Episodi
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Wir haben mal wieder ferngesehen, diesmal " Ein Fall fĂŒr zwei". Und irgendwie haben sich nicht nur "die Bösen" strafbar gemacht, sondern auch "die Guten". Wer wodurch und mit welchen Konsequenzen erklĂ€ren wir - StaatsanwĂ€ltin Antonia Ernst und Oberstaatsanwalt Sebastian BĂŒchner - in dieser Folge. Wer sie vorher ansehen möchte, findet hier den Link:
https://www.zdf.de/serien/ein-fall-fuer-zwei/spurlos-verschwunden-122.html
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Einmal ganz grundsĂ€tzlich: Wie muss ein Strafgesetz ausgestaltet sein, damit es fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger verstĂ€ndlich ist? Was hat es mit dem RĂŒckwirkungsverbot und dem Analogieverbot auf sich? Und wo verlĂ€uft die Grenze zwischen zulĂ€ssiger Auslegung des Gesetzes und verbotener Analogie?
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Episodi mancanti?
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FĂŒr ein paar Jahre gab es in Berlin sogar zwei Staatsanwaltschaften - die Staatsanwaltschaft II befasste sich mit der Aufarbeitung von Straftaten durch FunktionstrĂ€ger in der DDR, also insbesondere auch mit der Strafbarkeit der Richter:innen und StaatsanwĂ€lt:innen in der DDR bei der Anwendung von DDR-Strafrecht. Und der Frage, welche DDR-Urteile Bestand haben konnten - und welche nicht. Oberstaatsanwalt Andreas Eckert, damals gerade noch BerufsanfĂ€nger, berichtet von dieser historisch einmaligen Arbeit.
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Journalistinnen und Journalisten zitieren gerne aus Akten und hÀtten diese am liebsten schon parallel zur Gerichtsverhandlung vorliegen. Ein Akteneinsichtsrecht haben sie allerdings kaum. Wer aber darf in die Ermittlungs- und Strafakten reingucken? Und ab wann? Was muss er dazu darlegen? Und wann ist eine Versagung der Akteneinsicht sogar revisibel?
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Die Ăffentlichkeit will informiert sein, und diese Information erfolgt ĂŒber die Medien. Die fragen tĂ€glich zu allen möglichen Themen an - vom tagesaktuellen Tötungsdelikt ĂŒber die lang angelegte Investigativ-Recherche bis hin zu Informationen fĂŒr True Crime-Formate. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft steht daher im Spannungsfeld zwischen Auskunftsanspruch und dem Schutz von Ermittlungen und Persönlichkeitsrechten. StaatsanwĂ€ltin Karen HĂ€uĂer, die nach fast zwei Jahren als Pressesprecherin nun wieder ermittelt, zieht Bilanz.
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Manchmal haben Behörden Informationen, die auch die Staatsanwaltschaft interessieren könnten. Aber wann dĂŒrfen diese Informationen nicht weitergegeben werden, sondern unterliegen einem Beweismittelverbot? Und wie ist damit in der Klausur umzugehen?
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Eine Bande will sich unversteuerte Zigaretten beschaffen - und rÀumt deshalb einfach mal das Asservatenlager des Zollfahndungsamtes aus. Prompt kommen zum Diebstahl noch die Steuerdelikte dazu. Wie man in diesem Bereich ermittelt, wann das Steuergeheimnis greift und warum es selten um die falsche EinkommenssteuererklÀrung, sondern eher um organisierte KriminalitÀt geht, berichtet Staatsanwalt Andreas Mittelbach.
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Wann dĂŒrfen die Strafverfolgungsbehörden eigentlich Wohnungen âverwanzenâ? Wann Autos? Und warum sollte man das tun, was also bringen solche sog. âLauschangriffeâ? DarĂŒber und was davon fĂŒr die Klausur relevant sein kann, reden wir in dieser Tutorialfolge.
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"Den Ermittlern gelang ein Schlag gegen eine international operierende Drogenbande.â Aber was passiert da eigentlich genau? Wie bereitet man bei der BekĂ€mpfung der organisierten DrogenkriminalitĂ€t solche SchlĂ€ge vor - und dann auch nach. Oberstaatsanwalt GĂŒnter Sohnrey leitet die Abteilung fĂŒr BtM-OK und beantwortet diese und andere Fragen anhand des sog. âStahltrĂ€ger-Verfahrensâ.
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Steht Aussage gegen Aussage, ist ein Verfahren nicht am Ende. Entscheidend ist, ob einer Seite mehr Glauben geschenkt werden kann als der anderen. Und die Unschuldsvermutung gebietet, erstmal davon auszugehen, dass ein Belastungszeuge nicht die Wahrheit sagt. Wie erkennt man aber, ob jemand lĂŒgt?
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In Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen sich einige besondere Probleme: Mal liegen die Taten schon Jahre zurĂŒck, meist steht Aussage gegen Aussage. Und die Gefahr, Opfer von Straftaten durch ein Ermittlungsverfahren zu retraumatisieren, sollte natĂŒrlich auch minimiert werden. Dr. Bastian Dorenburg berichtet von einem solchen Verfahren und den besonderen Herausforderungen.
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Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen. Aber um das auch tatsĂ€chlich zu tun - und nicht einfach Ermittlungsergebnisse der Polizei hinzunehmen und abzunicken - muss man auch selbst kriminalistisch Denken. Ein paar erste EindrĂŒcke, was sich dahinter verbirgt, gibt diese Tutorialfolge.
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Dr. Alexa Weber hat vor acht Monaten bei der Staatsanwaltschaft angefangen. Hier erzĂ€hlt sie, wie ein solcher Dienstantritt ablĂ€uft, wie sich das âOnboardingâ gestaltet, was es mit dieser ominösen âGegenzeichnungâ auf sich hat und wie man sich daran gewöhnt, auf einmal tatsĂ€chlich Ermittlungen selbst zu leiten.
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Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist die "Herrin des Ermittlungsverfahrens". Wie kommt es aber überhaupt dazu? Worauf stützt sich diese Behauptung rechtlich? Und was verbirgt sich im Alltag - und in der Klausur - dahinter?
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Ein besonderer Gast: Jörg Raupach ist Leitender Oberstaatsanwalt - und leitet mit der Staatsanwaltschaft Berlin die größte Staatsanwaltschaft Europas. Aber wie sieht eigentlich ein Lebenslauf aus, der einen in diese Funktion führt? Und was bedeutet "Behördenleitung" eigentlich konkret im Alltag?
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"Follow the money! ist einer der wesentlichen Ermittlungsansätze. Aber spricht da nicht das Bankgeheimnis dagegen? Wie kommen die Strafverfolgungsbehörden eigentlich an welche Informationen?
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Oberstaatsanwalt Thomas Linke berichtet von seiner Tätigkeit in der Abteilung für Cybercrime und den besonderen Abläufen "neuer" Computerbetrugsstraftaten.
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Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Unterbringung in der Psychiatrie – das sind einige der Maßregeln der Besserung und Sicherung, die das Strafgesetzbuch vorsieht, um die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Aber wann kann man die eigentlich anordnen? Und wie verhält sich eine Maßregel zu eine Strafe?
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Dr. Bastian Dorenburg ist stellvertretender Abteilungsleiter in einer der Abteilung für Sexualdelikte. Hier berichtet er von einem Überfall auf eine Frau im Hausflur, die den Verurteilten in die Sicherungsverwahrung gebracht hat, und von den Schwierigkeiten beim Ermitteln in diesem Deliktsbereich: Lag möglicherweise doch Einvernehmen vor? Konnte der Beschuldigte das auch erkennen?
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