エピソード

  • LIES du ESEL! Was wie ein beleidigender Imperativ klingt, ist mal wieder echter RefPod-Service, denn hinter den beiden Begriffen verbergen sich gleich zwei Memorierungshilfen für die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (VSzD), die Ihr in dieser Folge kennenlernen werdet. "Moment mal!“, werden nun einige von Euch aufbegehren, „War uns nicht die zweite Folge zu den Abschleppfällen versprochen?“ Doch, doch - das war sie. Und hier ist sie. Aber einmal mehr entpuppen sich die Abschleppfälle als Parforceritt durch wesentliche Materien des BGB: Von berechtigter und unberechtigter GoA, über das EBV bis hin zum Bereicherungsrecht, in dieser Folge sogar im Dreipersonenverhältnis. Und wo es einen Dritten gibt, da darf natürlich weder der VSzD noch die Drittschadensliquidation fehlen. Wem das alles dann doch viel zu tief ins Zivilrecht geht, der darf sich über einen öffentlich-rechtlichen Exkurs nebst Rechtswegfragen freuen. Der Abschleppfall als juristisches Weltenei! Liebevoll ausgebrütet wird es auch in dieser zweiten Folge von Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leitende.  Zugleich wird der in der ersten Folge begonnene Quiz feierlich aufgelöst. Und die letzte Frage richtet sich an Euch: Wie hat Euch dieses neue materiell-rechtliche Format gefallen? Schreibt uns gerne über unsere üblichen Kanäle. Und nun: Viel Spaß beim Hören!

    Besprochene Entscheidungen:

    BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 – XII ZR 13/19 –

    BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 – III ZR 275/11 –

    BGH, Urteil vom 2. November 1988 – IVb ZR 102/87 –, BGHZ 105, 365-373

    BGH, Urteil vom 15. Oktober 1969 – I ZR 3/68 –, BGHZ 52, 393-400

    BGH, Urteil vom 19. Dezember 2025 – V ZR 44/25 –

    BGH, Urteil vom 11. März 2016 – V ZR 102/15 –

    BGH, Urteil vom 18. Dezember 2015 – V ZR 160/14 –

    BGH, Urteil vom 21. September 2012 – V ZR 230/11 –

    BGH, Urteil vom 6. Juli 2012 – V ZR 268/11 –

    BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08 –, BGHZ 181, 233-242

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    02:50 Wiederholung der noch offenen Quizfragen

    04:35 Wo prüfe ich, welche Kosten ersetzt verlangt werden können?

    07:21 Welche Kosten können ersetzt werden?

    08:44 Kosten der Halterabfrage

    15:30 Standkosten

    25:07 Kosten der Parkraumüberwachung

    28:48 Inkassokosten

    35:43 Vertragsstrafen

    44:34 Anspruch des Halters auf Rückzahlung der Abschleppkosten

    56:09 Parkplatzberechtigter tritt seinen Anspruch ab - und jetzt?

    01:02:01 Welche Ansprüche hat der Halter, wenn sein Fahrzeug beim Abschleppvorgang beschädigt wird?

    01:25:59 Wie wäre es, wenn der Abschleppunternehmer im Auftrag der Polizei handelt?

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  • Manchmal, ja manchmal da hat einen das Zivilrecht so richtig am Haken! Da löst man die Bremsen, da lässt man sich mitziehen, da wird man nur zu gerne in Verwahrung genommen. Ihr ahnt es schon: In dieser Folge geht es um die allseits beliebten Abschleppfälle, hier in der Geschmacksrichtung „Zivilrecht“ (für die öffentlich-rechtlichen Abschleppfälle geht es bitte hier entlang). Zugleich feiert mit dieser Folge unsere Reihe zum materiellen Recht (die Folgen Materielles ZivilR 1 und 2 gibt es hier) ein Comeback - und zwar eingekleidet in eine neue Formatidee: Nur einer - in diesem Fall: Christian Walz - weiß, worum es in der Folge gehen wird und hat das Thema vorbereitet, sein Gegenüber - in diesem Fall: Anna Henrichs - stolpert ahnungslos in die Aufnahme und wird zu Beginn auch noch mit knifflige Quizfragen malträtiert (die im Verlauf der Folge natürlich aufgelöst werden). Mitraten erwünscht! Auf diese Weise erarbeiten sich die beiden das Themenfeld der zivilrechtlichen Abschleppfälle von den absoluten Grundlagen bis hin zu nerdigen Detailfragen. Und weil es sich bei den Abschleppfällen um eine echte Querschnittsmaterie handelt, lernt man wie Nebenbei noch allerhand um Besitzrecht, GoA und Deliktsrecht. Lasst uns unbedingt wissen, wie Euch diese neu-alte Formatidee gefällt. Nächste Woche erscheint Folge 2 - viel Spaß beim Hören!

