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  • Die Mitte fordert eine Kostenbremse im Gesundheitswesen: Steigen die Gesundheitskosten im Vergleich zu den Löhnen und der Wirtschaft zu stark an, müssen Massnahmen ergriffen werden. In der «Abstimmungs-Arena» trifft dazu Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider auf Mitte-Präsident Gerhard Pfister.

    Wie bekommt die Schweiz die steigenden Krankenkassenprämien in den Griff? Für die Mitte ist klar: Mit ihrer Kostenbremse-Initiative soll die «Prämienexplosion» gestoppt und das Kostenwachstum gebremst werden. Konkret soll der Bund Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen, wenn die Gesundheitskosten stärker steigen als die Löhne – und zwar in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Krankenkassen und Leistungserbringenden. Damit werde die Ursache des Prämienanstiegs an der Wurzel gepackt, argumentieren die Befürworterinnen. Bereits heute könnten rund sechs Milliarden Franken pro Jahr ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Die Initianten wollen deshalb alle Akteure des Gesundheitswesens in die Verantwortung nehmen.

    Dringend notwendig oder viel zu starr?
    Unterstützung für ihre Initiative erhält die Mitte nur von der EVP. Alle anderen Parteien haben – wie der Bundesrat – die Nein-Parole beschlossen. Die geforderte Kostenbremse sei zu starr, weil sie das erlaubte Kostenwachstum einseitig an die Entwicklung der Löhne und der Wirtschaft kopple. Das Nein-Lager befürchtet, dass die Einführung einer Kostenbremse zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung führen könnte. Stattdessen sollen mit dem indirekten Gegenvorschlag Kostenziele für die obligatorische Krankenversicherung festgelegt werden.

    Hilft die Kostenbremse-Initiative, die Ursachen des Prämienanstiegs zu bekämpfen und die Bevölkerung zu entlasten? Oder führt die Kostenbremse dazu, dass notwendige Behandlungen auf die lange Bank geschoben werden müssen?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 31. Mai 2024 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage:
    – Gerhard Pfister, Präsident Die Mitte;
    – Erich Ettlin, Ständerat Die Mitte/OW; und
    – Marc Rüdisüli, Präsident Junge Mitte.

    Gegen die Initiative treten an:
    – Elisabeth Baume-Schneider, Bundesrätin und Vorsteherin EDI;
    – Yvonne Gilli, Präsidentin Verband Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH; und
    – Hannes Germann, Ständerat SVP/SH.

  • Nemos Sieg am Eurovision Song Contest vor knapp zwei Wochen sorgte weltweit für Schlagzeilen. Zu reden gibt nicht nur der Auftritt, sondern auch Nemos Forderung an die Schweizer Politik nach einem dritten Geschlechtseintrag für nonbinäre Menschen.

    Vor zwei Jahren erteilte der Bundesrat der Einführung eines dritten Geschlechts eine Absage mit der Begründung, dass die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür «derzeit nicht gegeben» seien. Nemos Triumph am ESC setzt die Debatte rund um ein drittes Geschlecht jetzt erneut auf die politische Agenda: «Ich setze mich ganz klar für einen dritten Geschlechtseintrag ein», sagte Nemo vor den Medien. Auch ein Treffen mit Justizminister Beat Jans ist geplant.

    Die SP und die Grünen unterstützen die Forderung nach einem dritten amtlichen Geschlecht klar. Die Schweiz habe im internationalen Vergleich grossen Nachholbedarf.

    Sind die Hürden zu gross?
    Wie eine gesetzliche Grundlage, die vom binären Geschlechtsmodell abweicht, aussehen könnte, ist umstritten. Bürgerliche Parteien sprechen sich gegen die Einführung eines dritten Geschlechtseintrages aus und weisen auf rechtliche Herausforderungen und Hürden im Alltag hin, da zahlreiche Gesetze und Verordnungen am amtlichen Geschlecht anknüpfen würden. Bekannte Beispiele sind etwa die Militärdienstpflicht oder getrennte Haftanstalten. Kritik gibt es vor allem von der SVP: Auch wenn jede Person sich fühlen könne, wie sie wolle, sei es nicht die Aufgabe des Staates, Gefühle amtlich zu registrieren.

    Soll die Schweiz einen dritten Geschlechtseintrag einführen oder sind die Hürden für die Umsetzung zu gross?

    Zu diesen Fragen begrüsst Mario Grossniklaus am 24. Mai in der «Arena»:
    – Sandro Niederer, Geschäftsleitung Transgender Network Switzerland;
    – Tamara Funiciello, Co-Präsidentin SP Frauen und Nationalrätin SP/BE;
    – Esther Friedli, Ständerätin SVP/ SG; und
    – Christina Bachmann-Roth, Präsidentin Mitte Frauen Schweiz.

