisch oder Romanisch als erste Fremdsprache.
Was sagen Sie zum Frühfremdsprachenerwerb? Diskutieren Sie mit im Forum mit diesen Gästen:
* Heinz Herzog, Kantonsrat EDU, Kanton St. Gallen: «Für viele Kinder ist Dialekt die erste Sprache. Hochdeutsch somit die erste Fremdsprache. Zuerst sollte Hochdeutsch gut gelernt werden, bevor man mit der nächsten Fremdsprache beginnt.»
* Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin des Dachverbandes der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz: «Kinder lernen spielerisch und sind neugierig. Französisch und Englisch, gut unterrichtet, weitet den Horizont der Kinder.» -
In der Sommersession hat das Parlament mehrere Verschärfungen im Asylbereich beschlossen. Die bürgerliche Mehrheit setzt auf Abschreckung. Die Linke pocht hingegen auf die humanitäre Tradition der Schweiz.
Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in einen Drittstaat überführen? Vom Parlament letzte Woche so entschieden. Schweizer Asylverfahren ins Ausland verlegen? Der Nationalrat will dies prüfen lassen. Den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine einschränken? Am vergange-nen Mittwoch vom Ständerat beschlossen.
Asyldebatte im «Forum»
Wie geht es mit der Schweizer Asylpolitik weiter? Darüber debattierten am Donnerstag, 20. Juni, die folgenden Gäste in der Live-Diskussionssendung «Forum»:
* Andrea Caroni, FDP-Ständerat aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden und Mitglied der Staatspolitischen Kommission des Ständerats
* Céline Widmer, SP-Nationalrätin aus dem Kanton Zürich und Mitglied der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats -
Das Parlament hat für den Bahnausbau bis ins Jahr 2035 über 300 Bahnausbauprojekte beschlossen. Kostenpunkt: 25 Milliarden Franken. Das lässt sich für den ehemaligen SBB-Chef Benedikt Weibel nicht finanzieren. Er schlägt Alarm und fordert einen Baustopp.
Die Weichen für die Zukunft sind gestellt
Bis 2035 soll die Bahninfrastruktur so ausgebaut sein, dass 30 Prozent mehr Passagiere befördert werden können. Bis 2050 will der Bund den Marktanteil von Zug und Bus verdoppeln.
Für die verschiedenen Ausbauschritte bis 2035 hat das Parlament 25 Milliarden Franken bewilligt. Weitere Investitionsvorhaben im Umfang von über 20 Milliarden Franken sollen 2026 gesprochen werden.
Wer trägt die Folgekosten?
Die Investitionen verursachen höhere Systemkosten. Jeder investierte Franken führt zu 7 Prozent Folgekosten. Aktuell betragen die Leistungen von Bund und Kantonen an die SBB jährlich rund 4 Mrd. Franken. Mit den geplanten Investitionen bis 2035 erhöhen sich die jährlichen Folgekosten um 1.6 Milliarden Franken.
Optimierung besser als Ausbau?
Weibel kritisiert fehlende Angebotskonzepte. Es werden Milliarden für Infrastrukturausbauten beschlossen, bevor diskutiert wird, wie die neuen Geleise sinnvoll genutzt werden können. Das Geld liesse sich besser investieren. Mit einer optimalen Planung, besserem Rollmaterial und der Digitalisierung der Zugsteuerung, könnten bereits heute 25 Prozent mehr Züge angeboten werden.
Geld vernünftig investieren
Dem widerspricht Ueli Stückelberger, Direktor Verband öffentlicher Verkehr. Die Digitalisierung sei nicht die Lösung aller Probleme. Zudem mache eine Verdichtung des Fahrplans das System störungsanfällig.
Auch hält Stückelberger nichts von einem Baustopp. Eine wachsende Schweiz brauche einen wachsenden ÖV. Jedoch plädiert auch er für einen vernünftigen Ausbau. Es muss nicht alles gebaut werden, was möglich ist.
Ist der vom Parlament beschlossene Bahnausbau nötig oder übertrieben? Welche Ausbauprojekte sind dringend, auf welche kann man verzichten? Darüber diskutieren im «Forum»:
* Benedikt Weibel, Ex-SBB-Chef und Publizist
* Ueli Stückelberger, Direktor Verband öffentlicher Verkehr
* Michael Töngi, Nationalrat Grüne Luzern - Show more