    Besprochene Entscheidungen:

    BGH, Urteil vom 19. Dezember 2025 – V ZR 44/25 –

    BGH, Urteil vom 11. März 2016 – V ZR 102/15 –

    BGH, Urteil vom 18. Dezember 2015 – V ZR 160/14 –

    BGH, Urteil vom 21. September 2012 – V ZR 230/11 –

    BGH, Urteil vom 6. Juli 2012 – V ZR 268/11 –

    BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08 –, BGHZ 181, 233-242

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    06:49 Die sechs Quiz-Fragen

    17:19 Grundfall

    18:54 Possessorische Besitzschutzansprüche

    23:39 Besitzstörung, teilweise Besitzentziehung (Auflösung Frage 1) und Selbsthilferechte

    28:23 Wer ist Störer?

    29:23 Anspruch aus § 1004 BGB

    31:05 Anspruch aus § 823 I BGB und §§ 823 II, 858 BGB

    34:34 Unterlassungsansprüche und Unterlassungserklärungen

    46:56 Abwandlung 1

    48:13 Vertragsschluss

    49:12 Verbotene Eigenmacht nach Mietvertragsende? (Auflösung Frage 2)

    58:32 Abwandlung 2

    01:00:15 Vertragliche Ansprüche, culpa post contractum finitum

    01:03:04 Normzweck und Systematik der GoA, §§ 677 ff. BGB

    01:10:19 Voraussetzungen der berechtigten GoA und „Fremdheit“ des Geschäfts

    01:20:23 Fremdgeschäftsführungswille (Auflösung Frage 4)

    01:27:47 „Berechtigung“ der GoA, § 683 BGB

    01:38:15 Deliktsrechtliche Ansprüche, § 823 I BGB und § 823 II BGB iVm. § 858 BGB

    01:42:10 Wann GoA, wann Deliktsrecht? (Auflösung Frage 3)

    01:45:53 Fazit

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  • 100 Folgen RefPod! Aus diesem Anlass hat sich das RefPod-Team etwas Besonderes für euch überlegt: ein Remake einer der beliebtesten RefPod-Folgen, nämlich der Folge „#1 Unsere persönlichen Klausurtipps“. Seit dieser Folge ist viel Zeit vergangen (damals gab es z. B. noch keine E-Klausuren in NRW!) und außerdem kam darin noch nicht das gesamte RefPod-Team zu Wort. Deshalb wird es höchste Zeit für dieses Remake, in dem Christian Walz, Anna Henrichs, Richard Ademmer und – per Sprachnachricht zugeschaltet – Christoph Spielmann ihre persönlichen (und aus ihrer Sicht besten) Klausurtipps mit euch teilen. (Sie alle sind Richter:innen und AG-Leitende – aber das weiß ohnehin jeder, der diese Folgenbeschreibungen hier liest. [Übrigens cool, dass du das gerade machst!])

    Darüber hinaus teilen sie auch viele nützliche Klausurtipps der Hörer:innen, die das RefPod-Team bei Instagram und LinkedIn eingesammelt hat – danke an dieser Stelle für den tollen Input!

    VIELEN DANK für 100 Folgen RefPod – ohne euch wäre das nicht möglich! Auf die nächsten 100 Folgen!

    Ach so, ihr fragt euch vielleicht, welche Tipps in dieser Folge besprochen werden? Das könnt ihr ganz einfach anhand der folgenden Zeitstempel nachvollziehen:

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    04:13 Keine Bewertungsautomatismen

    09:15 Viele Probeklausuren schreiben

    16:27 Unter welchen Bedingungen Probeklausuren schreiben?

    20:08 Frühzeitige Arbeit mit aktuellen Kommentaren und Gesetzen

    26:00 E-Klausuren-Software und -Hardware

    30:24 Der Tag und die Nacht vor den Klausuren

    37:15 Klebezettel, Lesezeichen, Maskottchen und Essen

    42:15 Was zuerst lesen?

    50:29 Aufgabe markieren ja oder nein?

    55:50 Tipps für das Fertigen der Lösungsskizze

    01:04:20 Zeiteinteilung

    01:09:35 Was man direkt am Anfang runterschreiben kann

    01:12:20 Entscheidungsgründe oder Tatbestand zuerst?

    01:21:09 Lernt die Formalia!

    01:23:27 Abkürzungen

    01:26:34 Keine Zwischenüberschriften in Urteilsentwürfen

    01:29:48 Urteilsstil: Waruuum?

    01:31:04 Tenor: Kongruent, bestimmt, vollständig!