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  • Das Stromversorgungsgesetz will den Ausbau von Wind-, Wasser- und Solarenergie beschleunigen und damit die Versorgungssicherheit stärken. Gegen das Gesetz haben Landschaftsschützende das Referendum ergriffen.

    SVP-Bundesrat Albert Rösti stellte beim Auftakt zum Abstimmungskampf vor den Medien klar: «Wir brauchen mehr Strom. Viel mehr Strom.» Laut Energieminister soll das Stromversorgungsgesetz Abhilfe schaffen. Es leiste einen wichtigen Beitrag zu einer unabhängigen und fossilfreien Stromproduktion. Die Vorlage enthält Ziele und Massnahmen für den raschen Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. So sollen etwa die Planung und der Bau von Wasserkraftwerken, Wind- und Solaranlagen erleichtert werden. Eine breite Allianz von Parteien, Natur- und Wirtschaftsverbänden ist dafür. Eine Allianz aus SVP und kleinen Naturschutzorganisationen ist dagegen.

    Aus Sicht der Gegnerschaft rund um die Umweltorganisation Fondation Franz Weber und das Bündnis für Natur und Landschaft ist mit dem Stromversorgungsgesetz der Naturschutz gefährdet. Denn bei einem Ja zum Gesetz habe die Stromproduktion Vorrang gegenüber allen anderen Interessen. Ausserdem werde im Namen des Klimaschutzes die Natur verschandelt. Dies sieht auch die SVP so. Sie beschloss an ihrer nationalen Delegiertenversammlung auf Antrag der Parteileitung die Nein-Parole und stellte sich gegen den eigenen Bundesrat. Deshalb kommt es in der «Abstimmungs-Arena» zum Stromversorgungsgesetz zum Duell zwischen Bundesrat Albert Rösti und SVP-Parteileitungsmitglied Magdalena Martullo-Blocher.

    Kann mit dem Stromversorgungsgesetz die Versorgungssicherheit gestärkt werden? Oder wird damit der Naturschutz ausgehöhlt?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 17. Mai 2024 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage:
    – Albert Rösti, Bundesrat;
    – Nadine Masshardt, Nationalrätin SP/BE;
    – Christian Wasserfallen, Nationalrat FDP/BE; und
    – Thomas Vellacott, Geschäftsleiter WWF Schweiz.

    Gegen die Vorlage treten an:
    – Magdalena Martullo-Blocher, Vizepräsidentin SVP;
    – Vera Weber, Präsidentin Fondation Franz Weber;
    – Elias Vogt, Präsident Verband Freie Landschaft Schweiz; und
    – Hans Weiss, Vorstandsmitglied Referendumskomitee.

  • Greift der Staat in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person ein, muss diese zustimmen – das fordert die Freiheitsinitiative. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sei bereits heute ein Grundrecht, sagt das Nein-Lager.

    Während der Corona-Pandemie ergriff der Bundesrat teils einschneidende Massnahmen mit dem Ziel, die Schweizer Bevölkerung vor dem Virus zu schützen. Teil davon war unter anderem die Zertifikatspflicht. Vor diesem Hintergrund wurde die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» von einem Komitee rund um die Freiheitliche Bewegung Schweiz eingereicht.

    Initiativkomitee will Rechtssicherheit

    Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass für Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Jeder Mensch solle frei über seinen Körper bestimmen können und die Politik und Pharmaindustrie solle nicht darüber entscheiden, ob beispielsweise Impfungen oder implantierbare Mikrochips in den Körper kommen. Zudem darf eine Person, die einen Eingriff verweigert, künftig gemäss Initiativtext weder bestraft noch beruflich oder sozial benachteiligt werden.

    Laut Initiativkomitee könnte das Parlament bei einem Ja Rechtssicherheit schaffen und gesetzlich festlegen, was körperliche und geistige Unversehrtheit bedeutet. Zudem dürften die Grundrechte beispielsweise nicht mehr vom Impfstatus abhängig gemacht werden.

    Nein-Lager warnt vor unklaren Folgen

    Das Nein-Lager betont, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit gemäss Bundesverfassung bereits heute gilt – auch für Impfungen. Der Bund könne das Grundrecht zwar einschränken, allerdings nur aus sehr wichtigen Gründen und unter ganz bestimmten Bedingungen, so die Gegnerinnen und Gegner der Freiheitsinitiative. Ausserdem warnen sie vor den Folgen, welche die Initiative für die Arbeit der Justiz und Polizei haben könnte, etwa für Eintrittsuntersuchungen im Strafvollzug.

