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2015 hat der UN-Fachausschuss fĂŒr die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ĂŒberprĂŒft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten AktionsplĂ€ne zur Umsetzung der UN-BRK, die DurchfĂŒhrung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, LĂ€ndern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der AbwĂ€gung unterschiedlicher politischer PrioritĂ€ten hat die Konvention spĂŒrbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen â sowohl in der schulischen Bildung und bei der BeschĂ€ftigung in WerkstĂ€tten als auch in Form von groĂen stationĂ€ren Wohneinrichtungen. Zwar wird viel ĂŒber Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss fĂŒr die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ĂŒberprĂŒft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten AktionsplĂ€ne zur Umsetzung der UN-BRK, die DurchfĂŒhrung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, LĂ€ndern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der AbwĂ€gung unterschiedlicher politischer PrioritĂ€ten hat die Konvention spĂŒrbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen â sowohl in der schulischen Bildung und bei der BeschĂ€ftigung in WerkstĂ€tten als auch in Form von groĂen stationĂ€ren Wohneinrichtungen. Zwar wird viel ĂŒber Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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Episodi mancanti?
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2015 hat der UN-Fachausschuss fĂŒr die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ĂŒberprĂŒft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten AktionsplĂ€ne zur Umsetzung der UN-BRK, die DurchfĂŒhrung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, LĂ€ndern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der AbwĂ€gung unterschiedlicher politischer PrioritĂ€ten hat die Konvention spĂŒrbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen â sowohl in der schulischen Bildung und bei der BeschĂ€ftigung in WerkstĂ€tten als auch in Form von groĂen stationĂ€ren Wohneinrichtungen. Zwar wird viel ĂŒber Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss fĂŒr die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ĂŒberprĂŒft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten AktionsplĂ€ne zur Umsetzung der UN-BRK, die DurchfĂŒhrung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, LĂ€ndern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der AbwĂ€gung unterschiedlicher politischer PrioritĂ€ten hat die Konvention spĂŒrbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen â sowohl in der schulischen Bildung und bei der BeschĂ€ftigung in WerkstĂ€tten als auch in Form von groĂen stationĂ€ren Wohneinrichtungen. Zwar wird viel ĂŒber Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss fĂŒr die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ĂŒberprĂŒft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten AktionsplĂ€ne zur Umsetzung der UN-BRK, die DurchfĂŒhrung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
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Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, LĂ€ndern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der AbwĂ€gung unterschiedlicher politischer PrioritĂ€ten hat die Konvention spĂŒrbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen â sowohl in der schulischen Bildung und bei der BeschĂ€ftigung in WerkstĂ€tten als auch in Form von groĂen stationĂ€ren Wohneinrichtungen. Zwar wird viel ĂŒber Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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Das Integrationsamt fördert und sichert die BeÂschĂ€ftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Neben verschiedenen Beratungsangeboten kann das Integrationsamt auch fiÂnanzielle UnterstĂŒtzung leisten. DafĂŒr werden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet, die fĂŒr diesen Zweck bestimmt sind.
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Das von den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern mit autistischen Verhaltensweisen gezeigte Verhalten fĂŒhrt hĂ€ufig zu Irritationen und zu FehleinschĂ€tzungen des tatsĂ€chlichen Lernniveaus. Unterforderung kann dasselbe RĂŒckzugs- und Verweigerungsverhalten hervorrufen wie Ăberforderung.
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Gerade die fruÌhen Jahre im Leben eines Kindes verlangen eine ganzheitliche Sichtweise, die sowohl die StaÌrken und Vorlieben des Kindes als auch dessen Schwierigkeiten und die als belastend erlebten Verhaltensweisen in den FoÌrder- und Entwicklungspro- zess einbezieht.Ein zentraler Unterschied in der Entwicklung von Kindern mit autistischen Verhaltensweisen gegenuÌber der "normalen" Entwicklung ist, dass Entwicklungsreize wesentlich staÌrker von auĂen initiiert und verstaÌrkt werden muÌssen. Die autistischen Verhaltens- weisen bewirken oft ein Verhaftetsein und Beharren an vertrauten, gewohnten AblaÌufen und Situationen und erschweren die OÌffnung gegenuÌber Neuem.
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Der besondere Erziehungsbedarf und die spezifischen Lerngegebenheiten von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen fordern Eltern und Schule zu einem Zusammenwirken heraus, das von gegenseitiger Offenheit geprÀgt ist.
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Aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Autismussyndroms ist die LeistungsfĂ€higkeit der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler manchmal erst nach einer lĂ€ngeren Phase der Eingewöhnung und der Erprobung schulischer Förderformen feststellbar. Die geeignete Schule fĂŒr eine autistische SchĂŒlerin oder einen autistischen SchĂŒler zu finden, kann daher mit einem lĂ€ngeren Suchprozess verbunden sein. Ebenso kann es erforderlich werden, dass der Schulbesuch durch ein abgestimmtes System schulischer und auĂerschulischer Hilfen unterstĂŒtzt wird.
Der Kooperation zwischen den Schularten, zwischen Schulen und auĂerschulischen UnterstĂŒtzungssystemen und insbesondere mit den Eltern kommt daher bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen eine herausragende Bedeutung zu
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Website Soziale Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Die âIndividuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der UnterstĂŒtzten BeschĂ€ftigungâ ist ein Konzept, das Menschen mit Behinderungen die Chance geben soll, auch ohne Berufsabschluss Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.