    01:33:55 Tipps für Begründungstiefe

    01:44:42 Echoprinzip + Urteilsstil = Musterlösung

    01:47:30 Beweiswürdigung

    01:51:22 Genau zitieren!

    01:52:48 Konkurrenztrick im StrafR

    01:54:02 „Kommentarklausuren“

    01:57:30 Umgang mit Panik und Blackouts

    02:02:02 Was ist Dein Ziel?

    02:08:12 Unsere allerwichtigsten Tipps

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  • Worauf muss man sich im Sitzungsdienst noch einstellen? Na, auf Gespräche rund um die Einstellung! Warum und wann muss ich hier den Ausbilder anrufen, nach welchen Kriterien darf ich eine Einstellung mit und ohne Auflage für opportun halten - und wie behaupte ich mich, wenn ich zur Einstellung gedrängt werde? Herzstück dieser Folge ist aber etwas anderes: Das Plädoyer! Wie spreche ich die Anwesenden an? Wann plädiere ich eher lang, wann eher kurz, wann ist eine Beweiswürdigung geboten, wann eher nicht? Wie gehe ich mit meiner Nervosität um? Diese und viele weiteren Fragen erörterten Henning Barton, Richter am Landgericht, und Anna Henrichs, Richterin, beide AG-Leitende, in dieser dritten und letzten Folge unserer großen Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Wenn ihr alle Folgen aufmerksam gehört habt, habt ihr neben vielen praktischen Tricke wie nebenbei auch noch etwas anderes gelernt: Nämlich mit welcher inneren und äußeren Haltung würdig und zugleich bestimmt unser Rechtsstaat vertreten werden kann. Denn auch das bedeutet Sitzungsvertretung - viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    04:40 Zeitpunkt der Einstellungsentscheidung

    08:22 Einstellung oder Beschränkung?

    13:20 Was mache ich, wenn ich zur Zustimmung „gedrängt“ werde?

    16:30 „Vorprüfung“ bei Einstellung nach §§ 153, 153a StPO: Geständnis und Ersttäter

    20:01 Argumente pro Einstellung

    37:10 Ruf den Ausbilder an!

    39:16 Die Beschränkungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a StPO

    44:28 Das Plädoyer - kurz oder lang?

    47:58 Der Aufbau des (langen) Plädoyers

    50:10 Plädieren bitte! Ohne Pause?

    58:11 Der erste Satz: Die Anrede

    01:02:27 Die Sachverhaltsfeststellung

    01:06:01 Beweise würdigen

    01:06:55 Strafbar oder schuldig gemacht?

    01:07:44 Die rechtliche Würdigung

    01:08:37 Die Strafzumessung - ein Dreischritt

    01:19:00 Basar - Was beantrage ich denn jetzt?

    01:23:53 Vielen Dank!

    01:24:48 Hennings Tipp gegen‘s Zittern

    01:27:01 Das „kurze“ Plädoyer

    01:35:29 Vorführung aus der U-Haft - was ist zu beachten?

    01:42:00 Anträge nach Paragraph §§ 69, 69a StGB

    01:48:52 Anträge auf Einziehung von Gegenständen

    01:53:53 Und schon vorbei!

    01:57:07 Verabschiedung

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  • Knarrend öffnen sich die Türen zum Sitzungssaal - und damit zur zweiten Folge unserer Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Im Gespräch mit Hennig Barton, Richter am Landgericht und vormals an die Staatsanwaltschaft abgeordnet, knüpft Anna Henrichs, Richterin, an unsere erste Folge an. Hier erfahrt Ihr alles über EURE Rolle als Sitzungsvertreter bis kurz vor dem Plädoyer (das im Mittelpunkt der dritten Folge stehen wird). Bis dahin stellen sich mehr als genug Fragen: Was tun, wenn der Angeklagte nicht kommt? Wie verliest man sie eigentlich, die Anklage (und wie den Strafbefehl nach Einspruch)? Was ist Eure Rolle bei der Beweisaufnahme (und was nicht)? Und ist es eigentlich normal, dass man die geladenen Zeugen dem Tatgeschehen nach (Hand-)Aktenlage häufig gar nicht zuordnen kann? Viel Spaß mit der neuen Folge - wir hören uns in der dritten und letzten Folge!

    Kapitelmarken:


    00:00 Begrüßung

    02:56 Wo sitzt der Sitzungsvertreter?

    05:27 Wie geht’s los?

    07:08 Der Angeklagte kommt nicht - was nun?

    11:20 Was ist eine Vorführung?

    13:46 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

    17:20 Ein Zeuge kommt nicht - und jetzt?

    19:33 Die Verlesung der Anklageschrift

    22:30 Wir wird ein Strafbefehl verlesen?

    24:44 Wie verlese ich verbundene Anklageschriften?

