Episodi
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Wir haben mal wieder ferngesehen, diesmal " Ein Fall für zwei". Und irgendwie haben sich nicht nur "die Bösen" strafbar gemacht, sondern auch "die Guten". Wer wodurch und mit welchen Konsequenzen erklären wir - Staatsanwältin Antonia Ernst und Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner - in dieser Folge. Wer sie vorher ansehen möchte, findet hier den Link:
https://www.zdf.de/serien/ein-fall-fuer-zwei/spurlos-verschwunden-122.html
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Einmal ganz grundsätzlich: Wie muss ein Strafgesetz ausgestaltet sein, damit es für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist? Was hat es mit dem Rückwirkungsverbot und dem Analogieverbot auf sich? Und wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Auslegung des Gesetzes und verbotener Analogie?
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Episodi mancanti?
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Für ein paar Jahre gab es in Berlin sogar zwei Staatsanwaltschaften - die Staatsanwaltschaft II befasste sich mit der Aufarbeitung von Straftaten durch Funktionsträger in der DDR, also insbesondere auch mit der Strafbarkeit der Richter:innen und Staatsanwält:innen in der DDR bei der Anwendung von DDR-Strafrecht. Und der Frage, welche DDR-Urteile Bestand haben konnten - und welche nicht. Oberstaatsanwalt Andreas Eckert, damals gerade noch Berufsanfänger, berichtet von dieser historisch einmaligen Arbeit.
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Journalistinnen und Journalisten zitieren gerne aus Akten und hätten diese am liebsten schon parallel zur Gerichtsverhandlung vorliegen. Ein Akteneinsichtsrecht haben sie allerdings kaum. Wer aber darf in die Ermittlungs- und Strafakten reingucken? Und ab wann? Was muss er dazu darlegen? Und wann ist eine Versagung der Akteneinsicht sogar revisibel?
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Die Öffentlichkeit will informiert sein, und diese Information erfolgt über die Medien. Die fragen täglich zu allen möglichen Themen an - vom tagesaktuellen Tötungsdelikt über die lang angelegte Investigativ-Recherche bis hin zu Informationen für True Crime-Formate. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft steht daher im Spannungsfeld zwischen Auskunftsanspruch und dem Schutz von Ermittlungen und Persönlichkeitsrechten. Staatsanwältin Karen Häußer, die nach fast zwei Jahren als Pressesprecherin nun wieder ermittelt, zieht Bilanz.
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Manchmal haben Behörden Informationen, die auch die Staatsanwaltschaft interessieren könnten. Aber wann dürfen diese Informationen nicht weitergegeben werden, sondern unterliegen einem Beweismittelverbot? Und wie ist damit in der Klausur umzugehen?
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Eine Bande will sich unversteuerte Zigaretten beschaffen - und räumt deshalb einfach mal das Asservatenlager des Zollfahndungsamtes aus. Prompt kommen zum Diebstahl noch die Steuerdelikte dazu. Wie man in diesem Bereich ermittelt, wann das Steuergeheimnis greift und warum es selten um die falsche Einkommenssteuererklärung, sondern eher um organisierte Kriminalität geht, berichtet Staatsanwalt Andreas Mittelbach.
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Wann dürfen die Strafverfolgungsbehörden eigentlich Wohnungen „verwanzen“? Wann Autos? Und warum sollte man das tun, was also bringen solche sog. „Lauschangriffe“? Darüber und was davon für die Klausur relevant sein kann, reden wir in dieser Tutorialfolge.
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"Den Ermittlern gelang ein Schlag gegen eine international operierende Drogenbande.“ Aber was passiert da eigentlich genau? Wie bereitet man bei der Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität solche Schläge vor - und dann auch nach. Oberstaatsanwalt Günter Sohnrey leitet die Abteilung für BtM-OK und beantwortet diese und andere Fragen anhand des sog. „Stahlträger-Verfahrens“.
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Steht Aussage gegen Aussage, ist ein Verfahren nicht am Ende. Entscheidend ist, ob einer Seite mehr Glauben geschenkt werden kann als der anderen. Und die Unschuldsvermutung gebietet, erstmal davon auszugehen, dass ein Belastungszeuge nicht die Wahrheit sagt. Wie erkennt man aber, ob jemand lügt?
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In Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen sich einige besondere Probleme: Mal liegen die Taten schon Jahre zurück, meist steht Aussage gegen Aussage. Und die Gefahr, Opfer von Straftaten durch ein Ermittlungsverfahren zu retraumatisieren, sollte natürlich auch minimiert werden. Dr. Bastian Dorenburg berichtet von einem solchen Verfahren und den besonderen Herausforderungen.
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Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen. Aber um das auch tatsächlich zu tun - und nicht einfach Ermittlungsergebnisse der Polizei hinzunehmen und abzunicken - muss man auch selbst kriminalistisch Denken. Ein paar erste Eindrücke, was sich dahinter verbirgt, gibt diese Tutorialfolge.
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Dr. Alexa Weber hat vor acht Monaten bei der Staatsanwaltschaft angefangen. Hier erzählt sie, wie ein solcher Dienstantritt abläuft, wie sich das „Onboarding“ gestaltet, was es mit dieser ominösen „Gegenzeichnung“ auf sich hat und wie man sich daran gewöhnt, auf einmal tatsächlich Ermittlungen selbst zu leiten.
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Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist die "Herrin des Ermittlungsverfahrens". Wie kommt es aber überhaupt dazu? Worauf stützt sich diese Behauptung rechtlich? Und was verbirgt sich im Alltag - und in der Klausur - dahinter?
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Ein besonderer Gast: Jörg Raupach ist Leitender Oberstaatsanwalt - und leitet mit der Staatsanwaltschaft Berlin die größte Staatsanwaltschaft Europas. Aber wie sieht eigentlich ein Lebenslauf aus, der einen in diese Funktion führt? Und was bedeutet "Behördenleitung" eigentlich konkret im Alltag?
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"Follow the money! ist einer der wesentlichen Ermittlungsansätze. Aber spricht da nicht das Bankgeheimnis dagegen? Wie kommen die Strafverfolgungsbehörden eigentlich an welche Informationen?
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Oberstaatsanwalt Thomas Linke berichtet von seiner Tätigkeit in der Abteilung für Cybercrime und den besonderen Abläufen "neuer" Computerbetrugsstraftaten.
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Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Unterbringung in der Psychiatrie – das sind einige der Maßregeln der Besserung und Sicherung, die das Strafgesetzbuch vorsieht, um die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Aber wann kann man die eigentlich anordnen? Und wie verhält sich eine Maßregel zu eine Strafe?
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Dr. Bastian Dorenburg ist stellvertretender Abteilungsleiter in einer der Abteilung für Sexualdelikte. Hier berichtet er von einem Überfall auf eine Frau im Hausflur, die den Verurteilten in die Sicherungsverwahrung gebracht hat, und von den Schwierigkeiten beim Ermitteln in diesem Deliktsbereich: Lag möglicherweise doch Einvernehmen vor? Konnte der Beschuldigte das auch erkennen?
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