    Ist die körperliche und geistige Unversehrtheit in der Schweiz bereits ein Grundrecht? Oder braucht es mehr Rechtssicherheit? Und hätte ein Ja zur Initiative Folgen für die Arbeit der Polizei und Justiz?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 10. Mai 2024 in der «Abstimmungsarena» als Befürworter der Initiative:

    - Richard Koller, Präsident Freiheitliche Bewegung Schweiz und Initiant;
    - Philipp Gut, Journalist und SVP-Mitglied; und
    - Pirmin Schwander, Ständerat SVP/SZ.

    Gegen die Initiative treten an:

    - Beat Flach, Nationalrat GLP/AG und Co-Präsident Nein-Komitee;
    - Daniel Jositsch, Ständerat SP/ZH; und
    - Maya Bally, Nationalrätin Die Mitte/AG.

  • Niemand soll mehr als zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen – das fordert die SP mit ihrer Prämien-Entlastungs-Initiative. Das führe zu Mehrkosten und in der Folge zu Steuererhöhungen, befürchtet das Nein-Lager. Am 9. Juni 2024 entscheidet die Stimmbevölkerung.

    Die steigenden Krankenkassenprämien zählen zu den Hauptsorgen der Schweizer Bevölkerung. Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative will die SP Abhilfe schaffen: Künftig soll eine versicherte Person höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Für den Rest sollen Bund und Kantone mit Prämienverbilligung einspringen.

    Nachhaltige Lösung oder Symptombekämpfung?
    Eine Deckelung der Prämien sei nötig, weil diese in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich stärker gestiegen seien als die Löhne und Renten, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter. Das führe dazu, dass mittlerweile auch für die Mittelschicht die Krankenkassenprämien unbezahlbar geworden seien.

    Die Gegenseite warnt derweil vor den Kosten der Initiative. Gemäss Schätzungen des Bundes belaufen sich die jährlichen Mehrausgaben bei Annahme der Initiative für Bund und Kantone auf 3,5 bis 5 Milliarden Franken. Um diese zu finanzieren, werde man um Steuererhöhungen oder Sparmassnahmen nicht herumkommen, so das Nein-Lager.

    Gegenvorschlag nimmt Kantone in die Pflicht
    Die Bevölkerung befindet am 9. Juni 2024 nicht nur über die Initiative, sondern auch über den indirekten Gegenvorschlag, den Bundesrat und Parlament ausgearbeitet haben. Dieser sieht vor, dass die Kantone künftig einen Mindestbetrag für die Prämienverbilligung aufwenden müssen, um die Prämien für einkommensschwache Personen zu verbilligen.

    Entlastet die Initiative der SP den Mittelstand? Oder droht am Ende ein Nullsummenspiel? Und was bringen Initiative und Gegenvorschlag im Kampf gegen die steigenden Gesundheitskosten?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 3. Mai 2024 in der «Abstimmungsarena» als Befürworterinnen und Befürworter der Initiative:
    – Mattea Meyer, Co-Präsidentin SP;
    – Daniel Lampart, Chefökonom SGB; und
    – Philippe Luchsinger, Präsident MFE Haus- und Kinderärzte Schweiz.

    Gegen die Initiative treten an:
    – Elisabeth Baume-Schneider, Bundesrätin;
    – Thierry Burkart, Präsident FDP; und
    – Michaela Tschuor, Regierungsrätin Die Mitte/LU.

  • Grossbritannien will Asylsuchende nach Ruanda abschieben, Deutschland die Grenzkontrollen ausweiten. Nun werden ähnliche Forderungen auch in der Schweiz laut. Braucht es neue Wege in der Asylpolitik?

    Nach monatelanger Diskussion verabschiedete das britische Parlament diese Woche einen Gesetzesentwurf zum umstrittenen Asylpakt mit Ruanda. Irregulär eingereiste Migrantinnen und Migranten sollen nach Ruanda gebracht werden, um dort Asyl zu beantragen. Auch Deutschland will in der Asylpolitik die Schraube anziehen. So kündigte Nancy Faeser nach einem Treffen der Innenminister der deutschsprachigen Länder in Basel an, dass man mit Blick auf die anstehende Fussball-EM die Grenzkontrollen ausweiten werde. Dies befeuert ähnliche Diskussionen auch in der Schweiz. Handelt es sich dabei um sinnvolle neue Wege in der Asylpolitik? Oder braucht es andere Massnahmen?

    Im Fokus der Schweizer Asylpolitik steht derzeit unter anderem die eritreische Diaspora. Ein Grund: Eritreerinnen und Eritreer haben in der Schweiz jüngst mit gewalttätigen Auseinandersetzungen für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Dabei gerieten Anhänger und Gegner des eritreischen Langzeit-Herrschers aneinander. Überdies berät die Staatspolitische Kommission des Nationalrats diese Woche unter anderem einen Vorstoss zu abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea, die nicht in ihr Heimaland zurückgeführt werden können: Diese sollen die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen müssen. Muss die Schweiz einen neuen Umgang mit Asylsuchenden aus Eritrea finden?