    26:07 Die Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen

    28:31 Die Rolle des Sitzungsvertreters in der Hauptverhandlung

    33:29 Die Frage ist gestellt und beantwortet - wie befrage ich richtig?

    36:17 Die Beweisaufnahme

    41:46 Verabschiedung

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  • Über die ganzen Jahre der Auswendiglernerei von Meinungsstreiten hätte man es fast vergessen (oder gar nie erfahren!): Das Gesetz betrifft ganz unmittelbar ganz konkrete Menschen - und die Anwendung des Gesetzes kann erheblichen, bis hin zu lebensverändernden Einfluss auf diese haben. Es macht eben einen Unterschied, ob man in einem Gutachten feststellt, dass sich „also der A wegen Betruges gem. § 263 SrGB strafbar gemacht hat“ - oder man beantragt, gegen einen echten Menschen eine Freiheitsstrafe wegen dieses Delikts zu verhängen. Diese ganz praktischen Auswirkungen des Rechts erfahren viele von Euch das erste mal im Referendariat, dort beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Ja - IHR vertretet dort die Anklage und IHR wirkt an echten Entscheidungen über echte Menschen mit! Eine spannende, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe, die vielen Sorge bereitet. Das muss nicht sein! Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, bespricht mit Henning Barton, Richter am Landgericht, AG-Leiter und vormals im Laufbahnwechsel als Staatsanwalt tätig, in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie alles rund um den Sitzungsdienst. Was sind die „Handakten", was steht da drin und woher bekomme ich die? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder? Was ziehe ich an? Woher bekomme ich die Robe und trage ich die auch schon im Zug auf dem Weg zum Gericht (nein!!!!)? Stelle ich mich bei der Richterin oder dem Richter vor der Verhandlung vor und wie finde ich eigentlich den Saal? Diese erste Folge führt Euch von den absoluten Grundlagen bis hin vor die Tür „Eures“ Sitzungssaals unmittelbar vor Eure erste mündliche Verhandlung. Öffnen werden sich die Türen in der kommenden zweiten Folge - und dann gehts richtig los! Viel Spaß beim Hören!  

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    06:00 DU als Vertreter*in der Staatsanwaltschaft

    08:51 Studium der Handakten

    14:24 Bestandteile der Handakte, inkl. Registerauszüge

    19:55 Wie bekomme ich einen guten Überblick über die Handakten?

    21:46 Vorbereitung auf das Vorgespräch mit dem Ausbilder

    31:53 Hilfe, mein Ausbilder ist krank!

    32:57 Kann ich das Plädoyer vorbereiten?

    35:10 Tipp: Schau‘ dir vorher eine Hauptverhandlung an!

    36:39 Was ziehe ich an?

    41:21 Was packe ich in die Tasche?

    44:12 Wie viel früher sollte ich da sein?

    45:22 Vorstellung bei der/dem Strafrichter/in?

    50:03 Vorstellung bei dem/der Angeklagten?

    50:57 Wie finde ich den Saal?

    51:36 Verabschiedung

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  • Berufungsrecht die Dritte! Nach Folge 1 (Grundlagen und Zulässigkeit) und 2 (Begründetheit der Berufung) hier nun die abschließende dritte Folge zu den berufungstypischen Zweckmäßigkeitserwägungen und zur Erstellung des Schriftsatzentwurfs. Wir hoffen: Mit dieser Folgenreihe zum Berufungsrecht wird Eure Bearbeitung in der Korrektur nicht ABGEÄNDERT oder gar AUFGEHOBEN, sondern vielmehr fachliche Anwürfe jedweder Art ZURÜCKGEWIESEN (wenn nicht gar bereits VERWORFEN). Der/die Kundige merkt: Der Satz gerade eben enthielt Anspielungen, die voll zu goutieren Euch nach dem Hören dieser Folge nicht schwer fallen sollte! Daneben werden viele berufungstypische Fragestellungen angesprochen, die in den vorherigen Folgen keinen Platz fanden oder dort nur angerissen werden konnten (die Timecodes am Ende der Shownotes geben Euch einen Überblick). Sonst noch was? Ja: Hier findet Ihr das in der Folge besprochene Kurzskript zur Berufung, das auch Schriftsatzmuster enthält. Ein bisschen Wasser müssen wir aber in den Wein gießen: Christoph klingt in dieser remote aufgenommenen Folge aufgrund eines improvisierten Aufnahmesettings blecherner als gewohnt (redet aber - hoffentlich - kein Blech). Viel Spaß beim Hören! 