Die MaĂnahme stellt eine Alternative zur BeschĂ€ftigung in einer Werkstatt fĂŒr behinderte Menschen (WfbM) dar. âUnterstĂŒtzte BeschĂ€ftigung (UB)â ist der Sammelbegriff fĂŒr die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) und die Einarbeitung und Begleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
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Unter Zuverdienst Fallen Angebote Zur Stundenweisen BeschÀftigung.
Psychische Erkrankungen können die Teilhabe am Arbeitsleben erheblich erschweren oder sogar verhindern. Viele Menschen mit psychischen BeeintrĂ€chtigungen sind dauerhaft erwerbsgemindert und erhalten eine Rente oder Grundsicherung. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine BeschĂ€ftigungsmöglichkeiten haben oder wĂŒnschen. FĂŒr diese Zielgruppe gibt es in Deutschland verschiedene Zuverdienstprojekte, die eine niedrigschwellige und flexible Form der Arbeit anbieten.
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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewĂ€hlte Interessenvertretung der BeschĂ€ftigten mit Schwerbehinderung. Zu den Aufgaben der SBV gehört es, ihre Teilhabe zu fördern, sie zu beraten, die Einhaltung von Gesetzen und VertrĂ€gen zu ĂŒberwachen sowie eine Inklusionsvereinbarung zu verhandeln.
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Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit SchwerÂbeÂhinÂdeÂrung einzustellen. Zudem schafft sie einen finanziellen Ausgleich fĂŒr den daraus resultierenden erhöhten Aufwand. Die Zahlung der Abgabe hebt die Pflicht zur BeschĂ€ftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht auf.
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung nicht beschĂ€ftigen (BeschĂ€ftigungspflicht, § 154 SGB IX), haben sie fĂŒr jeden unbesetzten PflichtÂarÂbeitsÂplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).
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Das Budget fĂŒr Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen durch eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Alternative zum Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich und zum Arbeitsbereich einer Werkstatt fĂŒr behinderte Menschen (WfbM) bieten. Dadurch sollen sich ihre Chancen und Wahlmöglichkeiten verbessern und eine langfristige BeschĂ€ftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
ZustĂ€ndiger LeistungstrĂ€ger ist i.d.R. die Bundesagentur fĂŒr Arbeit, in besonderen FĂ€llen auch ein anderer Reha-TrĂ€ger.
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YouTube: https://youtu.be/AAFy8zybSi4
Mit dem BTHG wurden neue Optionen geschaffen, um mehr Menschen mit Behinderung eine berufliche TĂ€tigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu wurde am 1. Januar 2018, durch die EinfĂŒhrung der anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX), eine Alternative zur WfbM unterbreitet.
Sie bieten Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) sowie im Arbeitsbereich einer WfbM (§ 58 SGB IX) vollstÀndig oder teilweise, in Form von Leistungsmodulen an.
Sie sind somit keine Arbeitgeber, sondern âAnbieter beruflicher Bildung oder BeschĂ€ftigungâ wie die WfbM.
Durch die Alternative zur WfbM wird das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung (§ 62 SGB IX) bezĂŒglich der Art und des Ortes ihrer BeschĂ€ftigung gestĂ€rkt.
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Das Budget fĂŒr Arbeit soll Menschen mit Behinderungen eine BeschĂ€ftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen â als Alternative zu WerkstĂ€tten fĂŒr Menschen mit Behinderung (WfbM). Das Budget fĂŒr Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Betrieb, der einen Menschen mit Behinderung beschĂ€ftigt sowie Betreuungsleistungen fĂŒr Menschen mit Behinderung.
Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__61.html
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Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist das primĂ€re Ziel der beruflichen Rehabilitation. HierfĂŒr können Betroffene verschiedene Leistungen beantragen, wie z.B. technische und finanzielle Hilfen zur beruflichen Teilhabe, die dazu beitragen, die LeistungseinschrĂ€nkung durch Krankheit oder Behinderung auszugleichen. Wenn es aufgrund gesundheitlicher EinschrĂ€nkungen nicht möglich ist, den aktuellen Job zu behalten, können innerbetriebliche Umsetzungen beim aktuellen Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt werden.
Zur (Wieder-)Erlangung des Arbeitsplatzes können verschiedene Leistungen beantragt werden, wie z.B. technische Hilfen, persönliche Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfen, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Wohnungshilfen, Arbeitsassistenz und Förderung der Aufnahme einer selbstĂ€ndigen TĂ€tigkeit (GrĂŒndungszuschuss).
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Berufliche Teilhabe: Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt
Die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen ist ein wichtiger Bestandteil der Inklusion in unserer Gesellschaft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern. In diesem Blogbeitrag werden wir uns nĂ€her mit der beruflichen Teilhabe und den MaĂnahmen, die im Rahmen des BTHG ergriffen werden, beschĂ€ftigen.
Die Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe sind vielfĂ€ltig und sollen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben erreichen können. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf eine Anstellung haben wie Menschen ohne Behinderung und damit ein selbstbestimmtes Leben fĂŒhren können.
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