    Als vor über zwei Jahren der Ukrainekrieg ausbrach, aktivierte der Bund für Geflüchtete aus der Ukraine den Schutzstatus S. Heute leben in der Schweiz knapp 65'000 Menschen mit diesem Status. Dabei sind nur rund 24 Prozent der erwerbsfähigen Personen erwerbstätig. Ist es an der Zeit, Ukrainerinnen und Ukrainern unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, um so die Erwerbstätigkeit zu fördern? Oder sind, zumal seit Ende 2023 die Schutzquote für eingegangene Gesuche gesunken ist, für Menschen aus der Ukraine inskünftig normale Asylverfahren anzuwenden?

    Zu diesen Fragen begrüsst Nathalie Christen am 26. April 2024 in der «Arena»:
    – Pascal Schmid, Nationalrat SVP/TG;
    – Nina Schläfli, Nationalrätin SP/TG;
    – Petra Gössi, Ständerätin FDP/SZ;
    – Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne/ZH; und
    – Claudio Martelli, stv. Direktor Staatssekretariat für Migration SEM.

  • Die Diskussion über den Klimaschutz in der Schweiz ist neu entfacht. Die Klima-Seniorinnen verzeichneten letzte Woche einen überraschenden Erfolg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ist die Schweizer Klimapolitik auf Kurs? Oder braucht es jetzt mehr Massnahmen?

    Die Schweiz muss mehr für den Klimaschutz tun, urteilt der EGMR in Strassburg. Zum ersten Mal wurde ein Land wegen unzureichendem Klimaschutz verurteilt. Das Urteil ist rechtlich bindend für die Schweiz, die Klimapolitik muss nun überprüft werden. Während Links-Grün eine rasche Umsetzung des Urteils fordert, üben Exponenten aus der Mitte und der FDP Kritik an den Strassburger Richtern. Die SVP sieht im Urteil einen Skandal und fordert gar den Austritt aus dem Europarat. Ist Klimaschutz ein Menschenrecht? Oder widerspricht das Klimaurteil den Grundsätzen der Schweizer Demokratie?

    Netto-Null bis 2050
    Fakt ist: Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klima-Abkommens zusammen mit 190 weiteren Staaten dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren. Zudem will die Schweiz, ausgehend vom Klima-Abkommen mit Paris, bis 2050 netto-null erreicht haben. Diese Ziele sollen hauptsächlich im CO2-Gesetz und im Klimaschutzgesetz umgesetzt werden. Reichen diese Massnahmen aus, damit die Schweiz ihre Klimaziele erreicht? Oder ist eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 sowieso unrealistisch?

    Klima-Aktivistinnen im Aufwind
    Für die Klimastreik-Bewegung ist der Fall klar: Die Schweiz muss dringend handeln und das Urteil von Strassburg so schnell wie möglich umsetzen. Bei einem globalen Klimastreik am Freitag wollen die Klima-Aktivisten auch in vier Schweizer Städten mit Kundgebungen auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Am Zürcher Sechseläuten sorgte bereits eine Abspaltung der Gruppe «Renovate Switzerland» mit einer Protestaktion für Aufsehen: Mehrere Personen begossen sich während des Umzugs mit einer schwarzen Flüssigkeit. Einen Tag später störten Klima-Aktivisten einen Anlass im Verkehrshaus Luzern. Sind diese Aktionen gerechtfertigt? Oder schadet es den Anliegen des Klimaschutzes?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 19. April 2024 in der «Arena»:
    – Christian Imark, Nationalrat SVP/SO;
    – Nicola Siegrist, Präsident Juso Schweiz;
    – Christian Wasserfallen, Nationalrat FDP/BE; und
    – Aline Trede, Fraktionspräsidentin Grüne.

  • Zwei grosse Themen beherrschen die politische Woche: Das historische Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Klage der Klima-Seniorinnen – und der mit Spannung erwartete Bericht des Bundesrates zur Aufarbeitung der CS-Krise. In der «Arena» wird beides debattiert.

    Grosser Erfolg für die Klimaseniorinnen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt. Die Schweiz wird dafür gerügt, die Seniorinnen zu wenig vor dem Klimawandel zu schützen.

    Bei den Schweizer Parteien löst der Richterspruch zum Klimaschutz gemischte Reaktionen aus. Während die Grünen von einem Sieg für die Klimagerechtigkeit sprechen und ein schnelles Umsetzen des Urteils fordern, verurteilt die SVP die «Einmischung fremder Richter» und verlangt, dass die Schweiz aus dem Europarat austritt. Was für eine Bedeutung hat das EGMR-Urteil für die Schweiz? Und wie muss der Bundesrat nun reagieren?