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    03:49 Zweckmäßigkeit allgemein / Berufungseinlegung, § 519 ZPO

    10:04 Verschlechterungsverbot, § 528 ZPO

    13:39 Allgemeines zur Berufungsbegründung, § 520 ZPO

    16:49 Berufungsanträge, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO

    23:37 „Aufhebung und Zurückverweisung“, § 538 II ZPO

    29:39 Nebenanträge und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, §§ 719, 707 ZPO

    36:25 Antrag auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils, § 537 ZPO

    40:43 Bezeichnung der Parteirollen

    43:23 Anträge des Berufungsbeklagten

    45:20 Bezeichnung der Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit, § 520 III 2 Nr. 2 ZPO

    51:25 Bezeichnung Konkreter Anhaltspunkte, die Richtigkeits-/Vollständigkeitszweifel begründen, § 520 III 2 Nr. 3 ZPO

    53:51 Bezeichnung von Noven und deren Zulassungsgründe, § 520 III 2 Nr. 4 ZPO

    55:05 Praktischer Aufgabenteil: Berufungsbegründung

    59:16 PKH und Berufung

    01:03:55 Klageänderung, Aufrechnung, Widerklage, § 533 ZPO

    01:08:53 Tatbestandsberichtigungsantrag

    01:11:35 Anschlussberufung, § 524 ZPO

    01:19:57 Praktischer Aufgabenteil: Berufungserwiderung und Anschlussberufung

    01:23:40 Fazit

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  • Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage

    10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage

    12:06 Zuständigkeit

    15:40 Prozessführungsbefugnis

    19:16 Rechtschutzbedürfnis

    25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?

    28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird

    30:44 Begründetheit: Obersatz

    32:34 Die Einziehungsberechtigung

    42:53 Das Bestehen der Forderung

    47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger

    51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB

    01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO

    01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?

    01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO

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  • Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar - in der Diktion der ZPO - immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A" kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung und Einleitung

    01:50 Prüfungsschema I-V

    05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner

    13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO

    17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB

    25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765

    28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO

    30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO

    37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3

    39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO

    42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO

    49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO

    51:44 Wirkungen der Pfändung

    56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO

    01:01:29 Der Überweisungsbeschluss

    01:04:18 Wirkungen der Überweisung

    01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB

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  • Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.

    Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.

    Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    01:56 Obersatz und Schema

    05:22 Verfahrensfehler

    09:57 Zulässigkeit der Klage

    13:42 Begründetheit der Klage

    16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO

    20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO

    27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO

    36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung

    45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO

    50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO

    59:30 Novenrecht, § 531 ZPO

    01:16:43 Unstreitiger Vortrag

    01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

  • Liebe Hörerschaft, aufgepasst, es folgt eine Kaskade schlechter Wortspiele: Von Berufs wegen haben Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, viel mit der Berufung zu tun, weswegen sie sich dazu berufen fühlten, den Ruf der Hörerschaft nach einer Folgenreihe zum Berufungsrecht zu folgen. Bindend stellen die beiden fest: eine so umfangreiche Behandlung der Materie dürfte in Podcastform ein Novum sein, das - weil unstreitig - ohne Begrenzungen unbedingt zuzulassen sein dürfte. Und apropos „zuzulassen“: Diese Folge dreht sich im Schwerpunkt um die Examensrelevanz der Berufung und die Zulässigkeitsprüfung. Zwei weitere Folgen (zur Begründetheitsprüfung, zu Zweckmäßigkeitserwägungen und zum praktischen Aufgabenteil) werden folgen. Wir hoffen, diese Folgenreihe ist anschlussfähig. Na, alle Anspielungen verstanden? Wenn nein: Das ficht uns nicht an. Und nein: Wir nehmen nichts zurück. Viel Spaß beim Hören!

    Zusatzmaterial: Schemata, VU-Tabelle und praktische Aufgabenteile

    Aktuelle Entscheidung zur Frage der Wiedereinsetzung, wenn beim unzuständigen Gericht elektronisch ein Rechtsmittel eingelegt wird: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 – XII ZB 411/23

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung 

    03:55 Examensrelevanz

    06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?

    09:53 Rechtsmittel der ZPO

    16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata

    26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit

    48:52 Beschwer

    55:18 Berufungssumme

    01:06:54 Einlegungsfrist 

    01:23:01 Begründungsfrist

    01:28:25 Form und Zuständigkeit

    01:31:14 Fazit

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  • Danke, dass Ihr uns auf Platz 1 der Jura Podcasts in der Kategorie „Studium und Referendariat“ gevotet habe – das bedeutet uns sehr viel. Als kleines Dankeschön gibt es in dieser Woche eine Folge mit dem ganzen RefPod-Team, in der wir Eure Fragen beantworten, und zwar unter anderem die folgenden: Warum sind wir Richter geworden? Welche Tipps haben wir für den Berufseinstieg? Lohnt sich ein Wiederholungs- und Verbesserungsversuch? Was sind unsere Lieblings-Tipps für Ref und Examen – und was macht uns eigentlich abseits von Jura Freude? Antworten gibt es von Anna Henrichs, Christian Walz, Christoph Spielmann und Richard Ademmer, sämtlich Richter und AG-Leitende. Weil Ihr uns so schöne Fragen gestellt habt, haben wir auch eine an Euch: Kennt Ihr eigentlich Alfred Biolek? Und wieso hat Anna zweieinhalb Katzen? Und was ist Richards Kryptonit? Na gut, das waren drei Fragen... Viel Spaß beim Hören!