    Seitdem die UBS die CS geschluckt hat, beschäftigt sich die Politik mit der Frage: Wie kann in Zukunft eine Grossbank untergehen, ohne im schlimmsten Fall eine ganze Volkswirtschaft mitzureissen? Der Bundesrat schlägt 22 Massnahmen vor, um eine Wiederholung des CS-Debakels zu verhindern. Diese reichen von Massnahmen gegen Versagen des Managements, über mehr Macht für die Finma bis hin zu stärkeren Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken. Kann so ein weiteres Erdbeben auf dem Finanzplatz verhindert werden? Oder braucht es noch griffigere Massnahmen zur Regulierung der Grossbanken?

    Zum Klima-Urteil und zum Banken-Bericht begrüsst Sandro Brotz am 12. April 2024 in der «Arena»:

    – Lars Guggisberg, Nationalrat SVP/BE;
    – Céline Widmer, Nationalrätin SP/ZH;
    – Tiana Moser, Ständerätin GLP/ZH; und
    – Beat Walti, Nationalrat FDP/ZH.

    Ausserdem im Studio:

    – Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin Verein Klimaseniorinnen; und
    – Roman Studer, CEO Schweizerische Bankiervereinigung.

  • Der Abstimmungskampf um das Stromversorgungsgesetz ist eröffnet: Diese Woche lanciert das Ja-Lager seine Kampagne. Bundesrat Albert Rösti erhält derweil Widerstand aus den eigenen Reihen: Die SVP-Delegierten stellten sich jüngst gegen ihn. Droht seine wichtigste Vorlage bereits zu scheitern?

    Fast geschlossen hat das Parlament letzten Herbst das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, den sogenannten Mantelerlass, verabschiedet. Das neue Stromversorgungsgesetz soll den Ausbau von Wind-, Wasser-, und Solarenergie beschleunigen und damit die Versorgungssicherheit der Schweiz gewährleisten. Gegen das Gesetz haben Landschaftsschützer, unter anderem die Umweltorganisation Fondation Weber, das Referendum ergriffen. Am 9. Juni gelangt die Vorlage zur Abstimmung.

    Nachdem das Gesetz im Parlament auch von der SVP mehrheitlich unterstützt wurde, hat sich der Wind nun gedreht: Die Delegiertenversammlung beschloss auf Antrag der Parteileitung die Nein-Parole – und stellte sich damit gegen ihren Bundesrat und Energieminister Albert Rösti. Der Ausbau von Solar- und Windkraft sichere die Stromversorgung nicht, so ihr Argument; damit könne der Ausstieg aus der fossilen Energie nicht kompensiert werden. Mit der Vorlage werde die Versorgungssicherheit gerade gestärkt, sagt hingegen das Ja-Lager; schliesslich fördere das Gesetz den Ausbau der einheimischen Energieproduktion und mache die Schweiz unabhängiger von ausländischem Strom.

    Stärkt oder schwächt das Stromversorgungsgesetz nun die Versorgungssicherheit der Schweiz? Und steht das Stromgesetz mit dem Nein der SVP auf der Kippe?

    Naturschutz unter Druck?
    Gegen das Stromversorgungsgesetz kämpft auch das Referendumskomitee rund um die Umweltorganisation Fondation Weber und das Bündnis für Natur und Landschaft. Das Gesetz gefährde Natur- und Landschaftsschutz und stehe im Widerspruch zur Verfassung. Denn die Energiegewinnung habe bei einem Ja zum Gesetz Vorrang gegenüber allen anderen Interessen. Dem Umweltschutz werde sehr wohl Rechnung getragen, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter. Das Gesetz schreibe ausdrücklich vor, dass die Kantone bei der Suche nach geeigneten Standorten den Naturschutz berücksichtigen und Ausgleichsmassnahmen treffen müsse.

    Wird der Schutz von Natur und Landschaft im Stromversorgungsgesetz ausreichend berücksichtigt?

    Debatte um Kernenergie
    Im Zuge der Diskussion um eine sichere Stromversorgung wurde nun auch die Kernkraft wieder auf die politische Agenda gesetzt. Die Initiative «Blackout stoppen», die kürzlich zustande gekommen ist, will den Bau neuer Kernkraftwerke wieder erlauben. Und der Energiekonzern Axpo plant, das älteste KKW der Welt in Beznau länger am Netz zu lassen.

    Ist die Kernkraft-Debatte nötig, um die Schweizer Versorgungssicherheit langfristig zu sichern? Oder lenkt sie vom raschen Ausbau der Erneuerbaren ab?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 5. April 2024 in der «Arena»:

    – Thomas Matter, Vizepräsident SVP;
    – Susanne Vincenz-Stauffacher, Parteileitung FDP;
    – Philipp Matthias Bregy, Parteipräsidium Die Mitte;
    – Florence Brenzikofer, Vizepräsidentin Grüne; und
    – Vera Weber, Präsidentin Fondation Franz Weber.