    #33 Letzter Tag vor den Examensklausuren - und jetzt? (Apple Podcast, Spotify und YouTube)

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    04:49 Warum wir Richter geworden sind?

    15:08 Tipps für Berufseinstieg

    20:00 Struggle mit dem Richterberuf

    23:58 Karriere in der Justiz

    30:51 Nur noch 5 Wochen bis zu den Klausuren! Was machen?

    34:50 Vorbereitung auf die mündlichen Prüfung

    37:33 Wie Prädikat durch mündliche Prüfung bekommen?

    39:01 Wie geht man mit dem schlechten Gefühl nach Klausuren um?

    43:34 Lohnt sich ein Wiederholungs-/Verbesserungsversuch?

    50:04 Lieblings-Tipps für Ref und Examen

    01:02:14 Was uns abseits von Jura begeistert

    01:04:50 Vielen Dank und liebe Grüße

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  • „Das tritt nach meiner Kenntnis…ist das sofort, unverzüglich.“ – mit diesen Worten löste der SED-Funktionär Günter Schwabowski unbeabsichtigt den (vorzeitigen) Fall der Berliner Mauer aus (siehe: https://www.tagesschau.de/video/video-28415.html). Was das mit Klaus Neitzke, der in der Kindertagesstätte „Die einarmigen Banditen“ gerne eine Spielothek errichten möchte, zu tun hat? Claas Stodollick will ihm dies untersagen, und dieses unter Zwangsgeldandrohung verfügte Verbot gilt eben auch „sofort, unverzüglich“. Dies aber nur deswegen, weil Claus die Untersagungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden hat (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), was es – obacht! – betreffend die Zwangsgeldandrohung nicht bedurfte (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Diese und andere gleichermaßen feinsinnige wie klausurrelevante Unterscheidungen treffen Claas und Klaus, die zwei vollzugsfreudigen VA-Versteher aus der Bezirksregierung Münster, im Gespräch mit Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin. Ob das für Klaus gut ausgeht? Hört es selbst in dieser neuen Folge zu den Grundlagen des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO – viel Spaß dabei!

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  • Unter http://www.refpod.de findest du jetzt unseren Folgen-Guide – dein Wegweiser durch den RefPod-Kosmos! :)

    Wenn dir unsere Arbeit gefällt, freuen wir uns, wenn du für uns beim Jura-Podcast-Preis abstimmt.

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  • Was verbindet Inflation, steigende Preise für Speiseeis und das Amtsgericht Sankt Blasien? Richtig, alle drei Aspekte haben ihren Auftritt in dieser RefPod-Folge zur – Trommelwirbel – sachlichen Zuständigkeit in zivilrechtlichen Urteilsklausuren, „Speerspitze“ jeder Zulässigkeitsprüfung und damit ein Umstand, der in wirklich jeder (!) Urteilsklausur Erwähnung finden muss. Anna Henrichs und Christian Walz, beide Richter und AG-Leitende, dröseln Euch die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit hingebungsvoll auf – angefangen von elementaren Fragen („Was und wieviel sollte ich prüfen und warum sollte ich nicht ‚§§ 23, 71 GVG‘ schreiben?“) bis zum Hochreck („Was ist unter der ‚Nachbarsache‘ im Sinne von § 23 Nr. 2 a) GVG eigentlich zu verstehen?“). Der oder die Kundige wird es an dieser zweiten Frage bereits gemerkt haben: Natürlich steht auch die Reform der Zuständigkeitsstreitwerte zum 01.01.2026 im Zentrum dieser Folge – und mit ihr das einschlägige Übergangsrecht! Absolute Examensrelevanz garantiert – viel Spaß beim Hören!