  • Krankenkassenprämien, Mieten, Lebensmittelpreise: Das Leben in der Schweiz wird 2024 teils massiv teurer. Dies spüren gerade auch viele Familien in ihrem Haushaltsbudget. Muss die Politik jetzt handeln? Und: Wo kann sie den Hebel ansetzen?

    «Die finanzielle Situation von Familien in der Schweiz spitzt sich zu», so die Botschaft des jüngst publizierten Familienbarometers von Pro Familia. Rund die Hälfte der Familien gibt gemäss der repräsentativen Studie an, dass das zur Verfügung stehende Einkommen nur knapp oder gar nicht reicht. Eine Folge: Für vier von zehn Familien sind auch die Kosten ein Grund, auf weitere Kinder zu verzichten.

    Ein Blick auf die helvetische Gemütslage zeigt: Die steigenden Krankenkassenprämien zählen zu den grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer. Im Juni stehen gleich zwei Volksinitiativen zur Abstimmung, die das Problem anpacken wollen. Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP fordert, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres Einkommens für Prämien ausgeben müssen. Deshalb soll die Prämienverbilligung ausgebaut werden. Die Mitte ihrerseits will mit der Kostenbremse-Initiative erreichen, dass Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zu den Löhnen zu stark steigen. Was spricht für und was gegen die beiden Initiativen? Was soll die Politik tun gegen die steigenden Gesundheitskosten?

    Einen weiteren wichtigen Posten im Haushaltsbudget vieler Familien stellen die Wohnkosten dar. Am 1. April kommt es für viele Mieterinnen und Mieter aufgrund des gestiegenen Referenzzinssatzes zu einer erneuten Erhöhung der Mieten. Explodierende Mieten und Wohnungsknappheit sind vor allem in Städten und Agglomerationen ein Problem. Während seitens linker Parteien regelmässig der Ruf nach Mietzinskontrolle und mehr gemeinnützigem Wohnungsbau ertönt, sehen bürgerliche Politikerinnen und Politiker die Lösung etwa im Abbau von Bürokratie und missbräuchlichen Einsprache-Möglichkeiten beim Bauen. Was lässt sich tun gegen steigende Mieten?

    Finanziell herausfordernd kann für Familien auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sein. Die Kindertagesstätten hierzulande gelten im internationalen Vergleich als sehr teuer – dies zeigt etwa die Unicef-Studie aus dem Jahr 2021. Im Parlament geben derzeit einige Geschäfte zu reden, die Familien in diesem Bereich entlasten wollen. Auf welche Weise ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern? Ist es überhaupt Aufgabe des Staates, Massnahmen zu ergreifen?

    Zu diesen Fragen begrüsst Nathalie Christen am 22. März 2024 in der «Arena»:

    - Barbara Steinemann, Nationalrätin SVP/ZH;
    - Samira Marti, Co-Fraktionschefin SP;
    - Patricia von Falkenstein, Nationalrätin LDP/BS; und
    - Stefan Müller-Altermatt, Nationalrat Die Mitte/SO.

    Weitere Gäste noch offen.

  • Schlag auf Schlag geht es weiter im EU-Dossier: Nachdem am vergangenen Freitag, 8. März 2024, der Bundesrat das Verhandlungsmandat mit der EU verabschiedet hat, sollen noch in diesem Monat die Verhandlungen aufgenommen werden. Doch die innenpolitischen Differenzen sind noch nicht bereinigt.

    Am 18. März 2024 soll Bundespräsidentin Viola Amherd mit einer Delegation nach Brüssel reisen, um die Verhandlungen mit der EU einzuleiten. Das am Freitag, 8. März 2024, vorgestellte Mandat enthält die Verhandlungsziele des Bundesrates. War es richtig, das definitive Verhandlungsmandat zu veröffentlichen? Oder hat sich die Ausgangslage dadurch verschlechtert?

    Gerade beim Thema Lohnschutz trifft der Bundesrat innenpolitisch auf den Widerstand der Gewerkschaften: Der Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen dürfe unter keinen Umständen geschwächt werden. Wenn der Bundesrat nach den Verhandlungen mit der EU nicht auf die Unterstützung der Gewerkschaften zählen kann, wird das Verhandlungspaket bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand haben. Bringen die Gewerkschaften die Bestrebungen des Bundesrates zu Fall? Oder zielen sie darauf ab, bessere Gesamtarbeitsverträge zu erhalten?

    Der Bundesrat sieht sich jedoch auch mit starkem Gegenwind von rechter Seite konfrontiert. Die EU will einheitliche Regeln für alle Teilnehmer des Binnenmarktes durchsetzen – dies soll auch für die Schweiz gelten. So soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) das EU-Recht nötigenfalls verbindlich auslegen. Die dynamische Rechtsübernahme sowie das Schiedsgericht werden insbesondere von der SVP kritisiert. Hat die Schweiz genügend Einfluss auf das Schiedsgericht? Oder kann der EuGH über die Schweiz entscheiden?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 15. März 2024 in der «Arena»:
    – Magdalena Martullo-Blocher, Vizepräsidentin SVP und Nationalrätin SVP/GR;
    – Fabian Molina, Nationalrat SP/ZH;
    – Matthias Michel, Ständerat FDP/ZG; und
    – Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin Die Mitte/BL.

    Ausserdem im Studio:
    – Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband; und
    – Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia.

  • Die Stimmbevölkerung hat entschieden: Ab 2026 erhalten alle Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV-Rente. Noch ist offen, wie diese finanziert werden soll. Braucht es höhere Lohnabgaben? Sind Anpassungen beim Rentenalter nötig? Oder soll stattdessen andernorts gespart werden?

    Die Rede ist von einer «historischen Abstimmung», gar einer «Sensation»: 58 Prozent der Stimmbevölkerung haben die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Während die Gewerkschaften sowie SP und Grüne den Abstimmungserfolg feiern, herrscht im bürgerlichen Lager Konsternation. Hat die Mehrheit des Parlaments die Stimmung in der Bevölkerung falsch eingeschätzt? Und was bedeutet das klare Verdikt für kommende Abstimmungen zum Ausbau des Sozialstaats?

    Das Tauziehen um die Finanzierung beginnt
    Weil die zusätzlichen AHV-Renten gemäss Initiativtext bereits ab 2026 ausbezahlt werden sollen, sind Bundesrat und Parlament gefordert. Sie müssen festlegen, wie die jährlich wiederkehrenden Zusatzkosten von mehreren Milliarden Franken finanziert werden sollen. Das Initiativkomitee hat im Abstimmungskampf vorgeschlagen, die Lohnbeiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu erhöhen. Auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer oder einer Erbschaftssteuer stehen zur Diskussion. Ebenfalls im Raum steht die Forderung nach einem Sparprogramm: Um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, soll in anderen Bereichen – etwa bei der Entwicklungszusammenarbeit – gespart werden. Für welche Variante entscheidet sich das Parlament?

    Kommt jetzt die Lebensarbeitszeit?
    Finanzieren liesse sich die 13. AHV-Rente grundsätzlich auch über eine Erhöhung des Rentenalters. Allerdings lehnte die Stimmbevölkerung am vergangenen Sonntag, 3. März 2024, die Renteninitiative und damit eine Erhöhung des Referenzalters auf 66 Jahre mit anschliessender Kopplung an die Lebenserwartung deutlich ab: Der Nein-Anteil lag bei knapp 75 Prozent. Ist damit eine Rentenaltererhöhung definitiv vom Tisch? Und wie steht es um das Modell der Lebensarbeitszeit?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 8. März 2024 in der «Arena»:
    – Diana Gutjahr, Nationalrätin SVP/TG;
    – Cédric Wermuth, Co-Präsident SP;
    – Andri Silberschmidt, Vizepräsident FDP; und
    – Brigitte Häberli-Koller, Ständerätin Die Mitte/TG.

    Ausserdem im Studio:
    – Michael Hermann, Geschäftsführer Forschungsinstitut Sotomo.

  • Justizminister Beat Jans will im Asylwesen härter durchgreifen. Nach knapp zwei Monaten im Amt kündigt der SP-Bundesrat mehrere konkrete Massnahmen an. Weht jetzt ein neuer Wind in der Asylpolitik? Und: Ist das die richtige Strategie?

    Seit dem Zweiten Weltkrieg waren noch nie so viele Menschen weltweit auf der Flucht wie heute. Das ist auch in der Schweiz spürbar: Rund 30'000 Asylgesuche wurden 2023 gestellt. Justizminister Beat Jans will nun das Asylsystem mit schärferen Massnahmen entlasten: «Menschen, die keine Chance auf Asylanerkennung haben, sollen kein Asylgesuch mehr in der Schweiz stellen», sagte Jans letzte Woche nach einem Besuch im Bundesasylzentrum in Chiasso TI.

    Neue Strategie oder Symbolpolitik?
    Der EJPD-Vorsteher schlägt beispielsweise vor, dass für Asylsuchende aus Staaten mit wenig Aussicht auf Asylanerkennung, wie etwa Algerien oder Tunesien, künftig sogenannte 24-Stunden-Verfahren gelten sollen. Die Massnahme soll abschreckend wirken. Zudem will das Staatssekretariat für Migration SEM prüfen, ob die Asylgesuche vorab schriftlich begründet werden müssen. Auch soll verhindert werden, dass Asylsuchende das Bundesasylzentrum am Wochenende als vorübergehende Unterkunft nutzen.