     # 7.5.: „Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? Bei Apple, Spotify und YouTube

    Wir sind nominiert zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (JURios, Kategorie "Studium und Ref"). Hier kannst du für uns abstimmen!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    03:34 Begriff der sachlichen Zuständigkeit (§ 1 ZPO - und § 1 StPO, § 1 BGB, § 1 StGB…)

    08:05 Instanzenzug

    11:32 § 23 GVG und § 71 GVG

    13:55 Schema

    15:40 § 23 Nr. 2 a) GVG (Wohnraummietverhältnisse) und Besonderheiten bei ausschließlicher Zuständigkeit

    28:55 § 23 Nr. 2 e) GVG (Nachbarrecht)

    35:28 § 71 Abs. 2 GVG

    36:44 § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG (Pressesachen)

    38:34 § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG (Heilbehandlung)

    39:25 Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs

    40:49 §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG und der neue Zuständigkeitsstreitwert

    49:24 Übergangsrecht, § 44 EGGVG

    58:26 Bestimmung des Zuständigkeitsstreitwerts

    01:13:00 Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte

    01:17:50 Neuer § 102 ZPO

    01:22:02 Fazit

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  • RefPod ist von JURios zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (Kategorie "Studium und Ref") nominiert!

    Hier könnt ihr für uns abstimmen (https://strawpoll.com/61gD9MkjzZw).

    Und hier der dazugehörige Artikel bei JURios: https://jurios.de/2026/01/17/jura-podcast-preis-2025-das-voting/

    Danke für eure RefPod-Liebe! Wir hören uns morgen wieder!

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  • Obwohl Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, in den Folgen zur Vollstreckungsabwehrklage (Apple, Spotify, YouTube), Titelherausgabeklagte (Apple, Spotify, YouTube) und Titelgegenklage (Apple, Spotify, YouTube) schon über ihren Lieblingsrechtsbehelf gesprochen haben, gab es noch einige Vertiefungsfragen, die ihnen auf dem Herzen lagen. Einige (nicht alle) habe es in diese Ergänzungsfolge geschafft, die Ihr allerdings mit Gewinn nur dann hören könnt, wenn ihr bereits über § 767 ZPO-Grundkenntnisse verfügt. Viel Spaß!

    BGH, Beschluss vom 18.05.2017 – VII ZB 38/16: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VII%20ZB%2038/16&nr=78515

    BGH, Beschluss vom 09.07.2024 – XI ZR 78/23: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2024&Sort=3074&Seite=7&nr=138960&anz=3649&pos=226

    BGH, Urteil vom 07.07.2005 - VII ZR 351/03: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33585&pos=0&anz=1

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    03:50 767 mit anderen Klagen z.B. Klauselgegenklage
    08:20 767 mit Zwischenfeststellungsklage
    16:43 Vollstreckungsvereinbarungen
    21:35 Präsent nachweisbare Erfüllung
    25:35 Einwendungen bei Zug-um-Zug-Verurteilung
    28:15 Zuständigkeit
    34:15 Aufrechnung
    40:30 Kostenentscheidung bei Hilfsaufrechnung
    43:50 Forderungen aus notariellen Urkunden
    49:40 Einwendung der Auslegung des titulierten Anspruchs
    52:10 Präklusion - zu spätes "Herbeiführen" der Einwendung?
    56:20 Präklusion beim Verbraucherwiderruf
    59:30 Präklusion aufgrund vorheriger Klauselerteilungsklage
    01:04:30 Erfüllungs-Einwand bei 887, 888
    01:08:15 präkludierter Einwand fehlender Aktivlegitimation

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  • Wie heißt es doch so schön am Ende jeder RefPod-Folgenbeschreibung: „Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Pocasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.“ Das gilt auch für diese Folge – und doch ist es hier ein wenig anders, denn Interviewgäste dieser Folge waren Bernadette Hermann, Julia Korczynski, beide Richterinnen, und Dr. Johannes Koranyi, Richter am Landgericht – sämtlich zum Aufnahmezeitpunkt tätig als Referentinnen bzw. als Referatsleiter beim Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Nordrhein-Westfalen! Die drei haben RefPod in Gestalt von Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, Rede und Antwort gestanden. Rede und Antwort worauf? Na, auf Eure Fragen, die Ihr rund um das Thema „Klausuren und Klausurerstellung“ über unseren Instagram-Kanal ref.pod in ganz großer Zahl eingereicht habt (dafür vielen Dank!). Unter den Fragen, die Euch (und uns!) sicherlich brennend interessieren, sind etwa die folgenden: Wie genau entstehen sie eigentlich, die Klausuren? Enthalten die Sachverhalte Nebelkerzen oder ist alles Angesprochene irgendwie relevant? Welche Rollen spielen klausurtaktische Erwägungen; kann insbesondere bei Urteilsklausuren auch mal der Weg ins Hilfsgutachten gewollt sein? Versucht das LJPA eigentlich selbst, die Klausuren in 5 Stunden zu lösen und – wenn nein – warum nicht? Werden die Klausuren immer umfangreicher und schwieriger und – wenn nein – wie wird ein gleichbleibendes Niveau sichergestellt? Gab es im Juni 2025 plötzlich eine überdurchschnittlich hohe Durchfallquote und warum waren (zumindest) die absoluten Zahlen so hoch? Und wird die Notenskala eigentlich ausgeschöpft? Ausgeklammert bleibt (nur) das Thema „Bewertung und Notengebung“ – das einer eigenen und bereits fest geplanten (Interview-)Folge mit dem dafür zuständigen Referat vorbehalten bleibt. Wir hoffen, dass Euch die Antworten des LJPA genauso interessieren wie uns – viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    02:40 Wie wird man Klausurreferentin?

    08:50 Was sagt eine Klausurleistung aus?

    15:04 Wie viele Leute arbeiten an einer Klausur?

    18:34 Typischer Arbeitsablauf

    22:42 Wie entsteht eine Klausuraufgabe aus einer Akte aus der Praxis?

    28:09 Wie entsteht eine Klausuraufgabe aus „Entwürfen“ anderer Bundesländer? 

    31:05 Ist alles, was in Klausuraufgaben steht, relevant? Gibt es „Nebelkerzen“?

    34:50 Welche Themen kommen dran?

    36:57 Bedeutung aktueller BGH-Rspr? 

    39:40 Welche Rolle spielen klausurtaktische Erwägungen?

    45:42 Gibt es Fälle, in denen Hilfsgutachten gewollt sind?

    48:49 Werden auch unbekannte Normen abgeprüft?

    50:15 Wie lange dauert die Klausurerstellung? 

    51:36 Wie wird die Qualität einer Klausur sichergestellt?

    53:58 Löst das LJPA selbst seine Klausuren in 5 h?

    56:04 Werden die Klausuren immer umfangreicher und schwieriger?

    01:10:01 Werden Altklausuren wiederverwertet? 

    01:13:04 Wie stellt man einen einheitlichen Schwierigkeitsgrad sicher?

    01:17:31 Juni 2025: Plötzlich überdurchschnittliche Durchfallquote?

    01:24:17 Wird die Notenskala ausgeschöpft?

    01:32:21 Bedeutung des „Ringtausches “

    01:34:00 Strafrechtsklausuren aus Anwaltsperspektive

    01:38:51 Tipps & Fazits

    Studie, Kleine Anfrage, Gesetzesbegründung

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  • Zwei RefPod-Folgen an einem Tag - ja ist denn heut‘ schon Weihnachten?!? Das nicht, aber es ist uns auch in diesem Jahr ein Anliegen, unseren Hörerinnern und Hörern tolle Feiertage zu wünschen. Auch dieses mal ist es Richard Ademmer, der mit seinen Worten Eure Herzen erwärmen will und wird. Und Anna Henrichs und Christoph Spielmann wärmen tüchtig mit! Zu dritt geben die drei außerdem einen kleinen Ausblick auf die Planungen für das RefPod-Jahr 2026! Beachtet auch Runde 2 des aktuellen Rechtsprechungs-Battles, die wir Euch gleichfalls heute liebevoll verpackt unter Euren Podcast-Feed gelegt haben. Mit diesem Doppelschlag verabschiedet sich RefPod in die Weihnachtspause – wir wünschen Euch tolle Festtage und einen fantastischen Jahreswechsel! Wir hören uns mit der nächsten regulären Folge am 13.01.2026 wieder. Wir freuen uns auf Euch!

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  • Anna Henrichs, Richard Ademmer und Christoph Spielmann – sämtlich Richter und AG-Leitende – treten in Runde 2 des Rechtsprechungs-Battles gegeneinander an: Nachdem sich Christoph in Runde 1 ganz dem „Folgenbeseitigen“ hingegeben hat, geht es nun mit den Disziplinen „Rumklauseln“ (Richard) und „Fingerabdrücken“ (Anna) weiter. Welche Entscheidung wird den Sieg davontragen? Stimmt am 30.12.2025 auf Instagram unter ref.pod ab, wo auch das Ergebnis veröffentlicht werden wird. Beachtet auch unsere Weihnachtsfolge, die wir Euch gleichfalls heute liebevoll verpackt unter Euren Podcast-Feed gelegt haben. Mit diesem Doppelschlag verabschiedet sich RefPod in die Weihnachtspause – wir wünschen Euch tolle Festtage und einen fantastischen Jahreswechsel! Wir hören uns mit der nächsten regulären Folge am 13.01.2026 wieder. Wir freuen uns auf Euch!


    In dieser Folge besprochene Entscheidungen: 

    BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2024 – VII ZB 30/23

    BGH, Beschluss vom 13. März 2025 – 2 StR 232/24

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