    Bei Nichtregierungsorganisationen kommen diese Pläne nicht gut an. Sie kritisieren das Vorgehen des Justizministers aufs Schärfste und sehen den Schutz und die Rechte der Flüchtlinge in Gefahr. Mit Zurückhaltung reagierte die SP auf die Asylpläne ihres Bundesrats. Lob gibt es von der SVP – wenn auch nur vorsichtig. Packt Bundesrat Jans die Probleme im Asylwesen wirklich an? Oder handelt es sich um Symbolpolitik?

    Unsicherheitsgefühl bei der Bevölkerung?
    Zu reden gibt aktuell auch das Bundesasylzentrum in Boudry NE. Wegen anhaltenden Beschwerden aus der Bevölkerung über Diebstähle oder Einbrüche wandte sich die Neuenburger Kantonsregierung mit einem Brief an den Bundesrat. Man werde die Vereinbarung für das Bundesasylzentrum frühzeitig kündigen, wenn es keine Verbesserungen gebe, heisst es darin.

    Dass sich die Bevölkerung nicht mehr sicher fühle, sei ein zentrales Problem, sagte Justizminister Jans in Chiasso TI. Er möchte deshalb bei straffälligen Asylsuchenden härter durchgreifen: Bund und Kantone sollen unter anderem intensiver zusammenarbeiten und alle strafrechtlichen Massnahmen bis hin zur Administrativhaft ausschöpfen, um weitere Delikte zu verhindern. Ist der Ruf nach härteren Massnahmen gerechtfertigt? Oder wird das Asylrecht ausgehöhlt?

    Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 1. März 2024 in der «Arena»:
    – Nina Fehr Düsel, Nationalrätin SVP/ZH;
    – Franziska Roth, Ständerätin SP/SO;
    – Isabelle Moret, FDP-Staatsrätin Kanton Waadt; und
    – Alicia Giraudel, Asylexpertin Amnesty International Schweiz.

    Ausserdem im Studio:
    - Claudio Martelli, stellvertretender Direktor Staatssekretariat für Migration.

  • Zwei Jahre sind vergangen, seit der russische Angriffskrieg auf die Ukraine die Sicherheits- und Verteidigungspolitik von ganz Europa auf den Kopf gestellt hat. Wie muss die Schweizer Armee in Zukunft aufgestellt sein? Und: Wie viel soll die Armee kosten?

    Seit zwei Jahren herrscht in der Ukraine Krieg. Vor dem 24. Februar 2022 hielt kaum jemand einen konventionellen Krieg zwischen zwei Staaten auf europäischem Boden für möglich. In etlichen europäischen Ländern hat der Ukraine-Krieg eine Rüstungsdebatte losgetreten. So beschloss etwa die deutsche Ampelregierung ein 100-Milliarden-Paket für die Bundeswehr. Diese Zäsur in der Sicherheitspolitik befeuert auch die Diskussion hierzulande. Welche Lehren muss die Schweiz aus dem Krieg in der Ukraine ziehen?

    Jüngst sorgte der Armee-Chef Thomas Süssli mit seinen Aussagen für reichlich Schlagzeilen. Er erklärte vor den Medien, dass die Armee mit «Liquiditätsengpässen» konfrontiert sei. Wenige Tage später widersprach VBS-Vorsteherin Viola Amherd ihrem Armee-Chef und dementierte das angebliche Finanzloch. Rückendeckung bekam die Bundespräsidentin von Parlamentskommissionen. Ist die Sache somit vom Tisch oder besteht noch Klärungsbedarf?

    Die Armee sei in den vergangenen 30 Jahren kaputtgespart worden, erklärte Verteidigungsministerin Amherd vor den Medien. Es bestünden Fähigkeitslücken, die es zu schliessen gelte. Da stellt sich unweigerlich die Frage, für welche Bedrohungslage die Armee gerüstet sein soll. Laut Expertinnen und Experten könnte sich der militärische Fokus der USA nach China verlagern – mit womöglich drastischen Konsequenzen für die europäische Sicherheitsarchitektur. Worauf muss sich die Schweiz vorbereiten? Braucht es mehr Geld, um die Verteidigungsfähigkeit zu stärken? Und: Ist eine engere Zusammenarbeit mit der Nato anzustreben?

    Zu diesen Fragen begrüsst Nathalie Christen am 23. Februar 2024 in der «Arena»:

    – Werner Salzmann, Ständerat SVP/BE;
    – Priska Seiler-Graf, Nationalrätin SP/ZH;
    – Josef Dittli, Ständerat FDP/UR; und
    – Andrea Gmür-Schönenberger, Ständerätin Die Mitte/LU.

    Ausserdem im Studio:
    – Thomas Greminger, Direktor Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik